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Schwarzburg-Sondershausener Kassenscheine L Thlr. 1, 5 u. 10 vom 11. März 1854, 20. Dezember 1856 u. 25. Okt. 1859. Württembergische 2-, 10-, a. 35 = ®ulbcR= scheine von 1849 u. 1850.
Die Großherzoglich Sachsen-Weimarischen Kassenanweisungen zu 1 und 5 Thlr. vom 20. April 1859 verfallen am 30. April 1873. Bis zum 1. Februar 1873 werden dieselben von allen öffentlichen Kaffen in Zahlung angenommen. Vom 1. Februar 1873 findet die Einlösung nur noch bei der Großherzoglichen Hauptstaatskasse statt.
— Petersburg, 14. Jan. Bei der heutigen Ziehung ter russischen 1864er Prämienanleihe (100 Rubel Loose) fielen Gewinne von 200,000 Rubel auf Nr. 23 Serie 13031, 75,000 Rubel auf Nr. 40 S. 8040, 40,000 R. auf Nr. 36 S. 13104 25,000 R. auf Nr. 31 S. 13043, je 10,000 R. auf Nr. 50 S. 7001, Nr. 11 S. 4240 und Nr. 29 S. 16140, je 8000 R. auf Nr. 30 S. 7262, Nr., 4. S. 1732, Nr. 6 S. 9517, Nr 47 S. 10131, Nr. 9 S. 7820, je 5000 R. auf Nr. 36 S. 6254, Nr. 16 S. 12709, Nr. 32 S. 16041, Nr. 8 S. 12558, Nr. 4 S 11646, Nr. 28 S. 7260, Nr. 43 S. 2157, Nr. 3 S. 9074.
— Madrider Fr. 100 Loose von 1868. Siebung am 2. Jan. Hauptrf- fer: Nr. 366292 100,000 Fr., Nr. 54455 und 387282 je 2000 Fr.____
Kin der Waisenhaus-Buchhandlung sind stets ck) Ab- & Zugangs-Anmeldungen, zum Preise von 3 Pfennige für 2 Stück vorräthig.
Bekanntmachung.
Die Ausführung der zum Schulhaus-Neubau in Wolferborn erforderliche, Schreiner-, Glaser- und ©flosset arbeiten soll im Wege der öffentlichen Submission ver düngen werden.
Deßhalbige Offerten sind versiegelt, mit entsprechender Aufschrift versehen und por tofrei bis zum 28. Januar !. I., Vormittags 11 Uhr, an den unterzeichneten Orts Vorstand einzureichen.
Die betreffendenden Riffe, Kostenanschläge und Bedingungen liegen im Geschäft» lokale des Königlichen KreisvaumeisterS za Gelnhausen zur Einsicht offen.
Wolferborn am 15. Januar 1873. Der Bürgermeister
(210) Reutzel.
Lourârichl vom 17. Dan. 1873.
Geldsorteu:
Preußische Friedrichsd'or ... 9 57—58
Pistolen ........ 9 42—44
do. doppelte...... 9 43—45
Holländische fl. 10-Ltücke ... 9 53-55
Ducaten........ 5 30—32
do. al marc»...... 5 32—34
Napoleonsd'or......9 19’/,—20'/,
Sovereigns.......11 48—50
Imperiale«....... 9 43—45
Dollar« in Gold ..... 2 25'/,—26*/,
Zwanziamarkstücke (feststehend im CourS)......11 40
Zehnmarkstücke (ebenfalls fest) 5 50
Tarife.
Telegraphische Depeschen. I. Im Jnternen-Verkehr. (Deutsches Reich.)
1. Zone (bis zu 18 Meilen) . . . 5 Sgr.
2. „ ( „ „ 52 „ ) .... 10 ,
3. „ (darüberhinaus b. z.ausl.Grenze) 15 , II. Im Vereins-Berkehr. (Deutschland, Oesterreich und der Niederlande.) bis zu 8 Tax-Quadrate 8 Sgr.
über 8 „ 16 ,
Bebra-Hanauer Eisenbahn.
Von Hanau nach
1. Kl. 2. Kl. 3. «I. 4. Jtl thlr.sg. thlr.sg. thlr.fg. sz.
Niederrodenbach . .
. — 6 — 4 — 3 3
Langenselbold . . .
. - 10 — 7 — 4 3
Meerbolz ....
— 16 — 11 — 7 4
Gelnhausen ....
— 18 — 12 — 8 5
Wächtersbach....
— 27 — 18 — 11 7
Salmünster ....
1 2 — 22 — 14 8
Steinau.....
1 8 — 25 - 16 10
Schlüchtern ....
1 12 - 28 — 18 11
Elm......
1 19 1 3 - 21 13
Flieden......
1 27 1 8 — 24 15
Neuhof......
21 1 11 — 26 16
Fulda......
2 12 1 18 1 — 18
Hünfeld.....
2 26 1 27 1 6 22
Burghaun.....
2 29 2 — 1 7 23
Neukirchen.....
3 6 2 4 1 10 24
Hersfeld .....
3 17 2 11 1 15 27
Bebra......
