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M136. Montag den 16. Juni. 1873.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.

Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird am 17., 18. und 19. Juli cr. im Lokale zur Mainlust in Kesselstadt abgehalten werden und an jedem Tage Morgens präcis 9 Uhr beginnen.

Die Militairpflichtigen haben behufs Verlesens sich um 8 Uhr Morgens einzufinden.

Hierzu haben sich alle in dem Zeitraum vom Jahre 1851 bis incl. ultimo Dezember 1853 geborenen Militairpflichtigen, welche hier gestellungspflichtig und von der Kreis-Ersatz-Kommission:

1) als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2) im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,

3) für brauchbar und einstellungsfähig erachtet und

4) alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassen worden sind, einzufinden. ,

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begrün­det werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtnng ihrer Ansprüche, im Termin persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Arzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termin nicht Folge leisten, oder welche bei Aufrufung ihres Namens im Termin nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entspre­chender Gefängnißstrafe belegt und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden An­spruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zn 5 Thlr. oder mit einer entspre­chenden Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termin ohne Erlaubniß der Er­satz-Kommission sich von dem Sammelplatz entfernen.

Die Militairpflichtigen müssen vor der Kommission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speziellen Ladungen, welche ihnen zugehen werden, den betreffenden Personen sofort zn behändigen und sobald Einer oder der Andere von denselben abgereist sein sollte, die Vorladung demselben nachzusenden und daß es geschehen spätestens bis zum 15. Juli er. hier­her anzuzeigen. Die Herrn Bürgermeister haben dem Geschäft in allen drei Tagen persönlich beizuwohnen.

Hanau den 17. Mai 1873.

Der Civil-Vorsitzeude der Kreis-Ersatz-Kommission.

Schrötter, Landrath.

Für die diesjährige Badezeit werden, zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des nöthigen Anstandes beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:

1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.

2) Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.

3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.

4) Uebertretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten

Badeaufseher werden mit Geldstrafen oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.

Hanau am 10. Juni 1873.

Zugelaufen in Kilianstädten ein glatthaariger schwarzbrauner Pinscherhnnd mit vier gelben Pfoten, stumpfen Ohren und etwas stumpfer Ruthe. Der Eigeuthümer kann den Hnnd beim Bürgermeister dortselbst in Empfang nehmen.

Hanau am 9. Juni 1873.

Bewerber um die erledigte zweite Schulstelle in Eichen, mit welcher ein Einkommen von 280 bis 330 Thlr. verbunden ist, werden zur Einreichung ihrer Meldungsgesuche anher oder bei dem Herrn Pfarrer Dr. Vömel in Eichen aufgefordert.

Hanau am 6. Juni 1873.

Ackermann Jakob Steul 2r zu Niederdorfelden ist als Bürgermeister dieser Gemeinde auf 8 Jahre gewählt und in sei­nem Amt bestätigt worden.

Hanau am 9. Juni 1873.

Submission.

Zur Vornahme von Bauarbeiten und Lieferungen am hiesigen Gymüasialgebäude und zwar:

1. Erd- und Maurerarbeit, veranschlagt zu 734 Thlr. 21 Sgr. 10 Pf.

2.

3.

4.

Zimmerabeit, veranschlagt zu 453 Thlr.

18 Sgr. 6 Pf.

Dachdeckerarbeit, veranschlagt zu111Thlr.

4 Sgr. 7 Pf.

Tüncher-, Weißbinder- und Anstreicher­arbeit, veranschlagt zu 380 Thlr. 19 Sgr.

5. Schreiner- und Glaserarbeit, veran­schlagt zu 441 Thlr. 10 Sgr. 10 Pf.

6. Schlosserarbeit, veranschlagt zu 185 Thlr. 20 Sgr.,

werden Unternehmer eingeladen die am

Dienstag den 17. Juni d. I., Nach­

mittags 2 bis 6 Uhr, im Büreau des