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____ Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annonccn-Expeditionen von G. L. Daube Sc Co. und Haasenstein Sk Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich Lk Co. in Cassel und Rudolf Mosse, officiellen Zeitungs-Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, 'Stuttgart uns Zürich entgegengenommen.

M 62.

Freitag den 14 März.

1873

Bekanntmachung

betreffend die Einlösung der zur Rückzahlung am 1. Januar d. I. gekündigten Schuldverschreibungen der 5£gen Anleihe des Nord- deutschen Bundes vom Jahre 1870.

$on den durch unsere vielfach verbreitete Bekanntmachung vom 25. September v. I. (Reichsanzeiger Nr. 228) zur baare» Einlösung am 1. Januar d. I. gekündigten Schulverschreibungen der öSgen Anleihe des vormaligen Norddeutschen Bundes vom Jahre 1870 ist ein nicht unerheblicher Theil bisher noch nicht zur Einlösung eingereicht.

Mit Rücksicht darauf, daß eine Verzinsung der fraglichen Schuldverschreibungen seit den 1. Januar d. J. nicht mehr stattfin­det, werden die Inhaber solcher Schulverschreibungen aufgefordert, dieselben nach Anleitung der gedachten Bekanntmachung schleu­nigst zu realisiren.

Berlin den 19. Februar 1873.

Königlich Preußische Hauptverwaltung der Staatsschulden.

von Wedel. Löwe. Hering. Rötzer.

Bekanntmachungen Königlichen Lands athsamts dahier.

In Gemäßheit des §. 71 der Militair-Ersatzs-Jnstruktion vom 26. März 1868 wird nachstehend der Geschäftsplan für da« diesjährige KreiS-Ersatz-Geschäft im Kreise Hanau bekannt gemacht;

Dienstag den 1. Aprrl 1873,

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1851 und 1852 von Stadt Hanau.

Mittwoch den S. April 1873,

Musterung der Militairpflichtigen des Jahrgangs 1853 von Stadt Hanau.

Donnerstag den 3. April 1873,

Musterung der Militairpflichtigen der Jahrgänge 1851, 1852 und 1853 von Stadt Bockenheim, Freitag den â. April 1873,

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Bergen, Bischoiteheim, Berkersheim, Bruchköbel, Dörnigheim, Eichen, Erb­stadt, Eckenheim und Eschersheim.

Samstag den 5. April 1873,

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Fechenheim, Ginnheim, Gronau, Großauheim, Großkrotzenburg, Hochstadt und Hüttengesäß.

Montag den 7. April 1873,

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Kesselstadt, Kilianstädten, Langendiebach, Langenselbold, Marköbel, Mittel» buchen, Neuwiedermuß und Niederdorfelden.

Dienstag den 8. April 1873,

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Niederrodenbach, Niederissigheim, Oberdorfelden, Oberrodenbach, Oberissig­heim, Ostheim, Praunheim und Preungesheim.

Mittwoch den 9. April 1873,

Musterung der Militairpflichtigen aus den Gemeinden Ravolzhausen, Roßdorf, Rüdigheim, Rückingen, Seckbach, Wachenbucheo

und Windecken.

Das Kreis-Crsatz-Geschäst wird in dem Gasthause zur Mainluft zu Keffelstadt abge­halten werden, und an jedem Tage Morgens 8 Uhr beginnen.

Die Militairpflichtigen haben behufs des Verlesens resp. Rangirens präcis 7 Uhr Morgens zu erscheinen.

Gestellungspflichtig find:

1. alle diejenigen Militairpflichtigen, welche im Kalenderjahre 1853 geboren und im hiesigen Kreise entweder heimaths- berechtigt, oder als Haus- und Wirthschaftsbeamte, Handlungsdiener und Lehrlinge, Fabrikarbeiter oder -vienstboten im Kreise aufenthaltlich sind, sofern sie nicht bereits in den Militairdienst getreten oder mit einem Ausstande ver- fc^cH Pnb

2. alle in dem Jahre 1851Zund 1852 geborenen Mannschaften, soweit sip nicht bereits bei einem Truppentheil einge­stellt, oder mit einem besonderen Schein der Departements-Ersatz-Commission versehen sind,. welcher sie von der Wie­derholung der Gestellung entbindet, also namentlich die bei der vorjähpigen Aushebung dispombel gebliebenen, zu«