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Außer Cours gesetztes Papiergeld.

Anhalt-Bernburger Kassenscheine a Thlr. 5 u. 25 von 1850, 1852 u. 1856, sowie a Thlr. 1 von 1859.

Anhalt-Köthen'sche Kassenscheine a Thlr. 1 u. 5 vom 1. Juni 1848.

Anhalt-Köthen-Bernburger Kassenscheine a Thlr. 1 u. 5 vom 2. März 1848.

Anhalt-Köthen-Bernburger Eisenbahnscheine a Thlr. 1, 5 u. 25.

Anhalt-Dessauer Kassenscheine a Thlr. 1 u. 5 vom 1. August 1849 u. a Thlr. 10 vom 1. Oktober 1855.

Anhalt-Dessauer Landesbanknoten a Thlr. 1 u. 5 vom 2. Januar 1847.

Bautzener (Lausitzer landstäud.) Banknoten a Thlr 5 von 1850.

Baierische Hypotheken- u. Wechsel-Bankno­ten a fl. 10 vom 1. Juni 1850.

Braunschweigische Bank- u. Darlehns-Bank- scheine a Thlr. 15 u. 20 von 1842.

Braunschweigische Banknoten a Thlr. 10 Gold vom 1. Juni 1856.

Breslauer städtische Banknoten a Thlr. 1,5, 25 u. 50 vom 10. Juni 1848.

Dänische 5 Reichsbankthalerzettel ält. Emis­sion von 1835, nur auf einer Seite blau bedruckt.

Gothaische Kassenscheine u Thlr. lu. 5 vom 30. Sept. 1848.

Großherzoglich Hessische Grundrentenscheine a fl. 1, 5, 10, 35 u. 70 seit 31. Dez. 1870.

Holsteinische Kassenanweisungen von 1854. Kurhessische Leih- und Kommerz-Bank- Noten.

Leipziger Banknoten, alle vor dem 2. Nov. 1851 erschienenen.

Oesterreichische Banknoten, auf Konventions­münze lautend.

Polnische Bankscheine grüne a 1 Rubel, weiße u. rothe a 3 S.-R.

Posener Provinzialbanknoten vom 1. Dez. 1857, seit 31. Dez. 1870.

Potsdamer Stadtscheine a Thlr. 1 vom 8. Sep. 1849.

Reuß ält. L. Kassenanweisungen a Thlr. 1 vom 15. Mai 1858.

Rostocker Banknoten vom 1. Juli 1850.

Sachsen-Weimar-Kassenanweisungen a 1. u. 5 Thlr. von 1847.

Schleswig-Holsteinische Kassenscheine a Thlr. 1 (2^2 M.) vom 31. Juli 1848.

Schwarzburg-Rudolstädter Kassenscheine a Thlr. 1 u. 5 von 1848.

Schwarzburg-Sondershausener Kassenscheine a Thlr. 1, 5 und 10 vom 11. März 1854, 20. Dezember 1856 und 25 Okt. 1859.

Württembergische 2-, 10-, u. 35-Guldeu- scheine von 1849 u. 1850.

Wie man derElb. Z." schreibt, hat der Kaiser Berlin I nicht verlassen können, ohne daß zuvor noch ein letzter Versuch gemacht worden ist, ihn in der Kirchengesetz-Angelegenheit umzu­stimmen. Die Gelegenheit dazu soll der Abschiedsbesuch geboten haben, welchen er der Königin-Wittwe machte; doch hat, wie mau sagt, der Kaiser höflich aber sehr bestimmt dem Gespräche eine andere Wendung gegeben, und somit dürfte die Sache wohl endlich abgethan sein. Das persönliche Interesse des Kaisers in dieser Angelegenheit geht daraus hervor, daß derselbe vor der Abreise Befehl ertheilt hat, ihm die Herrenhausdebatte über die Kirchengesetzvorlagen auszüglich mitzutheilen und den stenogra­phischen Bericht folgen zu lassen.

Im Herrenhause herrscht gewaltige Bewegung. Die äußerste Rechte läßt die Hoffnung nicht sinken; nur um 18 Köpfe ist ihr die Schaar ihrer Gegner überlegen und was das Allerbeste ist, die sogenannteneue Fraction" zählt viele sehr schwankende Elemente, amendementslustige Bürgermeister und sonstige unsichere Kantonisten; also noch sind die Kirchengesetze der Ansicht dieser Leute nach nicht gerettet. Allein man legt die Hände nicht müßig in den Schooß und begnügt sich mit Hoff­nungen. Nach allen Richtungen der Windrose hat man tele- graphirt, um die Getreuen zur Schlußberathung heranzuziehen, 18 Mann wird man zur Noth auch noch herauspressen. In­zwischen möchte das Alles nicht helfen; im Großen und Ganzen ist wohl auf die Annahme der Kirchengesetze zu zählen. Uebri- gens ist bis zur Schlußberathung auch wohl Fürst Bismarck auf dem Platze, der wird wohl für die Herantelegraphirten noch als Ersatz gelten dürfen!

