403
Tumgemeinde.
Freitag den 16. d. M., Abends 9 Uhr,
General-Versammlung.
Tagesordnung: Anturnen.
(1711) Der Vorstand.
Frankfurter Stadttheater.
Donnerstag den 15. Mai 1873:
Lohengrin. Romantische Oper in 3 Akten (der 3. Akt in 2 Abtheilungen) von Richard Wagner. Lohengrin: Herr Groß als Gast. Außer Abonnement.__________ Ankunft u. Abgang der Sahmüge
Am 1. Mai abgeändert.
Bebra-Hanauer Eisenbahn.
Von Hanau nach Bebra: 6 U. 38 M. Vorm, (mit 1.—4. Cl.), *9 U. 27 M. Vorm, (mit 1,—3.
Cl.), M U. 55 M. (mit 1.—4. Cl.), *1 U. 40
M. (mit 1.—3. Cl.), 3 U. 30 M. Nachm. (mit
1. —4. Cl.), *7 U. 55 M. Nachm. (mit 1. U.
2. Cl,), 8 U. 24 M. Nachm. (mit 2.-4. Cl.) Von Bebra (Ankunft in Hanau): *6 U. 37 M.
Borm, (mit 1. u. 2. Cl.), 7 U. 10 M. Vorm.
(mit 2.-4. Cl.), 11 11 35 M. Vorm, (mit
1. —4. Cl.), *3 U. 32 M. Nachm. (init 1.—3.
Cl.), 5 U. 40 M. Nachm. (mit 1.—4. Cl.), *7
U. 36 M. Nachm. (mit 1.-3. Cl.), 8 U. H6M.
Nachm. (mit 1.—4. Cl.)
Die Schnellzüge (mit * bezeichnet) von und nach Bebra halten nur am Frankf.-Hanauer Bahnhöfe.
Elm-Gemündener Eisenbahn. I
Bop Elm nach Gemünden: 7 U. — M. Vorm (mit L, 2. u. 3. Cl.), 10 H 6 M. Borm, (mit 1., 2., 3. u. 4. 61),. *12 U.27M. Nachm. (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 4 U. 10 M. Nachm. (mit 1., 2. u. 3. Cl.).
Bon Gemünden nach Elm: 3 11. 10 M. Porm. (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 9 11. 24 M. Vorm, (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 11 U. 35 M. Vorm, (mit 1., 2. u. 3. Cl.), 4 11. 10 M. Nachm. (mit 1., 2., 3. u. 4- Cl.)
Hessische Ludwigs - Eisenbahn.
Die mit * bezeichneten Züge sind Schnellzüge. Bon Hanau nach Frankfurt: Borm. *4 U. 48 M.
5 U. 14M., *61144M., 7 11. 25 M.,8U.49 M. 12 11. — M., Nachm. *1 11. 13. M., *3 11. 35 M. (mit 3. Cl.), *4 11. 23 M., 5 U. 55 M. *7 U. 40 M., *8 U. 11 M., 9 U. 13 M., 10 11. 24 M.
Bon Frankfurt nach Hanau: Vorm. 5 U. 50 M., *6 U. 15 M., 8 U. — M., *9 11 — M 10 U., *11 U. 5 M., *1 U. 12 M. (mit 3. Cl.), Nachm. *1 35 M., 2 11. 40 M., 5 U. 30 M., »7 U. 28 M./ 7 U. 40 M ., 9 U. 10 M., *10 U. 25' M(
Von Hanau nach Aflhaffenburg: Vorm. *6 U 40 M., 8 U. 38 M., *11 U. 27 M.; Nachm. *1 U. 57 M., 3 U. 20 M., 6 U. 8 M., 8 U 28 M., 9 11. 48 M., *10 II. 47 M.
Von Aschaffenburg nach Hanau: Vorm. *4 11 15 W., 4 U. 25 M., 8 11., 11 U. 10 M., Nachm. *12 U. 40 M., *3 U. 50 M., 5 H. 5 M., *7 U. 35 M., 9 11 35 M.
Coursbericht vom 13. Mai 1873
Anlehens-Loose.
Cöln-Mindener Th. 100 . Bayr. Pr. Thlr. 100 . . Badische Pr. Th. 100 . . Badische fl. 35 .... Braunschweig Th. 20 . . Großh. Hessische fl. 50 . . „ „ fl. 25 . . Kurheff. Th. 40 . . . . ' Nass. fl. 25 .... . Meininger Pr. Th. 100 . Oldenburger Th. 40 . . Oeflerr. V. 1854 .... „ v. 1860 .... „ V. 1864 .... „ Credit-Anstalt v. 1858 Ungar. Staats fl. 100 Raab-Grazer Th. 100 . . Finnländische Th. 10 . .
92Va bez.
108-/4 bez. u. G.
. 69-/4 G.
24% P.
72 </a P. 72 G.
Öl’/« bez.
85 bez.
170 P.
80 bez, 9Vs P. Y» G.
Geldsorten.
Preußische Friedrichsd'or . . Pistolen.......
im doppelte ....
Holt. fl.-10-Stücke .... Ducaten .......
„ al marco . . . Napoleonsd'or.....
do. in Va und V< ßngl. Sovereigns .... Rüff. Imperiales .... Dollars in Gold ....
fl. 56‘/a—57V» 9 39—41 9 39—41 9 52—54 5 31—33 5 32—34 9 19‘/a—201/» 9 19—20 11 45—47 9 40—42
2 28—26
Vermischtes.
