^Hammer Anmger Halbjährlich ^/,. Q C
Bierteljährl.22Vrsg-
Für auswärtige Abonnenten mit dem betreffenden Postaufschlag.
Die einzelne Nummer 1 Sgr.
Zugleich
Amtliches Legan für Kreis unö Statt Hanau.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz.
Jniernonsprers:
Die ispaltige Garmondzeile oder V deren Raum das erste Mal 1, die folgenden Male 8/4 Sgr.;
Sspalt. d. 1. Mal 2. die folgenden Male IV» Sgr.;
3spalt. d. 1. Mal 3, die folgenden Male 2 Sgr.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditione« von G. L. Daube & Co. und Haasenstein $ Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich St Co. in Cassel und Ruoolf Mosse, ofstciellen Zeitungs- Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart uno Zürich entgegengenommen.
M 32. Freitag den 7. Februar. 1873
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.
Mit Rücksicht darauf, daß in neuerer Zeit häufig falsche Kassenanweisungen a 5 Thaler zum Vorschein kommen, machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß wir demjenigen, welcher zuerst einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher preußischer Kassen-Anweisungen oder preußischer Banknoten der Polizeibehörde dergestalt nachweist, daß er zur Untersuchung gezogen und bestraft werden kann, eine nach den Umständen zu bestimmende Belohnung bis auf Höhe von 500 Thalern zahlen werden.
Berlin, den 11. Januar 1873.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
Für die Wittwe des Georg Siebold, Friederike, geborene Hellmann, undihren-SohnLudwig Eduard Siebold von Hanau ist um Entlassung aus dem Preußischen Unterthanenverbande, behufs Niederlassung in den Schweizer-Staaten, nachgesucht worden.
Hanau am 3. Februar 1873.
Gesuche um Aufnahme von Zöglingen in das hiestge Waisenhaus sind bis zum 1. März d. J. hier anzubringen. Die erforderlichen gedruckten Nachweisungen können hier bezogen werden.
Es können nur Kinder evangelischen Bekenntnisses berücksichtigt werden, welche nicht gebrechlich, nicht unter 7 Jahre und nicht über 12 Jahre alt sind.
Hanau am 3. Februar 1873.
Bekanntmachung betreffend die Postsachen für Orte ohne Postanstalt.
Den Correspondenten, welche ihren Wohnsitz in Orten ohne Postanstalt haben, ist jetzt allgemein gestattet, ihre Postsachen auch von solchen Postanstalten abholen zu lassen, zu deren Landbestellbezirk der Wohnort deS Empfängers nicht gehört.
In Folge dieser Verkehrserleichterung muß die Spedition der Postsendungen für solche Orte, an welchen eine Postanstalt sich nicht befindet, nach Maßgabe der von dem Absenden auf der Adresse bezeichneten Abgabe-Postanstalt bewirkt werden. Durch die unrichtige Bezeichnung dieser Postanstalt, oder durch das gänzliche Fehlen einer bezüglichen Angabe können leicht Verzöge« rungen in der Ueberkunft der Postsendungen herbeigeführt werden.
Es ist daher im eigenen Interesse der Correspondenten nothwendig, daß die Absender solcher Postsendungen, welche nach Ortschaften ohne Postanstalt gerichtet sind, auf der Adresse außer dem eigentlichen Bestimmungsorte thunlichst noch diejenige Postanstalt angeben, von welcher aus die Bestellung der Sendung an den Adressaten bewirkt werden bezw. die Abholung erfolgen soll.
Zur Förderung dieses Zweckes wird et bettragen, wenn Correspondenten, an deren Wohnsitz sich eine Postanstalt nicht befin
det, diejenigen Personen, mit welchen sie im Briefwechsel stehen, auf das gedachte Erforderniß aufmerksam machen und denselben mittheilen, durch Vermittelung welcher Postanstalt sie ihre Postsachen beziehen.
Insbesondere wird es sich auch empfehlen, wenn die auf dem Lande wohnenden Correspondenten möglichst allgemein dem theilweise bereits bestehenden Gebrauche folgen, in den von ihnen abzusendenden Briefen bei der OrtS- und Datumsangabe den Namen des Postorts hinzuzufügen, durch welchen sie ihre Postsachen empfangen.
Berlin, den 3. Februar 1873.
Kaiserl. General-Postamt.
Bekanntmachung.
Die Arbeiten und Materiallieferungen zur Beschaffung von Schwurgerichtsräumen :c. im hiesigen Justiz-Gebäude sollen auf dem Wege der Submission im Einzelnen wie folgt vergeben werden:
1. Maurer-und Zimmerarbeit rc. 682 Thlr.
2. Schreiner, Schlosser und Glaserarbeit rc. 632 Thlr.
3. Weißbinder- und Tapezierarbeiten rc. 467 thlr.
Bedingungen und Kosten-Anschlag liegen Mittwoch und Donnerstag den 12. und 13. Februar cr. im Dienstlokale des Unterzeichneten zur Einsicht offen und werden etnge- gangene schriftliche und versiegelte Offerten unter Aufschrift „SchwurgerichtS-Lokal zu Hanau"
Freitag, den 15» d. M ,
Morgen« 10 Uhr, im Beisein etwa erschienener Submittenden eröffnet.
Der Königliche Bau-Inspektor _______W agner. ____(425)
Bekanntmachung.
E« hat eine Erhöhung der bisherigen Taxen für die Erwerbung von Grabstätten aus dem Friedhof einlreten müssen und es werden demgemäß Hinfort erbeben werden: für Familien-Grabstätten 21 kr. per Q.- Fuß,
„ ein Reihengrab 14 fl.
„ Kindergrabstätten und zwar:
für Kinder bis zum 5 Jahr 4 fl. 5kr. vom 5. bis 10 „ 6 „ 25 „
„ 10. „ 15 „ 9 ,55,
Hanau, den 31. Januar 1873.
Der Oberbürgermeister (399) ________Cassian.
Feinste Qualität
Amerik. Schweineschmalz per Pfd. 20 kr., bei mehreren Pfunden billiger, empfiehlt _
Georg Wilh. Henckel, (235) am Markt.
^Gothae^^rvelâtwmrst^ feinste Qualität, bei (198)
Georg Heitzel.