Wonnemcntsprels
(incl. Stempel)
Jährlich .3 Thlr.
Halbjährlich IV2.
Hanauer Anreißer
VierteWhrl.RVs sg-
Für auswärtige Abonncntcil mit dem detrcsfeiidcu
Postaufschlag.
Zugleich
Amtliches Organ für Reets und Stabt Hanau.
Jnsertivnsprcis:
Die ispaltige Garmondteile oder V deren Raum das erste Mal 1, die folgenden Male s/4 Sgr.;
2spalt. d. 1. Mal 2 die folgenden Male IVa Sgr.;
Die einzelne Nummer 1 Sgr.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage
•mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Eorrefpondenz.
3spalt. d. 1. Mal 3, die folgenden Male
2 Sgr-
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schcu Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei een Ännoucen-Expeditioiien von G. L. Daube St Eo. und Haascustein St Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich $ Co. in Cassel und Ru olf Mosse, officiellen Zeitung« Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart und Zürich entgegengenommcn.
Donnerstags Len 16 Januar.
1873,
BâNntmachttsrgezr Kömgliehe«! Landrathsamts dahier
Die Frankfurter Gaubank beabsichtigt auf ihrem ohnweit Praunheim gelegenen Ziegelwerk einen Ringofen für Backsteine zu errichten und hat hierzu um die nach § 16 der Gewerbe Ordnung vom 16. Juni 1869 erforderliche Gestattung nachgesucht.
Etwaige Einwendungen gegen diese Anlage müssen binnen 14 Tagen vorgebracht werken, als sie sonst in dem Verfahren keine Berücksichtigung finden können.
Pläne, Zeichnung und Beschreibung liegen bei mir zur Einsicht offen.
Hanau am 9. Januar 1873.
(Gefundene Gegenstände ) Ein Schirm. Ein Baschlik. Ein blaues Halstuch. Eine Schiefertafel. Ein goldneS Medaillon. Eine grüne Schleife. Ein Kindrrhandschuh. Ein Paar graue waschledernc Handschuhe. Zwei weiße Taschentücher. Eine gedruckte Schürze. Ein gelbes Taschentuch. Ein wollener Handschuh. Ein Paar schwarze Handschuhe. Ein grün-weißes Shäwlchen. Zwei Kinderstrümpschen. Ein Messer. Ein Kneip. Ein schwarzer Gürtel.
(Zuqelaufcn.) Ein Huhn und ein Hund.
(Berlorene Gegenstände.) Eine Brieftasche mit 25—26 fl. in Papier. Ein goldenes Medaillon. Ein Portemonnaie mit I Thlr. 5 Sgr.
Die gefundenen Gegenstände können im Polizei-Büreau in Empfang genommen werden, die Finder der verlorenen Gegenstände, vor deren Ankauf gewarnt wird, werden zur Ablieferung aufgefordert.
Hanau am 15. Januar 1873.
Großes Ansstatrungslager
in 0|4 und ^4 breiten Beinen.
Tisch K «Handtücher, Gedceke in Drell, Jacquard Lt Damast, Chiffons, Sbirtinq, Damaste, Satin in aü.n B.eitcn, Zwillich, Barchent, F L aumen dkl ll, Äettfeder», ^laumen $ Rosthaare, Bettcoltern einfarbig und bunt gestreift, Sopha- fit Bettvorlagen, Piquedi ckco, Gardinenstoffe etc., in den vorzüalichsten Kuulitäten, billigst und bei Abnahme größerer Posten zum LuKsw8-Preise, bei ^ Ä. J. Cahn.
droht und können die betreffenden Militär- pfl chtigen (§ 177) weiter «och, je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, von den Ersatzbehörken, unter Verlust der Berechtigung an der Vco= sung Theil zu nehmen, sowie des aus etwaigen Reklamationsg-Ünden erwachsenden Anspruchs auf Zurückstelluna bezw. Befreiung vom Militärdienst, vorzugsweise zu dem letzteren herangezogen werden.
Hanau am 4. Januar 1872.
Der Oberbürgermeister
(67) Eassian.
Bekauntmachung.
Nach §. 59 der Militär-Ersatz Instruktion vom 26. Marz 1868 haben alle Militärpflichtige
a) welche im Jahre 1853 geboren sind,
b) welche dieses Alter zwar übcrschri'- ten, aber sich zur Eriüllung der Militärpflicht noch nicht gestellt haben, c) welche sich zwar schon gestellt, über
ihr Militärverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben,
innerhalb der Zeit vom 15. Januar zum ®. Februar l. J. behufs Ein- ;
kwgung ihrer Ramen in die Stan mroüe, sich dahier unter Vorzeigung ihres Geburtsscheines zu melden.
Diese Verpflichtung haben nicht allein die dahier geborenen bezw. domizilberech- tigten Militärpflichtigen, sondern auch die aus anderen Orten des Deutschen Reiches zu erfüllen, welche in irgend welcher Eigenschaft zeitweilig ihren Aufenthalt dahier haben.
Für solche, welche durch Krankheit oder vorübergehende Abwesenheit verhindert sind, die vorgeschriebene Anmeldung persönlich zu bewi ken, muß dieselbe Seitens der Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikhecre» geschehen.
Die Unterlassung der Anmeldung ist nach § 176 der angezogenen Ersatz-Instruktion mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern, eventuell entsprechender Gesängnißstrafe, be
Bekanntmachung.
Aus der Leonhard Mager'schen Stiftung soll den Statuten gemäß an einen Dienstboten der, wenigstens 10 Jahre bei einer und derselben Familie in der Stadt Hanau gedient und sich durch Trenx Fleiß und sittliches Betragen ausgezeichnet hat, eine Prämie von 15 fl verabfolgt werden, und haben Bewerber darum die erforderlichen Dienst,eugnisse nebst Gesindebuch bis zu Ende l. M. aus dem Sladthause abzu- ^^Hanau am 10. Januar 1873.
Der Oberbürgermeister (131) Cassian.