Aus guter Quelle verlautet, der Reichskanzler habe den Wunsch ausgesprochen, daß die weitere Berathung des Reichs- Preßgesetzentwurfs im Reichstage bis zu seiner Rückkehr aus Petersburg verschoben werde.

Der Gesetzentwurf über Bestrafung des Contraetbruches durch Arbeiter, welcher demnächst von der conservativen Partei des Reichstages beantragt werden wird, weist die Entscheidung entstandener Streitigkeiten den Schiedsgerichten, Gemeindebehör­den oder Polizeibehörde zu, wogegen die Beschreitung des Rechts­weges ohne Suspensivwirkung binnen einer Frist von zehn Ta­gen zulässig ist. Für eine Vertragsverletzung Einzelner wird eine Geldstrafe, bei einer Verabredung Mehrerer zu einem ge- meinsamen Vertragsbruch wird für Verleitung zum Contracts- bruch eine Strafe bis zu sechs Monaten Gefängniß angedroht.

Kassel, 28. April. Wie man aus zuverlässiger Quelle erfährt, steht der Abschluß eines Staatsvertrags zwischen Preußen und Baiern wegen Erbauung der projectirten Eisenbahn von Gelnhausen nach Partenstein binnen Kurzem bevor. Mit der Bauausführung selbst soll dann alsbald begonnen werden.

Hesj. Mgztg.

Aus Thüringen wird derK. Ztg." geschrieben: In den' Regimentern aller Waffengattungen des 4. und 11. Ar­meecorps, welche in den Provinzen Sachsen, Hessen-Nassau und ganz Thüringen garnisoniren, sind vorzugsweise viele Rekruten aus Elsaß und Lothringen eingestellt worden. Es wird diesen Soldaten aus den neuen Reichslanden saft durchweg ein allge­meines Lob ertheilt; sie zeichnen sich durch Zuverlässigkeit und Gehorsam vortheilhaft aus, beweisen viel Geschick und Eifer bei ihren militärischen Uebungen und haben fast noch nirgends An­laß selbst zu den geringfügigsten Strafen gegeben, so daß die Regimenter sich gar keinen bessern Ersatz als diese elsaß-lothrin­gischen Rekruten wünschen. Besonders auch bei der Artillerie und Cavallerie lobt man sie sehr als gute Reiter und sorgsame Pferdewärter. Anch sollen sich diese ^Elsässer jetzt schon ganz heimisch in ihren neuen Verhältnissen fühlen und nur den ge­wohnten Genuß des Weißbrodes und Weines oft entbehren. Manche von ihnen erhalten übrigens ganz ansehnliche Zulagen von Hause.

München, 27. April. Der jüngsten Mittheilung über die Petition der bayerischen Genossenschaften um Ausdehnung des deutschen Reichsgesetzes über die privatrechtlichen Verhältnisse der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften auf Bayern können wir heute beifügen, daß auch die sämmtlichen Pfälzer Genossenschaften eine Vorstellung gleichen Inhalts an den Reichs­tag eingesendet haben. In der Pfalz besteht, obgleich auch dort das bayerische Gesetz mit seinen Sonderbestimmungen begreifücher- weise volle Geltung hat, nicht eine einzige registrirte Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht. Die Pfälzer Genossenschaften wa­ren es auch, die schon bei Berathung des bayerischen Gesetzes dringend aber vergeblich um engsten Anschluß an die damals noch norddeutsche Bundesgesetzgebung petitionirten.

Dresden. Die bei der goldenen Hochzeit des sächsi­schen Königspaares von Seiten des Kaisers Wilhelm in Aus­sicht gestellte Beseitigung des 1866 errichteten Dresdener Schan- zengürtels hat begonnen, und gar bald werden an Stelle der Schanzen elegante Stadttheile emporwachsen.

Bern, 29. April. Der Nationalrath Professor Wal­ther Munzinger, Bruder des Afrikareisenden und s. Z. Vertreter der schweizerischen Altkatholiken auf dem Münchener Kongresse, ist hier in der vergangenen Nacht gestorben.

Eine Reutersche Depesche aus Bayonne meldet un­term 25. d.:Eine Carlistenbande unter Lecca wurde am Mitt- woch in Maestri, Alava, auf's Haupt geschlagen. ^JP1^ Truppen marschiren in der Richtung von Vera. Ein Gefecht fand auch unweit der Judalatz-Brücke statt, dessen Resultate un­bekannt sind. Man behauptet, daß Vera heute von 1500 regu­lären Truppen besetzt wurde."

London, 29. April. Das hiesige Carlistencomrte ver-