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Hanauer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

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M144.Mittwoch den 25. Juni. 1873.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.

Gefundene Gegenstände. Ein Stück Kattun. Ein Portemonnaie mit 15 kr. Ein Portemannaie mit 1 Schlüssel. Eine Kattunschürze. Drei Orleanschürzen. Eine Schürze. Ein leinener Beutel mit Portemonnaie und Taschentuch. Eine Brille. Ein goldener Ring. Eine Stickerei. Eine Kette. Zwei Schleifen. Eine blaue Schleife. Ein Paar wildlederne Handschuhe. Ein grünseidener Regenschirm. Ein braunseidener Regenschirm. Ein braunseidener Sonnenschirm. Ein Alpaca-Regenschirm. Ein brauner Strohhut. Eine Kinderpeitsche. Eine Botanisirbuchse ein grüner baumwollener Regenschirm. Ein Theil von einem Metzgerwagen. Ein seidener Geldbeutel mit 5 fl.

â »gelaufen. Ein gelber Pinscherhund und ein Metzgerhund.

erlorene Gegenstände. Ein Leihhausschein über eine silberne Cylinderuhr.

Entlaufen. Ein Hofhund und ein schwarzer Wachtelhund.

Hanau am 24. Juni 1873.

Der Herr Minister des Innern hat entschieden, daß nach Erlaß des Freizügigkeitgesetzes vom 1. Novbr. 1867 fortab von Erhebung eines Gemeinde-Einzugsgeldes (§. 23 der Gemeinde-Ordnung vom 23. Oktober 1834) überall Abstand zu neh­men ist, Bürger-, Beisitzer- und Einkaufsgelder aber sie mögen auf Herkommen oder Statut beruhen in Zukunft auch von neu Anziehenden resp. Neuangezogenen nur in demselben Betrage wie bisher von den Einheimischen (Gemeinde-Angehörigen)

zu fordern sind.

Hanau am 20. Juni 1873.

TdictaUadung.

Hanau. Auf den in der Großkrotzen­burger Gemarkung gelegenen und auf die Namen des Salomon und Loeb Berbe­rich von Großkrotzenburg katastrirten Grundstücken findet sich in den Hypothe­kenbüchern für Großkrotzenburg ein Pfand­recht aus der von Moses Berberich und dessen Ehefrau, Tolz, geb. Simon, am 26. Mai 1837 zu Gunsten der Wittwe des Peter Bauer, Elisabeth, geb. Frik- ke l, von Großauheim wegen 450 Gulden bestellten Hypothek eingetragen.

Auf Antrag des Loeb Berberich, welcher unter der Erklärung, daß die über jene Schuld aufgenommene Urkunde abhan­den gekommen sei, die Tilgung derselben behauptet und den im Gesetze vom 14. Juli 1853 vorgeschriebenen Eid geleistet hat, wird der Peter Frickel von Großanheim, welcher bescheinigtermaßen unbekannt wo, abwesend ist, als Miterbe der Pfandgläu­bigerin, bezw. deren Rechtsnachfolger un­ter dem Rechtsnachtheile des Eingeständ­nisses bezw. der Löschung des Pfandrechts hierdurch aufgefordert, seine Rechte an demselben binüen vier Monaten geltend zu mach-n.

Hanau den 12. Juni 1873.

Königliches Amtsgericht I. (2117) Merz.

vt. Winkler.

Städtische Bibliothek.

Die städtische Bibliothek wird in Folge ihrer Verlegung aus dem Neustädter Rath- häuse in den dritten Stock des neuerbau­ten städtischen Mädchenschulhauses von heute an auf drei Wochen geschlossen bleiben.

Die Wiedereröffnung erfolgt Mittwoch den 16. Juli d. I., Vormittags 11 Uhr, in dem neuen Lokale, und es wird von da an der Umtausch der Bücher jeden Mittwoch und Samstag Vormittags von 1112 Uhr stattfinden.

Indem wir dies zur öffentliches Kennt­niß bringen, müssen wir zugleich dringend bitten, am 16. Juli d. I. zur bezeich­neten Stunde alle gegenwärtig ausgeliehe­nen Bücher zurückliefern zu wollen.

Hanau am 24. Juni 1873.

Die Deputation.

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