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Hanauer Anzeiger.

Zugleich Amtliches Organ für Kreis und Stadt Hanau.

Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial-Correspondenz.

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116. Dienstag den 20. Mai. 1873.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.

Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäft für den Kreis Hanau wird am 17., 18. und 19. Juli cr. im Lokale zur Mainlust in Kesselstadt abgehalten werden und an jedem Tage Morgens präcis 9 Uhr beginnen.

Die Militairpflichtigen haben behufs Verlesens sich um 8 Uhr Morgens einzufinden.

Hierzu haben sich alle in dem Zeitraum vom Jahre 1851 bis incl. ultimo Dezember 1853 geborenen Militairpflichtigen, welche hier gestellungspflichtig und von der Kreis-Ersatz-Kommission:

1) als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2) im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht,

3) für brauchbar und einstellungsfähig erachtet und

4) alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassen worden sind, einzufinden.

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begrün­det werden sollen, haben bei Meidung der Nichtberücksichtung ihrer Ansprüche, im Termin persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Arzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.

Militairpflichtige, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termin nicht Folge leisten, oder welche bei Aufrufung ihres Namens im Termin nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thlr. oder entspre­chender Gefängnißstrafe belegt, und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden An­spruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienst.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thlr. oder mit einer entspre­chenden Gefängnißstrafe geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termin ohne Erlaubniß der Er­satz-Kommission sich von dem Sammelplatz entfernen.

Die Militairpflichtigen müssen vor der Kommission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.

Die Herrn Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speziellen Ladungen, welche ihnen zugehen werden, den betreffenden Personen sofort zu behändigen und sobald Einer oder der Andere von denselben abgereist sein sollte, die Vorladung demselben nachzusenden und daß es geschehen spätestens bis zum 15. Juli er. hier­her anzuzeigen. Die Herrn Bürgermeister haben dem Geschäft in allen drei Tagen persönlich beizuwohnen.

Hanau den 17. Mai 1873.

Der Civil-Vorsitzende der Kreis-Ersatz-Kommission.

Schrötter, Landrath.

Für den Uhrmachergehülfen Karl Arthur Meisinger von Gronau, jetzt in Bad Nanheim wohnhaft, ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande, behufs Auswanderung nach Amerika, nachgesucht worden.

Hanau am 15, Mai 1873.

X BmikohMrM X

Mittwoch den 21. d. Mts. beginnt der Verkauf neugeformter Kohlenklötze. Der Preis pro Ctr. 14 Stück beträgt 14 kr.

Gleichzeitig beginnt eine neue Creditpe­riode. Gegen Einlage vorschriftsmäßiger Bürgscheine wird Credit bis Ende dieses Jahres und Zahlungsfrist bis Ende März 1874 gestattet.

Ossenheimer-Bergwerk, 17. Mai 1873. Gräfliche Bergverwaltung.

(1772) Chelius.

Vilbeler Nasser,

per Krug 2 kr., in stets frischer Füllung

(1690) bei Carl Hebbel.

6000 fl.

sind gegen genügende Sicherheit zu ver­leihen. Näh. in der Exped. (1734)

Sopha- und Bettvorlagen, holländische und leinene Tischunterlagen, weiße und farbige Koltern, Pique- und Victoria-Decken, Tischdecken in Gobelin, Rips und Casimir, Kaffee- und Thee-Servietten, Tischgebild, Servietten und Handtücher empfehle in schöner Auswahl.

(1722) J. Sponsel Jun.

Die Eröffnung unserer

zeigen wir hierdurch ergebenst an. Dieselbe befindet sich untere Königsstraße und Hedwigstraße-Ecke, Hedwigstraße No. 12, in unmittelbarer Nähe des Königsptatzes.

Sprechstunden halten wir täglich Morgens von Vs 1 Uhr ab.

Unbemittelte werden unentgeldlich behandelt. ,.,. Cassel, im Mai 1873. ^ö)

Dr. Stilling & Dr. Rückert.