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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkartcn-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Danbe St Co. und Haasenstein St Bögler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich St Co in Cassel und Rudolf Mosse, officiellen Zeitungs-Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart uns Zürich entgegengenommen.
N- 69. • Samstag den 22 März. 1873
Amtlicher Theil.
In Gemäßheit des §, 71 der Militair-Ersatz-Jnstruktiöä vom 26. März 1868 wird nachstehend der Geschäftsplan für daS diesjährige Kreis-Ersatz-Geschäft im Kreise Hanau bekannt gemacht;
Dienstag den 1. April 1823, Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1851 und 1852 von Stadt Hanäu.
Mittwoch den S. April 1823,
Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgang« 1853 von Stadt Hanau. Donnerstag den 3 Ahril 1823, Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1851, 1852 und 1853 von Stadt Bockenheim,
Freitag den â. April 1823,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischostsheim, Berkersheim, Bruchköbel, Dörnigheim, Eichen, Erbstadt, Eckenheim uiib Eschersheim.
Samstag den 5. April 1823,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Großauheim, Großkrotzenburg, Hochstadt und Hüttengesäß. „
Montag den 2. April 1823,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Kesselstadt, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwieyermpß und Niederdorfelden.
Dienstag den 8. April 1823,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Niederrodenbach, Niederissigheim, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissig- heim, Ostheim, Praunheim und Preungesheim.
Mittwoch den 9. April 1823,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Ravolzhausen, Rößdorf, Rüdigheim, Rückingen, Seckbach, Wachenbucheu und Windecken.
Das Kreis-Grsatz-Gefchäft wird in dem Gafthaufe zur Mainlust zu Kefselstadt abge halten werden, und an jedem Tage Morgens 8 Uhr begntnen.
Die Militairpflichtigen haben behufs des Verlesens resp. Rangirens präcis 7 Uhr Morgens zu erscheinen.
Gestellungspflichtig stüd:
1. alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Kalenderjahre 1853 geboren Und im hiesigen Kreise entweder Heimaths- berechiigt, öder als Haus- und WirthschaftSbeamtè, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder Dienstboten im Kreise aüfènthaltlich sind, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst getreten oder mit einem Ausstande versehen sind,
2. alle in dem Jahre 1851 und 1852 geborenen Mannschaften, soweit sie nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem besonderen Schein der Departements-Ersatz-Commissioli versehen sind, welcher sie von der Wiederholung der Gestellung entbinde^ also namentlich die bei der vorjährigen Aushebung dispouibel gebliebenen, zu- rückgestellten oder nicht erschienenen Militairpflichtigen, wovon Diejenigen, welche mit Loosungsscheinen versehen worden, sind, diese Loosungsscheine Behufs Berichtigung nach §. 85 der Ersatz-Instruktion wieder vorzulegen habèn.
Sollten Militairpflichtige, welche in die Stammrolle gehören, sich bis dahin noch nicht gemeldet haben und noch nicht auf- genommeü fein, so müssen fiè' sich bei Vermeidung der im §. 177 der angezogenen Ersatz-Instruktion angedrohten Strafen und Nachtheile sogleich noch anmelden und zur Musterung stellen. Die Herren Bürgermeister haben über solche Fälle alsbald Anzeige anher zu machen. Militairpflichtige, welche sich zur Musterung zu stellen keine Folge leistest eher bei Aufrufung ihrer Namen tm «ushebüngslokale nicht aMesend sind, werdest mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern event. Gesängnißstrafe belegt.
Die Loosung unter den Militairpflichtigen findet Donnerstag den 10. April 1873 statt und bleibt es Ersteren überlassen, an derselbeü Theil zu nèhmen. ( «...
Ansprüche auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungstermine erhoben und begründet werden. n n ,
_ dlrbeitsunfShige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Fall von Reklamationen im Musteruugstermine personltch zu erscheinen. Zur vorläufigen Prüfung derartiger Ansprüche find folgende Termine bestimmt worden:
1. auf Mittwoch den 26. März 1873 für Stadt Hanau,
2. auf Donnerstag den 27. März 1873 und