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Amtliches ßrgan für Kreis unö Staöt Hanau.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
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Inserate für diese« Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handluna zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditione« von G. L. Daube SC Eo. und Haasenstein SC Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich SC Eo in Cassel und Ruoolf Mosse, officiellen ZcitunaS-Aaenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, "Stuttgart uns Zürich entgegengenommen.
W 65. Dienstag den 18. März. 1873
Bekanntmachungen Königliche» Landrathsamts dahier.
In Gemäßheit der §. 71 der Militair-Ersatz-Jnstruktion vom 26. März 1868 wird nachstehend der Geschäftsplan für das diesjährige Krei«-Ersatz-Geschäft im Kreise Hanau bekannt gemacht;
Dienstag den 1. April 1873,
Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1851 und 1852 von Stadt Hanau. Mittwoch den 8. April 1873, Musterung der Militairpflichtigen de» Jahrgang» 1853 von Stadt Hanau. Donnerstag den 3. April 1873, Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1851, 1852 und 1853 von Stadt Bockenheim, Freitag den 4. April 1873,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischoitsheim, Berkersheim, Bruchköbel, Dörnigheim, Eichen, Erbstadt, Eckenheim und Eschersheim.
Samstag den 5. April 1873,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Großauheim, Großkrotzenburg, Hochstadt und Hüttengesäß.
Montag den 7. April 1873,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Kcsselstadt, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittelbuchen, Neuwiedermuß und Niederdorfelden.
Dienstag den 8. April 1873,
Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Niederrodenbach, Niederissigheim, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissigheim, Ostheim, Praunheim und Preungesheim.
, Mittwoch den » April 1873,
Musterung der Milltairpflichtigen au« den Gemeinden Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rückingen, Seckbach, Wachenbuchen und Windecken.
Das Kreis-Grfatz-Gefchäft wird in dem Gasthaufe zur Mainlust zu Kesselstadt abgehalten werden, und an jedem Tage Morgens 8 Uhr beginnen.
Die Militairpflichtigen haben behufs des Verlesen« resp. Rangirens präcis 7 Uhr Morgens zu erscheinen.
Gestellungspflichtig find:
1. alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Kalenderjahre 1853 geboren und im hiesigen Kreise entweder heimaths« berechtigt, oder als Haus- und WirthfchaftSbcamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder Dienstboten im Kreise aufenthaltlich sind, sofern sie nicht bereit« in den Militairdienst getreten oder mit einem Ausstande versehen sind,
2. alle in dem Jahre 1851 und 1852 geborenen Mannschaften, soweit sie nicht bereits bei einem Truppentheil eingestellt, oder mit einem besonderen Schein der Departements-Ersatz-Commisfion versehen sind, welcher sie von der Wiederholung der Gestellung entbindet, also namentlich die bei der vorjährigen Aushebung dispouibel gebliebenen, zurückgestellten oder nicht erschienenen Militairpflichtigen, wovon Diejenigen, welche mit LoosungSschcinen versehen worden sind, diese LoosungSscheine Behufs Berichligung nach §. 85 der Ersatz-Instruktion wieder vorzulegen haben.
Sollten Militairpflichtige, welche in die Stammrolle gehören, sich bis dahin noch nicht gemeldet haben und noch nicht auf- 8-nommen sein, so müssen sie sich bei Vermeidung der im §. 177 der angezogenen Ersatz-Instruktion angedrohten Strafen und Nachtheile sogleich noch anmelden und zur Musterung stellen. Die Herren Bürgermeister haben über solche Fälle alsbald Anzeige «».? !" machen. Militairpflichtige, welche sich zur Musterung zu stellen keine Folge leisten oder bei Aufrufung ihrer Namen im hebung-lokale nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern event. Gefängnißstrafe belegt.
Loosung unter den Militairpflichtigen findet Donnerstag den 10. April 1873 statt und bleibt es Ersteren überlassen, an veriewen Theil zu nehmen. , r gründet we?den^ ^ Z^ästellung oder Befreiung vom Militairdienste müssen spätestens im Musterungstermin- erhoben und bt- P^K^^unfähige Eltern resp. Geschwister von Militairpflichtigen haben im Fall von Reklamationen im Musterungstermine zu erscheinen. Zur vorläufigen Prüfung derartiger Ansprüche sind folgende Termine bestimmt worden:
1. auf Mittwoch den 26. März 1873 für Stadt Hanau,
auf Donnerstag den 27. März 1873 und