555
Bebra-Hanauer Eisenbahn.
Von Hanau nach Bebra: 6 II. 38 M. Vorm. (mit 1.—4. Cl.), *9 U. 27 M. Borm, (mit 1.—3. Cl.), 10 U. 55 M. (mit 1.—4. Cl.), *1 U. 40 M. (mit 1.—3. Cl.), 3 11. 30 M. Nachm. (mit 1. —4. Cl.), *7 U. 55 M. Nachm. (mit 1. u. 2. Cl.), 8 U. 24 M. Nachm. (mit 2.-4. Cl.)
Von Bebra (Ankunft in Hanau): *6 11. 37 M. Vorm, (mit 1. u. 2. Cl.), 7 11, 10 M. Vorm, (mit 2.—4. Cl.), 11 11. 35 M. Vorm, (mit 1.—4. Cl.), *3 11. 32 M. Nachm. (mit 1.—3. Cl.), 5 11. 40 M. Nachm. (mit 1.—4. Cl.), *7 11. 36 M. Nachm. (mit 1.—3. Cl.), 8 11. S6M. Nachm. (mit 1.—4. Cl.)
Die Schnellzüge (mit * bezeichnet) von und nach Bebra halten nur am Frankf.-Hanauer Bahnhöfe. Elm-Gemündener Eisenbahn.
Von Elm nach Gemünden: 7 U. — M. Vorm, (niit 1., 2. u. 3. Cl.), 10 11. 6 M. Vorm, (mit 1., 2., 3. u. 4. Cl.), *12 U.27M. Nachm. (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 4 U. 10 M. Nachm. (mit 1., 2. u. 3. Cl.).
Von Gemünden nach Elm: 3 U. 10 M. Vorm, (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 9 U. 24 M. Vorm, (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 11 11. 35 M. Vorm, (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 4 U. 10 M. Nachm. (mit 1., 2., 3. u. 4. Cl.)__________________________ /^in braves Hausmädchen wird für so- gleich gesucht.____________________(1915) L^âH»âââââM»âââââ
Nachstehende Formulare, als: Absentenlisten (für das Sommer- und Winter-Semester), A-B-C-Bücher, roh und gebunden, Bürgscheine für Holzkaufgelder, Blanco-Wechfel-Formnlare, „ Rechnungs-Formulare, Schulverfäumnißlisten, Schul-Grundlisten, Klag- und Exekutions-Anträge,
Dienstbücher, Deklarationen,
An- und Abmeldezettel, Zollabfertigungs-Formulare, Nachtbuch, Nachtzettel,
Lesebuch für Kinder des mittleren Schulalters etc.
Gesangbücher, lutherische und refor- mirte, in roh und gebunden, Katechismen desgl.
Formulare für die Herren Polizeianwälte, Quittungs-Formulare für Gehalts- und Pensions-Bezüge aus der RegierungsHauptkasse,
sind in der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau stets vorräthig.
WWWWWWWWWWWWWW
— Berlin, 30. Mai. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Betreffs der vor längerer Zeit in mehreren Blättern besprochenen, von einigen Kammerherren gegen die Staatsregierung wegen der Kirchengesetze geführten Agitationen, sei Allerhöchsten Orts Aufklärung gefordert und die Mißbilligung ausgesprochen worden, daß von den in persönlichen Beziehungen zu dem Hofe stehenden Personen gegen die Allerhöchst genehmigten Maßnahmen der Staatsregierung ostensibel agitirt werde, da solches Unsicherheit über die Allerhöchsten Intentionen herbeizuführen geeignet sei. Die Angelegenheit habe auf dieser Grundlage ihre Erledigung gefunden — dasselbe Blatt bespricht die Eingabe der preußischen Bischöfe an das Staatsministerium. Es hofft, Letzteres werde dieselbe keiner Beachtung würdigen und meint, der unwürdige Ton des bischöflichen Schreibens zieme nicht einem Unterthanen, am allerwenigsten dem Episcopate. Fr. Pr.
— Mehrere Blätter bringen gleichlautend folgende anscheinend officiöse Mittheilung: Wie wir erfahren, hat man sich fchott seit einiger Zeit im Reichskanzleramte mit den Vorarbeiten für eine Vorlage an den Reichstag beschäftigt, deren Gegenstand die Einführung einer Reichsgewerbesteuer bildet. Es würde mit dieser Steuer der Anfang zur Ausübung des Reichsbesteuerungsrechts gemacht werden nnd neben den indirekten Steuern und Abgaben würde Deutschland auch eine direkte Reichssteuer besitzen, zugleich auch eine Ermäßigung der Matrikularbeiträge einzutreten haben. Die Reichsgewerbesteuer soll bekanntlich an die Stelle der in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Gewerbesteuern treten, also insofern die Gewerbeordnung ergänzen, als diese nur die gewerbepolizeilichen Fragen im deutschen Reiche regelt, die gewerbesteuerlichen Fragen dagegen gar nicht berührt. ' ' ' Hesi. Mgztg.
