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Bebra-Hanauer Eisenbahn.

Von Hanau nach Bebra: 6 II. 38 M. Vorm. (mit 1.—4. Cl.), *9 U. 27 M. Borm, (mit 1.—3. Cl.), 10 U. 55 M. (mit 1.—4. Cl.), *1 U. 40 M. (mit 1.—3. Cl.), 3 11. 30 M. Nachm. (mit 1. —4. Cl.), *7 U. 55 M. Nachm. (mit 1. u. 2. Cl.), 8 U. 24 M. Nachm. (mit 2.-4. Cl.)

Von Bebra (Ankunft in Hanau): *6 11. 37 M. Vorm, (mit 1. u. 2. Cl.), 7 11, 10 M. Vorm, (mit 2.—4. Cl.), 11 11. 35 M. Vorm, (mit 1.—4. Cl.), *3 11. 32 M. Nachm. (mit 1.—3. Cl.), 5 11. 40 M. Nachm. (mit 1.—4. Cl.), *7 11. 36 M. Nachm. (mit 1.—3. Cl.), 8 11. S6M. Nachm. (mit 1.—4. Cl.)

Die Schnellzüge (mit * bezeichnet) von und nach Bebra halten nur am Frankf.-Hanauer Bahnhöfe. Elm-Gemündener Eisenbahn.

Von Elm nach Gemünden: 7 U. — M. Vorm, (niit 1., 2. u. 3. Cl.), 10 11. 6 M. Vorm, (mit 1., 2., 3. u. 4. Cl.), *12 U.27M. Nachm. (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 4 U. 10 M. Nachm. (mit 1., 2. u. 3. Cl.).

Von Gemünden nach Elm: 3 U. 10 M. Vorm, (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 9 U. 24 M. Vorm, (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 11 11. 35 M. Vorm, (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 4 U. 10 M. Nachm. (mit 1., 2., 3. u. 4. Cl.)__________________________ /^in braves Hausmädchen wird für so- gleich gesucht.____________________(1915) L^âH»âââââM»âââââ

Nachstehende Formulare, als: Absentenlisten (für das Sommer- und Winter-Semester), A-B-C-Bücher, roh und gebunden, Bürgscheine für Holzkaufgelder, Blanco-Wechfel-Formnlare, „ Rechnungs-Formulare, Schulverfäumnißlisten, Schul-Grundlisten, Klag- und Exekutions-Anträge,

Dienstbücher, Deklarationen,

An- und Abmeldezettel, Zollabfertigungs-Formulare, Nachtbuch, Nachtzettel,

Lesebuch für Kinder des mittleren Schul­alters etc.

Gesangbücher, lutherische und refor- mirte, in roh und gebunden, Katechismen desgl.

Formulare für die Herren Polizeianwälte, Quittungs-Formulare für Gehalts- und Pensions-Bezüge aus der Regierungs­Hauptkasse,

sind in der Waisenhaus-Buchhand­lung zu Hanau stets vorräthig.

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— Berlin, 30. Mai. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Betreffs der vor längerer Zeit in mehreren Blättern besproche­nen, von einigen Kammerherren gegen die Staatsregierung wegen der Kirchengesetze geführten Agitationen, sei Allerhöchsten Orts Aufklärung gefordert und die Mißbilligung ausgesprochen wor­den, daß von den in persönlichen Beziehungen zu dem Hofe stehenden Personen gegen die Allerhöchst genehmigten Maßnah­men der Staatsregierung ostensibel agitirt werde, da solches Un­sicherheit über die Allerhöchsten Intentionen herbeizuführen geeig­net sei. Die Angelegenheit habe auf dieser Grundlage ihre Er­ledigung gefunden — dasselbe Blatt bespricht die Eingabe der preußischen Bischöfe an das Staatsministerium. Es hofft, Letz­teres werde dieselbe keiner Beachtung würdigen und meint, der unwürdige Ton des bischöflichen Schreibens zieme nicht einem Unterthanen, am allerwenigsten dem Episcopate. Fr. Pr.

— Mehrere Blätter bringen gleichlautend folgende anschei­nend officiöse Mittheilung: Wie wir erfahren, hat man sich fchott seit einiger Zeit im Reichskanzleramte mit den Vorarbeiten für eine Vorlage an den Reichstag beschäftigt, deren Gegenstand die Einführung einer Reichsgewerbesteuer bildet. Es würde mit dieser Steuer der Anfang zur Ausübung des Reichsbesteuerungs­rechts gemacht werden nnd neben den indirekten Steuern und Abgaben würde Deutschland auch eine direkte Reichssteuer be­sitzen, zugleich auch eine Ermäßigung der Matrikularbeiträge ein­zutreten haben. Die Reichsgewerbesteuer soll bekanntlich an die Stelle der in den einzelnen Bundesstaaten bestehenden Gewerbe­steuern treten, also insofern die Gewerbeordnung ergänzen, als diese nur die gewerbepolizeilichen Fragen im deutschen Reiche regelt, die gewerbesteuerlichen Fragen dagegen gar nicht be­rührt. ' ' ' Hesi. Mgztg.