3 27 2 18 1 19 30
Frankfurt-Hanauer Eisenbahn.
Von Hanau nach i äu 3 »i nâ
Wilbelmsbad . . .
... - 15 9 6
Hockstadt-Dörnigheim
... - 18 12 9
Mainkur ....
... — 30 21 15
Frankfurt ....
... — 45 30 21
Großauheim . . .
... - 15 9 6
Kahl......
... — 27 18 12
Dettingen ....
... — 39 27 18
Klein-Ostheim . . .
... — 54 36 24
Aschaffenburg . . .
... 1 9 48 33
Vermischtes.
— Vom Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten ist dem Alexander Fraser zu Edinburgh unter dem 14. Januar d. J. ein Patent aus eine Lettern-Ablege-Maschine in der durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Zusammensetzung, ohne Jemanden in der Benutzung bekannter Theile zu beschränken, aus drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet, und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt worden, ebenso wurden dem Fabrikanten Louis Grimm und dem Ingenieur Iohannes Corvin zu Magdeburg unter dem 15. Januar 1873 ein Patent auf eine Füllmasse für Heizröhren in der durch Beschreibung nachgewiesenen Komposition, auf drei Jahre, von jenem Tage an gerechnet und für den Umfang des preußischen Staats ertheilt.
— Die Hauptverwaltung der Staatsschulden zu Berlin erläßt unterm 11. Januar d. J. folgende Bekanntmachung: .Mit Rücksicht darauf, daß in neuer Zeit häufig falsche Kassenanweisungen a 5 Thaler zum Vorschein kommen, machen wir wiederholt darauf aufmerksam, daß wir demjenigen, welcher zuerst einen Verfertiger oder wissentlichen Verbreiter falscher preußischer Kassenanweisungen oder preußischer Banknoten der Polizeibehörde dergestalt nachweist, daß er zur Untersuchung gezogen und bestraft Werden kann, eine nach den Umständen zu bestimmende Belohnung bis auf Höhe von 500 Thlr zahlen werden.
— Berti n 13. Jan. Um das Diplom als Ehrenbürger der Stadt Stendal entgegenzunehmen, hatte Fürst Bismack — schreibt das „Altm. L-se- und Jntellig.-Bl." — den 8. d. M. bestimmt. Die Deputation wurde um 2 Uhr Nachmittags vom Fürsten empfangen. Der Bürgermeister Dr. Kindervater überreichte das Diplom mit einer kurzen Ansprache, worauf der Fürst in den huldvollsten Worten erwiderte, indem er namentlich hervorhob, daß es für ihn eine besondere Freude fei, gerade in Stendal das Bürgerrecht zu erlangen, weil er dadurch wieder in den uralten landsmännischen Verband ausgenommen und Bürger der Stadt werde, aus der seine Altvordern vor Jahrhunderten durch
die Verfolgungen fanatischer Priester vertrieben seien. Derselbe Streit, zwar in anderen, doch kaum veränderten Formen, finde den Urenkel auch jetzt noch auf dem Kampfplätze vor. Der Fürst schloß die Audienz mit einer freundlichen Einladung zum Diner. Die Deputation fand den Fürsten, der zu Ehren derselben die Uniform seines altmärkischen Landwehrregimentè angelegt hatte, im Kreise seiner Familie und einiger derselben nahe stehenden Personen. Auch der Staatsminister von Kameke und der Legationssekretär Stumm waren anwesend.
— Für den Transport der Wiener Ausstellungsgüter sollen in Preußen an folgenden Orten amtliche Sammel- oder Empfangstellen eingerichtet weiden: Berlin, Bromberg, Breslau, Ralibor, 'Görlitz, Erfurt, Magdeburg, Hamburg-Altona, Hannover, Dortmund, Sief Ib, Aachen, Düsseldorf, Cöln, Saarbrücken, Cassel, Frankfurt a. M. Die Aussteller haben an diese Stellen ihre Güter abzuliefern, die dann von da aus kostenfrei und ohne Zollbelästigung mittelst der Eisenbahn bis an die Ausstellungsgebäude herangeführt werden. Bis zu den Sammelstellen hin haben die Aussteller nur die Hälfte der tarifmäßigen Fracht zu entrichten.
— Ueber das Verhäl'niß des Metallgeldes zu Staatspapiergeld und Banknoten spricht Professor W. Endemann in Jena, Ober-Appellationsrath und Reichslagsmilglied, sich im neuesten Hefte von Hirih's „Annalen des Deutschen Reiches" in einer größern Abhandlung aus, welche den Titel führt: „Rechtsgutachten in der Papiergeld- und Banknotenfrage." Ausgehend von dem Recht und der Pflicht des Staates, die gesetzliche Währung streng aufrecht zu erhalten, erklärt er die Emmiision von Zahlmitteln, welche nicht das Material der Währung wirklich enthalten oder wirklich deponirteS Material vertreten, für einen Act der „Münzverschlechlerung." Als alleiniger Inhaber des Geld- regalS und Seft aer des gesetzlichen Preismaßes soll der Staat nicht nur publicistisch, sondern civilrechtlich für die Einlösung