— Der Cultusminister hat in einem Streitfälle dahin entschieden, daß der über Land gerufene Arzt in jedem Falle die im §. 1 des- Gesetzes vom 9. März 1872 gedachte Fuhrkosten- Entschädigung zu fordern hat, ohne Rücksicht darauf, ob die Fuhrkosten wirklich aufgewendet sind, oder ob der Arzt die Tour zu Fuß zurückgelegt hat.
— Das Kaiserliche General-Postamt macht unterm 28. Mai folgendes Fahrpost-Uebereinkommen mit dem Großherzog- thum Luxemburg bekannt: Mit der Großherzvglich luxemburgischen Postverwaltung ist wegen Herstellung eines direkten Fahrpostverkehrs unterm 4. April ein Uebereinkommrn getroffen worden, welches am 1..Juli in Kraft tritt. Von diesem Termine ab können Packetsendungeu mit und ohne Werthangabe nach dem Großherzogthum Luxemburg unfrankirt oder — sofern der Bestimmungsort an den luxemburgischen Eisenbahnen belegen ist 77 bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Ueber die zu erhebenden Taxen geben die Postanstalten auf Verlangen
Auch während der Zwischenzeit werden die Postanstalten Fahrpostsendungen nach Luxemburg vom Publikum zur Be- l^derung aunehmen. Die Frankirung dieser Sendungen ist jedoch bis zum 1. Juli nur bis zur deutsch-luxemburgischen Grenze zulässig.
■— Pflicht des Vermiethers ist es, nach §. 271 Allg. Land- Rechts, Theil 1, Titel 21, wie das Kammergericht ausführt, die vermiethete Sache während der contractlichen Zeit in brauchbarem Zustande zu erhalten. In dieser Verpflichtung liegt gewiß die Nöthigung, bauliche Veränderungen, welche den berechtigten Gebrauch des Miethers schmälern würden, zu unterlassen. Sind dergleichen Bauten vorgenommen, so ist Miether berechtigt, Beseitigung der der Ausübung des Miethsrechts hinderlichen Veränderungen zu verlangen und bei erfolglos gebliebener Aufforderung auch Ersatz wegen des durch eine contractwidrige Handlung des Vermiethers entstandenen Schadens zu fordern. (§. 285, Theil 1, Titel 5 Allgem. Land-Rechts.) -
— Fälschung von Banknoten. Nach einer der spanischen Gesandtschaft zu Berlin zugegangenen Mittheilung sind von einem Spanier Namens Castilla und einem Amerikaner Namens Smith alias Major v. Quilefeld zu Dresden und Leipzig Versuche gemacht worden, dortige Photographen und Lithographen durch das Versprechen bedeutender Summen zur Anfertigung falscher Noten der Bank von Havanna zu verleiten, auch derartige falsche Scheine dort vorgezeigt, zu deren vollständiger Herstellung nur noch wenige Arbeiten erforderlich waren. Die sofort Seitens der betr. Behörden ergriffenen Maßregeln zur Ermittelung dieser Personen haben den Erfolg gehabt, daß am 21. d. Mts. in Spremberg die Fälscher, und zwar der dort wohnende Photograph Franke, der Major von Quilefeld, dessen Schwägerin, welche mit dem Franke zusammen wohnt, die Spanier, angebliche Plantagenbesitzer, Don Ramon Verdaguer und Signor Antoni Claramonter, verhaftet worden sind. Bei der stattgehabten Haussuchung sind Platten, Formen sowie eine große Anzahl von Falsificateu über 300 Piaster-Banknoten vorgefunden worden.
— Die preußischen Bischöfe haben am 26. Mai d. I. eine Collectiveingabe an das Königliche Staatsministerium vorgelegt, worin sie sich unter Bezugnahme auf die veröffentlichte bischöfliche Denkschrift vom 20. September v. J. und auf die am 30. Januar d. I. dem königlichen Staatsministerium vorgelegte Collec- tiveingabe zu ihrem tiefsten Bedauern außer Staude erklären, zum Vollzüge der am 15. d. M. publicirten Kirchengesetze mitzuwirken, da sie diese Gesetze von ihrem Standpunkte aus nicht für gerechtfertigt erachten können.
— Die 27. Hauptversammlung des evangelischen Vereins der Gustav-Adolph-Stiftung findet am 2., 3. und 4. September d. J. in Cassel fHt.
— Herr Lasker ist von der Leipziger Universität zum Doctor honoris causa creirt worden.
— München, 28. Mai. Gutem Vernehmen nach beabsichtigt das Ministerium des Innern mit dem Einbringen des Budgets für die nächste Finanzperiode 1874—1875 auch eine bedeutende Erhöhung des Geldbezuges für die Unteroffiziere und Mannschaft der Gendarmerie in Antrag zu bringen. Bei den in der Presse immer lauter werdenden Klagen über den suhlbaren Mangel an neuem, tüchtigein Zugange vollkommen brauch- beitet Kräfte ü)a§ qIS au§ bet totalen Unjulcinglicfjieit unb Knappheit des der Gendarmerie bewilligten Soldes bei hartem