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Sâmksg öcn 15 /rbruar
1873
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamtö dahier.
Die Herren Staatsanwälte und Polizeianwälte werden künftig in d-njenigen Fällen in welchen Freiheitsstrafen gegen schulpflichtige Kinder zur Vollziehung zu bringen sind, sich zuvor mit den betr.ffenden Schu Vorständen resp. Schuldeputationen über tie zur Vollziebu g geeignetste Zeit vcrstänngen und etwaige von denselben in dieser Behebung geäußerte Wunsche unter aunaloger Anwendung der in § 10 Allg. Verfügung des Herrn Justizministers vom 22 August 1867 (I. M. B. p. 268) gegebenen Vorschriften thunlichst berücksichtigen.
Die Oitèvorstärde wollen diese Mittheilung den Herren Lokalschulinspektoren verlegen.
Hanau am 9. Februar 1873.
Nachdem zur Vermeidung der bei den allgemeinen Schutzpocken- Impfungen hinsichtlich der Beschaffung der dazu erforderlichen Lokalitäten hervorgetretenen Mangel und Unzuträglichkeiten auf Grund der land Shcrrlichen Verordnung vom 27. Januar 1848 von Königlicher Regierung bestimmt worden ist, daß künftig die Schullocale, sofern nicht anderweite entsprechende Räumlichkeiten Seitens der Gemeindebehörden g-stellt werden können, zu jenem Geschäfte zu verwenden sind, werden die He-ren Bürgermeister darauf aufmerksam gemacht, daß zu dem Jmpsgeschäste möglichst schulfreie Tage von dèn Herren Jmpsärzten werden gewählt werden.
Die Ortsvorstände haben Sorge zu tragen, daß nach Festsetzung des jedesmaligen Impftermins davon die Lehrer Kenntniß erhalten und daß nach Be nbtgung der Impfung die benutzten Schullocale auf Kosten der Gemeinvekasse wieder gereinigt werden.
Hanau am 11. Februar 1873.
Bewerber um die erledigte Schulstelle zu Rüdigheim werden aufgefordert, ihre Gesuche mit Zeugnissen alsbald dahier oder bei dem Herrn Pfarrer Mettler in Rüdigheim einzureichen.
Hanau am 11. Februar 1873,
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Oberissigheim am 8 Februar 1873 Der Bürgermeister
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