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^'Hanauer Ämeiger

Halbjährlich. 1V-. C C

Vierteljährl.22Vs sg- _ r r

Zuglerch

Für answärtige

mit dem betreffenden âMches Örgan für Kreis unö Stabt fjanaii. Postaufschlag.

Die einzelne Nummer Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage

Jnscrtivnsprcis:

Die ispaltige

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1 ^l>r- mit belletristischer Beilage und Samstags mit der Berliner Provinzial- Correspondenz. 2 Sgr-

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Ja geloschen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei Den Ännoncen-Expeditionen von ®. L. Daube 8? Co und Haasenstein 8 Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich 8 Co. in Cassel und Rn ölf Mosse, officicllen ZeitungS Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart und Zürich entgegengenommen.

W 10.

Montags den 13 Januar.

1873,

Bekanntmaèingeu KSnigliche» LKndrathsâmLs dahier.

Die Herren Bürgermeister des Kreises mache ich darauf aufmerksam, daß im künftigen Frühjahre aus der pomologischen An' statt zu Cassel wieder mustermäßig gezogene Hochstämme von Aepfeln, Birnen, Zwetschen, Pflaumen, Kirschen rc. in großer Anzahl abgegeben werden können. Dw Sorten passen für die hiesigen klimatischen Verhältnisse und gehören auch in sonstiger Beziehung zu den der Verbreitung ganz besonders würdigen.

Die Abgabe von Bäumen erfolgt in erster Linie an Gemeinden und zwar:

1) An solche Gemeinden, welche größere Pflanzungen, namentlich auch für den Obstbau geeignet gelegenen Trischern, Weiden ausführen wollen. Diese Grundstücke sind zu dem Ende von dem Gärtner der Anstalt zuvor zu untersuchen, um darauf­hin die am meisten geeigneten und deshalb sichere Erträge versprechenden Obstsorten- und Varietäten auswählen zu können.

2) An diejenigen Gemeinden, welche sich verpflichten, einen geeigneten Mann in der pomologischen Anstalt zum Baumwärter ausbilden zu lassen. Diese erhalten die Hälfte der zu jenen Pflanzungen erforderlichen Bäume unentgeltlich; die andere Hälfte haben sie dagegen zu bezahlen.

Der Kursus für diese Baumwärterlehrlinge beginnt zu Ende des Monats März und gelten für denselben folgende Be­

stimmungen:

a. In erster Linie werden Baumwärter für solche Gemeinden ausgebildet, welche gleichzeitig aus der pomologischen An­stalt Stämme zu vorzunehmenden Pflanzungen unentgeltlich erhallen haben (S. 2). Melden sich deren nicht so viele, als Plätze vorhanden sind, so werden auch Lehrlinge aus solchen Gemeinden angenommen, welche Bäume aus der gedachten Anstalt nicht empfangen haben.

b. Die Lehrlinge dürfen das 35. Lebensjahr nicht überschritten haben und müssen des Lesens und Schreibens kundig sein.

c. Sie haben sich allen ihnen im Garten der Anstalt ausgetragencn Arbeiten, die sich zu ihrem eignen Vortheil, außer auf den Obstbau, auch auf anderweitige gärtnerische Arbeiten erstrecken werden, willig zu untergeben.

d. Sie erhalten einen Tagelohn von 8 Silbergroschen. Die Hälfte hiervon (4 Sgr. per Tag, 24 Sgr. per Woche) wird ihnen zur Bestreitung kleinerer Ausgaben (für Leibwäsche, Schreibmaterialien rc.) am Schluffe jeder Woche aus­gezahlt, während die andere Hälfte zur Deckung eines Theils des Kostgeldes zurückbchallen wird.

e. Das Kostgeld beträgt pro Monat 10 bis 12 Thlr. Die Lehrlinge erhalten dafür Morgens Kaffee, Frühstück, Mit­tags- und Abendessen. Wohnung und Bett wird ihnen in dem, im pomologischen Garten neu errichteten Hause un­entgeltlich gewährt.

Dieses Kostgeld wird bestritten durch den zurückbehaltenen Tagelohn (S. d.) im Belauf von 3 Thlr. 14 Sgr. pro

Monat; 6 bis 7 Thlr. hat die betreffende Gemeinde pro Monat zuzusteuern. Für zwei gut bezeugte unbemittelte, armen Gemeinden angchörige junge Leute wird dieser Zuschuß aus Mitteln der Anstalt bestritten.

f. Die Lehrzeit währt, je nach der Anstelligkeit der Lehrlinge, 8 bis 10 Wochen.

g. Der Tag des Eintrittes wird besonders bekannt gemacht werden. Beim Austritt erhalten die Lehrlinge Zeugnisse über ihr Verhalten und ihre Kenntnisse.

h. Fleißige und sich sonst ausZtichnenve Lehrlinge empfangen gleichzeitig für sie geeignete Schriften über Obstbau und Gärtnerei, gärtnerische Geräthschasten und Instrumente o-wr nach Gestaden anderweitige Gratificationen.

Bemerkt wird noch, daß die Administration des pomologischen Instituts Preiß Verzeichnisse jederzeit unentgeldlich abgibt.

Die Herren Bürgermeister wollen das Vorstehende baldigst zur Kenntniß ihrer Gemeinden bringen und auf jede sonst geeignete Weise dahin wirken, daß mit Hülfe der Anstalt größere Baumpflanzungen zu Stande kommen und Lehrlinge Behufs deren Ausbil­dung zu Baumwärtern und Dorfgärtnera nach Cassel geschickt werden.

Hanau am 7. Januar 1873. _______________

Bekanntmachung.

Freitag den 1?- Januar,

Morgens 10 Uhr, soll die Lieferung 6 Stück neuer Orange- kasteu von Eichenholz minvestsorvernd verge­ben werden.

Königl. Hofgärtnerei Philippsruhe am 11. Januar 1873.

142) Löth er.

Mittwock den 15 1. M, Vormittags 11 Uhr, sollen im DistriktSchwarzenbornschlag" des hiesigen Gemeindewaldes ca. 30 M ter Etchenicheitholz (Wsrkholz) an Ort und Stelle meistbietend verkauft werden, wozu Kaufliebhaber einlavet. Bruchköbel am 11. Januar 1873.

Der Bürgermeister (139) Baumann.

Geschäfts- S Cogirlmcher

in reichster Auswahl empfiehlt

Ferd. Diebeliu^ Buchbinder, (76) H.mmergasse Nr. 1.

A^A^Die^ nach Erlaß des Herrn Ober» Staatsanwalts zu Cassel vom 29. Juni d. I, vorgeschriebenen Formulare für die Herren Polizei-Anwälte sind in der Waiseu- haus' Buchhandlung zu Hanau vorrätig.