— Der Cultusminister hat in einem Streitfälle dahin ent­schieden, daß der über Land gerufene Arzt in jedem Falle die im §. 1 des- Gesetzes vom 9. März 1872 gedachte Fuhrkosten- Entschädigung zu fordern hat, ohne Rücksicht darauf, ob die Fuhrkosten wirklich aufgewendet sind, oder ob der Arzt die Tour zu Fuß zurückgelegt hat.

— Das Kaiserliche General-Postamt macht unterm 28. Mai folgendes Fahrpost-Uebereinkommen mit dem Großherzog- thum Luxemburg bekannt: Mit der Großherzvglich luxembur­gischen Postverwaltung ist wegen Herstellung eines direkten Fahr­postverkehrs unterm 4. April ein Uebereinkommrn getroffen wor­den, welches am 1..Juli in Kraft tritt. Von diesem Termine ab können Packetsendungeu mit und ohne Werthangabe nach dem Großherzogthum Luxemburg unfrankirt oder — sofern der Be­stimmungsort an den luxemburgischen Eisenbahnen belegen ist 77 bis zum Bestimmungsorte frankirt abgesandt werden. Ueber die zu erhebenden Taxen geben die Postanstalten auf Verlangen

Auch während der Zwischenzeit werden die Postanstalten Fahrpostsendungen nach Luxemburg vom Publikum zur Be- l^derung aunehmen. Die Frankirung dieser Sendungen ist jedoch bis zum 1. Juli nur bis zur deutsch-luxemburgischen Grenze zulässig.

■— Pflicht des Vermiethers ist es, nach §. 271 Allg. Land- Rechts, Theil 1, Titel 21, wie das Kammergericht ausführt, die vermiethete Sache während der contractlichen Zeit in brauchba­rem Zustande zu erhalten. In dieser Verpflichtung liegt gewiß die Nöthigung, bauliche Veränderungen, welche den berechtigten Gebrauch des Miethers schmälern würden, zu unterlassen. Sind dergleichen Bauten vorgenommen, so ist Miether berechtigt, Be­seitigung der der Ausübung des Miethsrechts hinderlichen Ver­änderungen zu verlangen und bei erfolglos gebliebener Aufforde­rung auch Ersatz wegen des durch eine contractwidrige Handlung des Vermiethers entstandenen Schadens zu fordern. (§. 285, Theil 1, Titel 5 Allgem. Land-Rechts.) -

— Fälschung von Banknoten. Nach einer der spanischen Gesandtschaft zu Berlin zugegangenen Mittheilung sind von einem Spanier Namens Castilla und einem Amerikaner Namens Smith alias Major v. Quilefeld zu Dresden und Leipzig Versuche ge­macht worden, dortige Photographen und Lithographen durch das Versprechen bedeutender Summen zur Anfertigung falscher Noten der Bank von Havanna zu verleiten, auch derartige falsche Scheine dort vorgezeigt, zu deren vollständiger Herstellung nur noch wenige Arbeiten erforderlich waren. Die sofort Seitens der betr. Behörden ergriffenen Maßregeln zur Ermittelung dieser Personen haben den Erfolg gehabt, daß am 21. d. Mts. in Spremberg die Fälscher, und zwar der dort wohnende Photo­graph Franke, der Major von Quilefeld, dessen Schwägerin, welche mit dem Franke zusammen wohnt, die Spanier, angeb­liche Plantagenbesitzer, Don Ramon Verdaguer und Signor An­toni Claramonter, verhaftet worden sind. Bei der stattgehabten Haussuchung sind Platten, Formen sowie eine große Anzahl von Falsificateu über 300 Piaster-Banknoten vorgefunden worden.

— Die preußischen Bischöfe haben am 26. Mai d. I. eine Collectiveingabe an das Königliche Staatsministerium vorgelegt, worin sie sich unter Bezugnahme auf die veröffentlichte bischöfliche Denkschrift vom 20. September v. J. und auf die am 30. Ja­nuar d. I. dem königlichen Staatsministerium vorgelegte Collec- tiveingabe zu ihrem tiefsten Bedauern außer Staude erklären, zum Vollzüge der am 15. d. M. publicirten Kirchengesetze mit­zuwirken, da sie diese Gesetze von ihrem Standpunkte aus nicht für gerechtfertigt erachten können.

— Die 27. Hauptversammlung des evangelischen Vereins der Gustav-Adolph-Stiftung findet am 2., 3. und 4. September d. J. in Cassel fHt.

— Herr Lasker ist von der Leipziger Universität zum Doctor honoris causa creirt worden.

— München, 28. Mai. Gutem Vernehmen nach beab­sichtigt das Ministerium des Innern mit dem Einbringen des Budgets für die nächste Finanzperiode 1874—1875 auch eine bedeutende Erhöhung des Geldbezuges für die Unteroffiziere und Mannschaft der Gendarmerie in Antrag zu bringen. Bei den in der Presse immer lauter werdenden Klagen über den suhl­baren Mangel an neuem, tüchtigein Zugange vollkommen brauch- beitet Kräfte ü)a§ qIS au§ bet totalen Unjulcinglicfjieit unb Knappheit des der Gendarmerie bewilligten Soldes bei hartem