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A^iHämuer Anzeiger

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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube Sf Co. und Haasenstein St Bögler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich St Co. in Cassel und Rudolf Mosse, officiellen Zeitungs-Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart un» Zürich entgegengenommen.

W 36.

Mittwoch den 12 Februar.

1873.

Die längs den Chausseen und anderen Landstraßen angelegten ReichS-Telegraphenlinien sind häufig vorsätzlichen, oder fahrläs­sigen Beschädigungen, namentlich duick Zertrümmerung der Isolatoren, mittelst Steinwürfe rc. ausgesetzt. Da durch diesen Unfug die Benutzung der Telegraphen-Anstalten verhindert oder gestört wird, so wird hierdurch auf die durch das Strafgesetzbuch für das deutsche Reich vom 15. Mai 1871 festgesetzten Strafen wegen dergleichen Beschädigungen aufmerksam gemacht.

Gleichzeitig wird bemerkt, daß demjenigen, welcher die Thäter vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung der Telegraphen- Anlagen der Art ermittelt und zur Anzeige bringt, daß dieselben zum Ersätze und zur Strafe gezogen werden können, Belohnungen bis zur Höhe von 5 Thalern in jedem einzelnen Falle aus dem Fonds der Reichs-Telegraphen-Verwaltung werden gezahlt werden. Diese Belohnungen werden auch dann bewilligt werden, wenn dle Schuldigen wegen jugendlichen Alters oder wegen sonstiger per­sönlicher Gründe gesetzlich nicht haben bestraft, oder zum Ersätze herangezogen werden können; desgleichen wenn die Beschädigung noch nicht wirklich ausgeführt, sondern durch rechtzeitiges Einschreiten der zu belohnenden Person verhindert worden ist, der gegen die Telegraphen-Anlage verübte Unfug aber soweit feststeht, daß die Bestrafung der Schuldigen erfolgen kann.

Die Bestimmungen in dem Strasgcsetzbucke für daS deutsche Reich vom 15. Mai 1871 lauten:

§. 317. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphsn-Anstalt vorsätzlich Handlungen begeht, welche die Be­nutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß von Einem Monat bis zu drei Jahren bestraft.

§ 318. Wer gegen eine zu öffentlichen Zwecken dienende Telegraphen-Anstalt fahrlässiger Weise Handlungen begeht, welche die Benutzung dieser Anstalt verhindern oder stören, wird mit Gefängniß bis zu Einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu Drei­hundert Thalern bestraft.

Frankfurt a. M. den 29. Dezember 1872.

Kaiserliche Telegraphen-Direktion.

Hanau. Ueber das Vermögen des flüchtig gewordenen Bürstenmachers Ferdi­nand Kolbe von hier ist der förmliche EoncurS erkannt worden.

Es wird daher Termin auf den IS. Februar d. I.,

Vormittags 9 Uhr (Contumacirstunde), anher bestimmt, in welchem sämmtliche Gläubiger des rc. Ko l b e ihre Forderungen unter Vorlage der Be­weisstücke, bei Meidung der Ausschließung von der Masse, anzumelden haben.

Hanau am 4. Januar 1873.

Kögnil. Amtsgericht, Abth. III (128) _ Malkmus._________

6 Zur öffentliche» Verpachtung der fiska­lischen Fischerei in der Kinzig von der Rückinger Grenze bis zum Ausfluß in den Main auf 6 Jahre wird Termin auf Donnerstag den 27. d. M.,

Vormittags 10 Uhr, auf den Wolfgang anberaumt. Bietungs­lustige ladet ein

Wolfgang am 1. Februar 1873.

Der Oberförster (487) Richter.

Beffenllicher Holzverkaus.

Dienstag den 25. d. M., von Vor­mittags 10 Uhr an, soll in der Obersörste- rei Bieber nachstehendes Holz aus den

Schlägen :Sommerwald" undSeilhöhe" (è Stunde von Mosborn) versteigert wer­den:

a) Eichen:

152 Nutzholz-Abschnitte, 3 bis 14 Met. lang, 31 bis 73 Centm. dick = 201,78Festmeler, darunter sehr werth­volle Stämme,

4 R. M. Werkhol;,

82 Schol- und Grubenholz,

189 , Scheit,

84 , Prügelholz,

35 Anbruch,

116 Kraus-Prügelholz.

b) Buchen:

6 Abschnitte für Schreiner rc., 3 bis

10 Met. lang, 34 bis 75 Centm. dick, 302 R.-M. Scheit,

39 Prügeiholz,

2 Anbruch, ,

92 KrauS-Prügelholz und

c) Birken:

17 R.-M. KrauS-Prügelholz.

Die Zusammenkunft findet Vormittag«

10 Uhr bei dem Bürgermeister Stenger zu Mosborn statt. Bieber am 1. Febr. 1873.

Der Oberförster (488)Ellenberger.

Donnerstag den 6. März c., vo«

Vormittags 10 Uhr ab, sollen bei Gast- I schnellstens besorgt.

wirth Zwergel zu Horbach, aus dem dortigen StaatSwalde, folgende Holzsorti- menle öffentlich verkauft werden: DistrikteUnterneustadt" undStein":

10 Eichen-Stämme,

12 Rmtr. Eichen-Werkholz,

9 Buchen-Stämme,

59 Rmtr. Eichen-Scheit,

15 -Prügel,

10 -Erdstöcke,

2 Hundert -Zopfreis,

163 Rmtr. Buchen-Scheit,

6 -Prügel,

81 -Erdstöcke,

8 Hundert -Zopfreis,

14 Rmtr. Linden-Scheit,

4 , -Prügel,

2 Nadelholz-Prügel und

1 Hundert Nadelholz-Zopfreis. Wolfgang am 6. Februar 1873.

Der Oberförster

Richter. (486)

Geschäftsbücher in allen Schema's vorräthig, bei

C. Werner, Cartonnageschäft,

(352) Langgaffe Nr. 42.

NB. Nicht vorhandene Miniaturen werden