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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkartcn-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube & Co. und Haasenstein Ls Bögler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich Ls Co. in Cassel und Ruoolf Mosse, officiellen Zeitungs-Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart und

Zürich entgegengenommen.

W 22 Montag den 27. Januar. 1873^

Auszüge aus dem Qeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Konigl. Regierung zu Gaffel.

Langenselbold. Zur Fortsetzung des VerkaufsverfahrenS bezüglich der in Nr. 33 und 35 des Ocffentlichen Anzeigers für 1872 verzeichneten Immobilien der Handels­firmaGebrüder Strauß" dahier ist statt des umgangenen zweiten Berkaufstermius weiterer zweiter Verkaufstermin zum 13. Februar und dritter zum 13. März d. I., jedesmal Vormittags 11 bis 12 Uhr, an Königs. Amtsgericht Langenselbold anberaumt worden.

Sarrod und Ulmbach. Zum zwangsweisen Verkäufe der auf den Namen des Schneiders Heinrich Freienstein zu Sarrod katastrirten, in den Gemarkungen von Sarrod und Ulmbach gelegenen Immobilien ist erster Termin auf den 6. März L I., event, zweiter Termin auf den 3. April l. J. und dritter Termin auf den 1. Mai l. I., jedesmal Vormittags 10 Uhr, an Königl. Amtsgericht Salmünster anberaumt worden.

Wächtersback. Das Vermögen des Gastwirths Reinhard Eifert dahier ist überschuldet und das Coucursverfahren dieserhalb eingeleitet worden. Zur summarischen Schuldenliquidation und zum Versuch der Güte wird Termin auf den 1 7. k. M., Vor­mittags 10 Uhr, an Königs. Amtsgericht Wächtersbach anberaumt.

./. Meyfarth* Herrngasse 12, empfiehlt zum @mf anfepreife :

eine Parthie weiße Decken (oder Schoner), sowie CorsettS und wollene auch baum­wollene Unterhosen Sf Jacken, Kaputzen Sf Seelenwärmer, ferner Herren- Ls Damenshlips und bergt. mehr, alles in geschmackvoller Waare. (239)

Bekanntmachung.

An den städtischen Schulen dahier wird von Ostern an die Gründung von drei neuen ElementarlehrersteUen vor­aussichtlich eintreten.

Es wird zur Bewerbung um dieselben hiermit aufgefordert und sind die deßbal- bigen Gesuche innerhalb 4 Wochen einzu- reichen.

Hanau am 10. Januar 1873.

Der Schulvorstand (175) Cassian.

Bekanntmachung.

Zur Erhebung der directen Steuern von hiesiger Stadt sind für den Monat Februar d. I. folgende Termine bestimmt, als: für die Alt- und Vorstadt nebst Vorwerke vom 3. bis 8., für die Neustadt, Bezirk I bis VIII, vom 10. bis 15., für die Neustadt, Bezirk IX bis XVI, vom 17. bis 23.

Die Behändigung der Steuerzettel wird zeitig zuvor erfolgen.

; Die Brandsteuer pro 1873 beträgt von 10 Thaler Versicherungskapital = 4 Heller und werden die Pflichtigen zur Berichtiguz derselben hiermit aufgefordert.

Hanau am 25. Januar 1873.

Königliche Steuerkasse I.

(293) Deichmann, Rentmeister.

Bekanntmachung, betreffend die Versiegelung der Briefe mit Werthangabe.

Mit Genehmigung des Fürsten Reichs­kanzlers wird für den Verkehr innerhalb des Reiche-PostgebietS in Bezug auf den Verschluß der Briefe mit Werthangabe die Aenderung getroffen, daß fortan statt der bisherigen fünfmaligen Versiegelung auch eine Versiegelung mit zwei (bz. mit drei oder vier) Siegeln für ausreichend erachtet werden soll, wenn nach der Einrichtung des verwendeten Couverts durch die zweimalige (bz. drei- oder viermalige) Versiegelung der

Inhalt des Briefes vollständig gesichert ist. Nach näherer Anordnung des General-Post­amts angefertigte Muster-Couvertö, welche zu einer zweimaligen Versiegelung sich eig­nen, sind bei sämmtlichen Reichs-Postan­stalten aufgelegt und werden dem Publikum auf Verlangen zur Ansicht vorgezeigt. Die betreffenden Muster-Couverts gelten in Be­zug auf Form und Schnitt als Maßstab; in Bezug auf die Größe nur insofern, als wesentlich größere Couverts zu einer zwei­maligen Versiegelung nicht mehr geeignet sind, indem der innere Schutzstreifen dann für den Zweck der Sicherung nicht mehr ausreicht. Die Art und Stärke des Pa­piers oder sonstigen Stoffes zu den Cou­verts bleibt nach wie vor dem freien Er­messen der Correspondenten überlassen.

Nach Orten außerhalb des Reichs-Post­gebiets gerichtete Briefe mit Werthangabe müssen bis auf Weiteres noch in der bis­her vorgeschriebenen Weise verschlossen werden.

Berlin am 15. Januar 1872.

Kaiserliches General-Postamt.

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