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hat sich für die Schwurgerichtsverhandlungen in Kolmar und Straßburg der Uebergang zur deutschen Sprache bewährt. Ein Bedürfniß zu prinzipiellen Aenderungen der im Sommer 1871 getroffenen Justizeinrichtungen ist nicht hervorgetreten.

Augs. Abztg.

— Fulda, 22. April. Der Anfang der Bischofsconferen- zen ist nun definitiv auf den 28. d. M. festgetzt und sind bereits heute Morgen Geistliche, die zum Gefolge der Bischöfe gehören mögen, in hiesiger Stadt eingetroffen. Höchstwahrscheinlich wird der Erzbischof von Cöln den Vorsitz führen und nur in dem Falle, daß inzwischen noch die Erhebung des Mainzer Bischofs zum Cardinal erfolgen sollte, wird Letzterer mit dem Präsidium betraut werden. Jedenfalls würde sich Melchers besser zum Vor­sitzenden qualificiren, da zu erwarten ist, daß er eher vermittelnd auftreten wird als v. Kettler.

— Mainz, 23. April. In der heutigen General-Ver- fammlung der hessischen Ludwigsbahn wurde beschlossen, die Ge- sammtdividende für das Jahr 1872 auf ll6/io Prozent festzu­fetzen, dem Erneuerungsfonds der alten Linien 297,500 fl., dem Tilgungsfonds für die Betheiligung an dem Gotthardbahn-Un- ternehmen 40,000 fl., dem Reservefonds 18,140 fl., der Pen- sionskasse 20,000 fl, und der Krankenkasse 5700 fl. zuzuweisen, die Tantiemen des Verwaltungsrathes und der Beamten auf 105,969 fl. festzusetzen und 1 Mill. Thaler zur Errichtung von Arbeiterwohnungen, Lagerhäusern und sonstigen ähnlichen Ob­jekten anzuweisen.

— Leipzig, 18. April. So begreiflich es ist, in einem Wechsel den Wohnort des Trassaten nicht besonders zu bezeichnen, wenn derselbe in derselben Stadt mit dem Aussteller des Wech­sels wohnt, macht dies doch den Wechsel ungiltig, weil diese streng formale Urkunde auch für jeden Dritten alle Erfordernisse deutlich enthalten muß, während bei Versendung eines solchen Wechsels ohne Angabe des Wohnorts des Trassaten der neue Erwerber nicht weiß, an wen er sich wenden soll. So hat das Reichs-Oberhandelsgericht einen Wechsel für ungiltig erklärt, welcher als Datum der Ausstellung „Berlin" hatte und bei dem Namen des Bezogenen nur den Beisatz „Markthalle D" (ohne Angabe der Stadt) enthielt. Die österreichischen Gerichte haben darin eine laxere Ansicht, da sie einen zu Wien ausgestellten Wechsel zuließen, in welchem neben dem Namen des Trassaten nur stand „Leopoldstadt" ; indessen ist freilich der Name dieser Vorstadt Wiens im Verkehre noch üblich als Bezeichnung einer eigenen Gemeinde, Eine andere Wechselentscheidung verdient auch Erwähnung. In einem trockenen Wechsel (auch Solawechsel ge­nannt) hatte der Aussteller keine Unterschrift beigesetzt, sondern quer über den Wechsel ein Accept mit Namen geschrieben, und deßhalb wurde der Wechsel für ungiltig erklärt, weil es an der Unterschrift fehle, welche durch das ohnehin unpassende Accept nicht ersetzt werde.

— Aus Mecklenburg, 17. April, schreibt man der „Spen. Ztg.": Dem in den Schulvorstand zu Strelitz gewählten Sena­tor Sanders ist s. Z. regierungsseitig die Bestätigung verweigert worden, da Sanders ein Israelit ist. Der Bundesrath hat auf eine deßfallfige Beschwerde erkannt, daß die Bestätigung erfolgen müsse, da deren Verweigerung den Reichsgesetzen zuwiderlaufe. Wenn nun der Bundesrath glaubt, so leicht mit unserem Junker- nnd Pfaffenregiment, von dem wir trotz 1866, trotz 1870 und 71 noch immer nicht erlöst sind, fertig zu werden, fo befindet er sich in gewaltigem Irrthum. Allerdings hat die Regierung in Folge des bundesräthlichen Beschlusses die bereits verfügte Suspension der Wahl wieder rückgängig gemacht, gleichzeitig muthete sie aber dem Strelitzer Magistrat zu, in die Schulord­nung eine Bestimmung aufzunehmen, wonach nur Männer evan­gelisch-lutherischer Konfession Mitglieder des Schulvorstandes werden könnten. Der Magistrat weigert sich diesem Verlangen nachzukommen. Da, am 4. März, droht die Regierung, im Fall der Magistrat sich nicht füge, der- Schule eine feitens des Staa­tes ausgesetzte Subvention von 200 Thaler zn entziehen. Der Magistrat verharrt bei seiner Ablehnung, er betont, daß er im Fall der Will'äbriqkeit gegen das Gesetz verstoßen würde, er be­

