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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkartcn-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den 'Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube Lt Co. und Haasenstein S» Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoucen-Bureau von Th Dietrich Sf Co. in Cassel und Ru olf Mosse, officiellen ZcitungSAgenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart und Zürich entgegengenommen.

M 38.

Freitag den 14 Februar.

1873

Unter Bezugnahme auf §. 11 der Verordnung vom 22. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, erlassen wir hierdurch für den Umfang des Regierungsbezirks nachstehende polizeiliche Vorschrift:

In denjenigen Ortschaften, bezüglich welcher das Herrschen ansteckender Krankheiten, wie Menschenblattern, Cholera, Ruhr, Typhus rc. amtlich conftatirt und durch die Ortspolizeibehörde bekannt gemacht ist, und zwar bis zum Ablauf eines Vierteljahres nach dem festgestellten und ebenmäßig publicieren Erlöschen der Krankheit, dürfen Lumpen aller Art nur dann aufgekauft resp. ver­kauft werden, wenn e ne gehörige DeSinfizirung derselben unter Controlle der Ortspolizeibehörde mittelst ChlorgaS erfolgt ist und nachgewiesen werden kann.

Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschrift werden mit Geldstrafen bis zu 5 Thaler oder im Falle Unvermögens mit entspre­chender Hafistrase geahndet.

Cassel am 11. Januar 1873.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Bekanntmachungen KönigUche» Landrathsamts dahier.

Siegmund Peter aus Oberrodenbach hat um Paß nach Amerika gebeten.

Hanau am 11. Februar 1873.

Auszüge aus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl. Regierung zu Caffel.

Schwarzenfels. Nachdem in der Concurssache des früheren Bürgermeisters und Krämers Joh. Georg Wagner von hier der Vergleich 'bescheid vom 14. Novem­ber v. I. für einen Gläubiger im Wege des Restitutions-Verfahrens wieder aufgeho­ben worden ist, wird unter Beibehaltung des in der Verfügung vom 17. Oktober v. J. angedrohten Rechisnachtheils der Zustimmung der nicht erschienenen Chirographar- gläubiger zu dem Beschlusse der Mehrheit der Erschi-nenen zur summarischen Schul- denliquivation und Fortsetzung der Vergleichs Verhandlungen anderweiker Termin auf den 24. Februar d. I., Vormittag« 10 Uhr, an Königl. Amtsgericht zu Schwarzenfels anberaumt.

Untermühle bei Langendiebach. Auf den Antrag des Müllers Karl Heinrich Dit ter zu Untermühle bei Langendiebach, welcher überschuldet und seine andrinzenden Gläubiger zu befriedigen außer Stande ist, werden zur summarischen Anmeldung ihrer Forderungen und zum Güteversuche, zwecks Abwendung des förmlichen ConcursverfahrenS, die sämmtlichen Gläubiger desselben zum Termin den 5. März d. I., Morgen« 9 Uhr (Contumacirstunde), bet dem Rechtsnachlheile, daß die mckt auftretenben Gläubi- ger einem etwaigen Mehrheitsbeschluß der Erschienenen beitrctend erachtet werden, an Königl. Amtsgericht zu Langenselbold »orgeladen. Zahlungen sind rechtsgültig nur an den vorläufigen Curator Wilhelm Bernges zu Langendiebach zu leisten.

Vockenhcim. Auf Antrag eines Pfanogläubigers soll das dem Christian Lud­wig Diehl (Johann Georg Sohn) hierselbst, zur ideellen Hälfte zustehende Grund­stück öffentlich meistbietend verkauft werden und ist hierzu erster Termin auf den 11. März d. 3., eventuell zweiter und dritter auf den 8. April und 6. Mai b. 3 jedesmal 11 Uhr Vormittags, an Königl. Amtsgericht zu Bockenheim anberaumt worden.

Gondsroth u. Neuenhaßlau. Auf den Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsoertauf der auf den Namen des Johann Karl Schnopp le. (Johannes Sohn) und Ehefrau, Susanne Marie, geb. Schm al zig au, zu Gondsroth katastrir- ten und in GondSrother und Neuenhaßlauer Gemarkung gelegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung erster Termin auf den 1 April, zweiter Termin auf den 29. April d. I., jedesmal Vormittags 10 bis 11 Uhr, an König!. Amtsgericht zu Meerholz, eventuell dritter Termin aus den 27. Mai d. I., aus Antrag des Klägers nach Gondsroth in das Reußwi g'sche Wirthshaus, Nachmittags 3 bis 4 Uhr, anbe« I räumt worden. '

Bekanntmaânng.

Hanau Auf nach verzeichneten, auf den Namen der Ehefrau des JohänneS Weiß II., Margaretha, geb. Lenz, zu Groß-Auheim, katastrirten, in dasiger Gemarkung belegenen Grundstücken:

«and.

Karte Ack. Rth.

E. 115. 34 In der Sandbeune,

G. 326. 228 Im Brümmer.

H. 152. 32 Auf denKinzigheim.-Weg.

EE. 168. I 8 Im Obernhachen.

Wiese.

Z. 112. 10 Im mittelsten Gewann, findet sich im Hypothekenbuch ein Pfandrecht wegen 200 Thir. Darlehns zu Gunsten der Philippine Lochmann dahier, aus der von Johannes Weiß II. und Ehefrau am 11. April 1860 errichteten Hypothek eingetragen.

Nach der von der Gläubigerin ertheil­ten Quittung ist das Darlehen abgetragen, es ist jedoch die Hhpoihek-Urkunde abhan­den gekommen.

Auf Antrag des Johannes Weiß II. wer­den daher Alle, welche aus der erwähnten Hypothek Ansprüche zu haben glauben, auf» gefordert, solche, bei M-ioung der Aus­schließung bezw. der Löschung des Pfand- rechtes, binnen vier Monaten hier geltend zu machen.

Hunau am 5, Februar 1873.

Königliches Amtsgericht I. Merz.

(508) vt. Winkler.