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^L 134.Donnerstag den 12. Juni. 1873.
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.
Wegen Baufälligkeit ist die Passage über die Lamboybrücke an den Tagen den 12., 13., 14., 15., 16. Juni d. J. für Fuhrwerk, Reiter und Fußgänger gesperrt. Der Verkehr findet via Wilhelmsbrücke statt.
Hanau den 10. Juni 1873.
Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird am 17., 18. und 19. Juli er. im Lokale zur Mainlust in Kesselstadt abgehalten werden und an jedem Tage Morgens präcis 9 Uhr beginnen.
Die Militairpflichtigen haben behufs Verlesens sich um 8 Uhr Morgens einzufinden.
Hierzu haben sich alle in dem Zeitraum vom Jahre 1851 bis incl. ultimo Dezember 1853 geborenen Militairpflichtigen, welche hier gestellungspflichtig und von der Kreis-Ersatz-Kommission:
1) als dauernd unbrauchbar bezeichnet,
2) im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,
3) für brauchbar und einstellungsfähig erachtet und
4) alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassen worden sind, einzufinden.
Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche aus Zurückstellung begründet werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtuug ihrer Ansprüche, im Termin persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Arzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.
Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termin nicht Folge leisten, oder welche bei Aufrufung ihres Namens iin Termin nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entsprechender Gefängnißstrafe belegt und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst.
Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder mit einer entsprechenden Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termin ohne Erlaubniß der Ersatz-Kommission sich von dem Sammelplatz entfernen.
Die Militairpflichtigen müssen vor der Kommission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.
Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speziellen Ladungen, welche ihnen zugehen werden, den betreffenden Personen sofort zu behändigen und sobald Einer oder der Andere von denselben abgereist sein sollte, die Vorladung demselben nachzusenden und daß es geschehen spätestens bis zum 15. Juli er. hierher anzuzeigen. Die Herrn Bürgermeister haben dem Geschäft in allen drei Tagen persönlich beizuwohnen.
Hanau den 17. Mai 1873.
Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Kommission.
Schrötter, Landrath.
Edirtalladung.
Die Militairpflichtigen:
1. Johann Friedrich Häubler von Hanau, geboren den 20. Juni 1847, 2. Philipp Heinrich Hermann Zeuner von da, geboren den 26. Mai 1848, 3. Goldarbeiter Gustav Valentin Lückhardt von da, geboren den 16. Juni 1850, 4. August Konrad Pahr von da, geboren den 17. Oktober 1850, 5. Gottfried Adam von Oberrodenbach, geboren den 30. März 1848, 6. Eisendreher Johannes Böff von Fechenheim, geboren den 27. März 1847, 7. Steindrucker Valentin Schlott von Seckbach, geboren den 31. Mai 1849, 8. Theodor Bähr von Bockenheim, geboren den 20. November 1847, 9. Einil Karl Escherich von da, geboren den 4. April 1848, 10. Schlosser Markus Spielmann von Windecken, ge
boren den 4. Mai 1848, 11. Johann Karl Nikolaus Schmidt von Windecken, geboren den 9. Juli 1849, 12. Wilhelm Altvater von Marköbel, geboren den 31. Mai 1847,
werden zur öffentlichen Hauptverhandlung über die Anklage:
daß sie sich zu den von der Verwaltungsbehörde angeordneten Revisionen der Militairpflichtigen nicht gestellt, sondern ohne Erlaubniß das Bundesgebiet verlassen und sich dadurch ihrer Pflicht zum Eintritt in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen gesucht, somit des im §. 140 des deutschen Strafgesetzbuches vorgesehenen Vergehens schuldig gemacht haben,
auf den 11. September d. I.,
Morgens 9 Uhr, vor Königliches Kreisgericht, Strafkammer, in Hanau mit dem Bedeuten vorgeladen, daß im Falle ihres Ausbleibens dennoch
verhandelt wird und Urtheil, sowie weitere Verfügungen nur durch Anschlag im Gerichtslokale bekannt gemacht werden.
Hanau den 5. Juni 1873.
Der Staatsanwalt.
_______Sporleder, St.-A.-G.
Windecken. Nachdem sich ergeben hat, daß der Ackermann Daniel Merz 2r von Eichen überschuldet ist, werden die sämmtlichen Gläubiger desselben zur summarischen Anmeldung ihrer Forderungen, zum Güteversuch behufs Abwendung des förmlichen Concurses, sowie eventuell zur Wahl eines definitiven Kurators auf den 4. Juli d. I.,
Vormittags 10 Uhr, (Cont.-Z.) unter dem Rechtsnachtheil anher vorgeladen, daß die nicht erscheinenden Chirographarglänbiger den Mehrheitsbeschlüssen der erschienenen als beitretend werden angesehen werden.
Windecken, 28. Mai 1873.
Königliches Amtsgericht.
(1966) Schmincke.