toeoiuai mw verlegt in Der mojuruaerei des Bereinigten evaugel. Waqenyarqes, unter Verantwortlichkeit des Faktors G. Ph. Weißbrod/

tont ferner, wie ja allseitig anerkannt sei, daß durch die Theil­nahme des Sanders für die Schule irgend welche Gefahr und Unzuträglichkeit nicht zu befürchten ist, er spricht endlich die Hoffnung aus, daß die Zurückziehung der Subvention nicht er­folgen werde, da ja die Regierung ein gleiches, wenn nicht grö­ßeres Interesse als die Stadt an der Verbesserung des Schul­wesens hat. Alle diese Vorstellungen erwiesen sich als vergeblich, denn unterm 25. März v. J. erklärte die Regierung, daß die Zurückziehung der 200 Thlr.' angeordnet sei, und „daß weitere Maßnahmen in Aussicht ständen." Dies die Behandlung einer Körperschaft, die sich nur das zu Schulden kommen ließ, was der Bundesrath gewissermaßen vorgeschrieben; so dankt man hier dem Bundesrath, daß er sich noch immer nicht entschließen konnte, bezüglich unserer Versassungsreform ein entscheidendes Votum im Sinne des Reichstags abzugeben.

— Der Sultan soll an so bedenklichen Nervenzerrüttungeu. leiden, daß man für seinen Verstand und sein Leben fürchtet.

Die niederländischen Truppen haben sich in Atsch in (auf Sumatra), wo sie einen widerspenstigen Fürsten der Malaien ziichtigen wollten, eine arge Schlappe geholt. Sie sind zur Rück­kehr gezwungen worden und können die Operationen erst im Herbst wieder aufnehmen. (Trib.)

— Bombay, 23. April. Sir Bartle Frère hat Verträge wegen gänzlicher Abschaffung der Sklaverei in Muscat und Ma­cula unterzeichnet.

Lokales.

Hanau, 25. April.

— Nach einer Bekanntmachung in Frankfurter Blättern geben die dortigen Brauer unter'm 23. April die Erklärung^ das Bier wieder zu den früheren Verkaufspreisen abzugeben.

—d.

— Vorgestern wurde der seit einiger Zeit hier für eigene Rechnung arbeitende — 33 Jahre alte — Schneider Georg Hommel aus Fürth, wegen unsittlichen Betragens, polizeilich verhaftet und hinter Schloß und Riegel verbracht. ■ §.

— Gegen eine auf 46,000 fl. festgesetzte Kaufsumme wird das Eigenthum an der Besitzung Nr. 1 der Leipziger Straße — f. g. Schnabel'scher Keller — von Herrn Andreas Heck aus Bruchköbel nunmehr an Herrn Eduard Dörr aus Walldürn — bisherigen Ober-Brauer in der G. Ko ch'schen Brauerei — über­tragen werden. §.

— Wasserstand des Main-Pegels heute früh 7 Uhr 0,63 Meter.

— Frankfurt, 24. April. Im heil. Geistspital liegen folgende, bei dem Bier-Crawalle Getödtete: 1) Buchbinder H of- mann aus Offenbach, 2) Adam Keim aus Widdern, 26 Jahre alt, Bäcker, 3. Kilian Walter, 28 Jahre alt, aus Span bei Geisa, 4. Johann Dietrich, Tagelöhner, 19 Jahre alt, aus Martinsfeld, Kreis Heiligenstadt, 5. Witzler, unbekannt woher, 6. Anna Weber, Spenglersfrau, 7. Heinrich. Hennerich, Roßwätter aus Gifftich im Waldeck'schen, 34 Jahre alt, angeb­lich zuletzt bei Lohukutscher Roth, 8. unbekannte Leiche, nach den Zeichen der Halsbinde (Vorstecksnadel) ein Zimmermann, 9. Adam Locher (?), trug eine Rechnung, ausgestellt von Herrn. Hauser, bei sich, auf Grund deren man schließt, 10. Otto Franz, 30 Jahre alt, Arbeiter aus Rödelheim, 11. Martin Bullmann, Schriftgießer ans Oberrad, 12. Ph. Heinemann, 14 Jahre alt, Sohn des Zimmermanns Heinemann. An Wunden starben ferner; 13. Joseph Witmann aus Frankfurt, 14. Johann Ja­cob Roos, 24 Jahre alt, aus Ruppertshain, Amt Königstein, 15. Jonas Henning aus Ellers bei Fulda, 16. Konrad Mül­ler aus Flieden beb Fulda, 17. K. Kübler, Schneider aus Spiegelberg, 18. Ida Hesse, starb durch einen unglücklichen Zufall in der Kaserne, indem Jemand einem Kinde das Gewehr zeigen wollte, ohne zu wissen, daß es geladen war. Fr. Pr.