— Als eine der wichtigsten, durch das neue Militärgesetz verfügten Aenderungen müssen die in Betreff der Ersatzreserve neu ausgestellten Bestimmungen erachtet werden. Hiernach wird die Dienstverpflichtung der Ersatzreserve bis zum Vollen Ablauf der Dienstverpflichtung ausgedehnt, welcher die wirklich zum activen Dienst eingezvgenen Mannschaften unterliegen, nämlich bis zum vollendeten 31. Lebensjahre. Es wachsen somit der Ersatzreserve fünf volle Altersklasfen zu, so daß die zunächst zur Einberufung bereit gehaltene erste Classe derselben, da die in dieselbe zurückgestelltep Mannschaften bisher durchschnittlich pro Jahr 45,000 Mann betragen haben, fortan einen Gesammtbe- stand von 540,040 Mann besitzen würde. Als Regel für die Einberufung wird festgestellt, daß dieselbe im Bedarfsfälle von den jüngsten Jahrgängen aufwärts beginnen foll. Dieselbe findet nur nach ausgesprochener Mobilmachung statt nnd nach Abschluß des Friedens werden die einberufenen, noch nicht militärisch ansge- bildeten Mannschaften wieder zur Ersatzreserve entlassen, wogegen dieselben nach erfolgter Ausbildung je nach ihrer Altersklasse in die Reserve der aktiven Armee, resp. zur Landwehr übertreten. Mit Abschluß des 'letzten Krieges sind dem Reservestande des Heeres nahezu 64,000 Mann der ersten Klasse der Ersätzreserve zugewachseu. Erweitert sind außerdem noch die Beircinugsbestlm- mungen vom Eintritt in die aktive Armee; namentlich soll förtän der älteste Bruder eines vor dem Feinde gefallenen oder an feinen Wunden verstorbenen Soldaten zunächst aüf' eist odèr zwei Jahre vom Diensteintritt zurückgestellt und ev. von der Ableistung der Heerespflicht dispensirt werden.
— Berlin, 9. Mai. Se. Maj. der Kaiser und König hat genehmigt, daß bei der bevorstcheüden Räumung des okkn- pirten französischen Gebietes bis zur vollständigen Abzahlung der französischen Kriegsschuld als Besatzung von Verdun und der Etappenstraße von dort nach Metz die 12. Infanterie-Brigade, eine Eskadron des 2. brandenburgischen Uhlauen-Regiments Nr. 11, der Stab, sowie die 5. und 6. schwere Batterie der 3. Feld-Abtheilung Brandend. Feld-Artillerie-RegimeNM Nr. 2 (General-Feldzeugmeister) Divisions-Artillerie, die 3. Feld-Pio- nier-Kompagltie Brandend. Monier-Bataillons Nr. 3, die 2.
und 4. Kompagnie des Hannoverschen Fuß-Artillerie-Bataillons Nr. 10, die 6. Kompagnie Brandend. Fuß-Artillerie-Regiments Nx. 3 (General-Feldzeugmeister), sowie die Proviant-Colonne Nr. 3 des 3. Armeekorps zurück bleiben sollen. Gleichzeitig ist genehmigt worden, daß die mobilen Divisionen rc. bei ihrer Rückkehr durch Fußmarsch bis auf deutsches Gebiet instradirt werden und erst alsdann den Eisenbahn-Transport antreten, sowie daß das Oberkommando der Okkupations-Armee nebst seinen sämmtlichen Branchen bis zur vollständigen Räumung des französischen Gebietes in Funktion zu verbleiben hat.
— Berlin, 1O.: Mai. Gestern hat bekanntlich Herr Reichensperger aus der „Revue des deux Mondes" ein Urtheil eines französischen Protestanten über die Kirchengesetze und das Verhalten des Abgeordnetenhauses vorlesen wollen, um zu zeigen, wie scharf selbst ein Protestant die kirchenpolitischen Vorgänge und jenes Verhalten charakterisirt. Der Franzose nun, dessen Urtheil er citiren wollte, ist der bekannte Edmond de Preffensö und es beweist einen hohen Grad von Illoyalität, daß Herr Reichenspetger auf dessen Urtheil als auf ein unbefangenes und vorurtheilfreies recurriren wollte. Denn gerade dieser Protestant ist der ärgste Chauvinist und Deutschenfresser, den die französische Presse und namentlich die „Revue des deux Mondes" auf- zuwenen hat. Was dieser Mann gegen Preußen äußert, eirt- chringt lediglich Und zu allen Zeiten immer nur aus seinem Preußenhaß. . «Mgz-tg.
— Dèr Staatsminister a. D. Carl von Bodelschwingh ist in der Nacht zum 11. d. M. im 73. Lebensjahr an einem Schlaganfall verschieden. Der Verstorbene, am 10. Dezember 1800 geboren, fuNgirte seit 1837 als Landrath in Hamm, wurde dann, nachdem er die Stelle als Oberregierungsrath in Minden, und als Regieruügs-Vicepräsidenl in Münster bekleidet hatte, 1849 zum Präsidenten in Arnsberg ernannt und zugleich mit der Verwaltung dès Oberpräsidiums in Münster beauftragt. Im Juli 1851 ward er unter dem Manteuffel'schen Regime Finanzmiuister und behielt diesen Posten bis zum Eintritt der neuen Aera November 1858. Nach dem Sturz derselben erhielt er das Portefeuille des Finanzministers zum zweiten Male im September 1862, und