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Hanauer Anzeiger.
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84.Donnerstag den 10. April. 1873.
Versteigerung.
Die zur Concursmasse des Bürstenmachers Ferdinand Kolbe von hier gehörigen Mobilien, worunter
27 Stück Fensterleder,
86 Handbesen,
410 Pinsel verschiedener Größe,
21 Mühlbesen,
39 Bodenbesen,
12 Ofenputzer,
32 Flaschenputzer,
184 Bijouteriebürsten,
5 Wagenbürsteu,
13 Teppichbesen, 6$ Weißbinderpinsel,
4 Tapezierbürsten,
12 Dutzend Stielbürsten,
64 Tassenbürsten,
343 Schwämme,
407 Putzbürsten,
15 Schrubber,
106 Pferdebürsten,
59 Kleiderbürsten,
71 Haarbürsten,"
81 Faßbürsten,
2 Brückenwaagen,
1 Bohrmaschine und
1 große Quantität Borsten, sich befinden, sollen
Mittwoch den 16. April d. I., Nachmittags V/2 Uhr, in dem etc. Kolb'schen Hause, Krämergasse Nr. 33, an den Meistbietenden gegen Baarzahlung verkauft werden, was Kaufliebhabern zur Nachricht dient. (1274) Hanau 24. März 1873.
Das Secretariat Königlichen Amts- Gericht, Abth. III.
Bekanntmachung.
Da die Bestimmungen im §. 7 des Regulativs vom 18. Januar 1871 zur Sicherung der Verbrauchs-Auflage von Branntwein und dergleichen Spirituosen in der Stadt Hanau geschehener Anzeige zufolge nicht gehörig beachtet worden, so sehe ich mich veranlaßt, auf dieselben nochmals mit dem Anfügen aufmerksam zu machen, daß dem Aufsichtsbeamten aufgegeben worden ist, die genaue Befolgung dieser Bestimmungen zu überwachen, auch eine Revision der Lagerbücher sowie der Branntwein-Vorräthe baldigst vorzunehmen.
Der §. 7 des genanntenRegulativs lautet: Branntwein-Groß- und Kleinhändler, Liqueursabrikanten und Wirthe sind gehalten ein Lagerbuch über Ab- und
Zugänge zu führen, aus welchem ersichtlich sein muß, an welchen Tagen, in welchen Mengen und von wem sie Branntwein etc. bezogen resp, wann, wie viel und an wen sie dergleichen versandt haben. Sie müssen der städtischen Behörde die Räume anzeigen, in welchen sie den Branntwein etc. lagern und derselben gestatten, jederzeit sowohl von den Einlagebüchern Einsicht zu nehmen, als die Branntwein-Vorräthe einer Revision zu unterwerfen.
Hanau den 8. April 1873.
Der Oberbürgermeister (1299) Cassian.
Schulnachricht.
Der Unterricht des neuen Schuljahres 1873/74 beginnt in den städtischen Schulen dahier
Montag den 21. April d. I.
Die Anmeldungen zur Aufnahme neu zugehender Schüler und Schülerinnen finden, unter Vorlage der bisherigen Zeugnisse und Impfscheine,
Samstag den 19. April,
Vormittags von 9 Uhr an, in den betreffenden Schulgebäuden statt und zwar:
1. für die höhere Töchterschule, soweit es nicht bereits geschehen ist, in dem Geschäftszimmer des Unterzeichneten,
2. für die Knabenbürgerschule I bei Herrn Oberlehrer Geh,
3. für die Mädchenbürgerschule I bei Herrn Oberlehrer Willmann,
4. für die Knabenbürgerschule II bei Herrn Oberlehrer Fröhlich,
5. für die Mädchenbürgerschule II bei Herrn Oberlehrer Schäfer.
Gleichzeitig wird hierdurch in Erinnerung gebracht, daß die Schulpflichtigkeit der Kinder mit dem zurückgelegten 6. Lebensjahre beginnt, und daß Kleinkinderschulen die Kinder nicht. über dieses Alter hinaus in Pflege behalten dürfen.
Hiernach wollen diejenigen Eltern und Vormünder, deren Kinder oder Pflegebefohlenen zwar das 6. Lebensjahr zurückgelegt haben, aber wegen Schwächlichkeit oder Gebrechen jetzt noch keiner der hiesigen Schulen zugeführt werden können, am 19. d. M., Vormittags von 11—12 Uhr, im Geschäftszimmer des Unterzeichneten die erforderliche Anzeige machen.
Hanau am 8. April 1873.
Der Schul-Inspektor (1300) Junghenu.
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