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Hanautr Anzeiger.

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.M 125. Samstag den 31. Mai. 1873.

Freitag den 25. Juli er., von 9 Uhr Morgens ab, sollen hierselbst circa 100 Gestütpferde, bestehend aus Landbeschälern, Mutterstuten (meistens bedeckt), 4jährigen Hengsten, Wallachen und Stuten und jüngeren Fohlen meistbietend gegen Baarzahlnng verkauft werden.

Sämmtliche 4jährigen und älteren Pferde sind mehr oder weniger geritten. Die zu verkaufenden Pferde werden am 22., 23. und 24. Juli in den Morgenstunden von 7 bis 11 Uhr (Zeit zwischen dem ankommenden Eil- nnd rückkehrenden Courier­zuge) auf Wunsch gezeigt.

Für Personenbeförderung zu dieser Zeit vom und zum Bahnhöfe wird am 22., 23., 24. und 25. Juli gesorgt sein.

Trakehnen den 28. April 1873.

Der Landftallmeister. (gez.) von Dassel.

Diejenigen im diesseitigen Bezirk sich aufhaltenden temporair Invaliden, deren Pensionen bis ultimo Oktober dieses Jah­res zahlbar sind und welche ihre Anmeldung bei den Bezirksfeldwebeln noch nicht bewirkt haben, werden hierdurch aufgefordert, sich sofort unter Vorlage ihrer Militairpapiere bei den betreffenden Bezirks-Feldwebeln anzumelden.

Das diesjährige Superrevisionsgeschäft sowie die Beurtheilung der gestellten

Benefizien erfolgt unter Anschluß an das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft am 29. Mai er. in Usingen, Anfang 9 Uhr, M

30.

31.

* 3.

4.

5.

Juni

in

Hombnrg, Anfang

Frankfurt a. M.

Anfang 8 Uhr,

am 6. Ium

7.

17.

18.

19.

Juli

im er.

Anträge auf Gewährung von Jnvaliden-

Bezirk des Bataillons wie nachstehend: Frankfurt a. M., Anfang 8 Uhr,

tn

Hanau, Anfang

Uhr,

Die Verabsäumung der Vorstellung eines temporair Invaliden

die Ersatz-Behörden, dessen Pension hat zur Folge, daß derselbe demnächst entweder als pensionsberechtigter Invalide überhaupt oder daß erst beim Ersatz-Geschäft im nächstfolgenden Jahre eine weitere Prüfung seiner Ansprüche bis dahin unberücksichtigt bleibt.

abläuft,

vor

nicht weiter

in diesem Jahre betrachtet wird,

veranlaßt wird und letztere

Frankfurt a. M. den 12. Mai 1873.

Königliches Kommando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M.) gez. Gericke,

Oberstlieutenant z. D. und Bezirks-Kommandeur.

Nr. 80.

7° Uhr,

9

Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird am 17., 18. und 19. Juli er. im Lokale zur

Mainlust in Kesselstadt abgehalten werden und an j^dem Tage Morgens präcis 9 Uhr beginnen.

Die Militairpflichtigen haben behufs Verlesens sich um 8 Uhr Morgens einzusinden.

Hierzu haben sich alle in dem Zeitraum vom Jahre 1851 bis incl. ultimo Dezember 1853 geborenen Militairpflichtigen, welche hier gestellungspflichtig und von der Kreis-Ersatz-Kommission:

1) als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2) im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,

3) für brauchbar und einstellungsfähig erachtet und

4) alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassen worden sind, einzufinden.

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begrün­det werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtung ihrer Ansprüche, im Termin persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Arzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termin nicht Folge leisten, oder welche bei Aufrufung ihres Namens im Termin nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entspre­chender Gefängnißstrafe belegt und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden An­spruch aus Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder mit einer entspre­chenden Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termin ohne Erlaubniß der Er­satz-Kommission sich von dem Sammelplatz entfernen.

Die Militairpflichtigen müssen vor der Kommission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speziellen Ladungen, welche ihnen zugehen werden, den betreffenden Personen sofort zu behändigen und sobald Einer oder der Andere von denselben abgereift sein sollte, die Vorladung demselben nachzusenden und daß es geschehen spätestens bis zum 15. Juli er. hier- 4er "uzuzergen. Die Herrn Bürgermeister haben dem Geschäft in allen drei Tagen persönlich beizuwohnen.

Hanau den 17. Mai 1873.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Kommission.

Schrötter, Landrath.