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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- Frankfurt a. M., bei den Ännoncen-Expeditionen von ®. L. Daube Ls Co. und Haasenstekn Lt Vogler daselbst, sc
'- u. Landkarten-Handlung zu
■ , . „ -- — -------- ............sowie deren Repräsentanten in
allen größeren Städten; ferner bei dem Annoncen-Bureau von Th Dietrich Ls Co. in Gaffel und Ru olf Mosse, officiellen ^eitmtqS Agenten, in Berlin, Breslau, Köln, Dortmund, Dresden, Leipzig, Halle, Hamburg, München, Nürnberg, Frankfurt a. M., Wien, Prag, Straßburg, Stuttgart und Zürich entgegengenommen.
y 5.
Dienstag, den 7. Januar.
1873.
Hanau Nachdem sich ergeben hat, daß der Kaufmann H. Gimbaldt dahier überschuldet ist, nurven die Gläubiger desselben zur summarischen Anmeldung ihrer Forderungen, zum Gutcveriuch behufs Abwendung deS förmlichen ConcurseS sowie eventuell zur Wahl eines definitiven Cura- tors zum Termin
den 4. Februar d. I.,
Vormittags 9 Uhr,
unter dem RcchlSnachihcil anher vorgeladen, daß die nicht erscheinenden Cbirographar- gläubiger den Mehrheitsbeschlüssen der erschienenen als beilretend werden angesehen werden.
Zugleich dient den Schuldnern deS rc. Gimbaldt zur Nachricht, daß Zahlungen rechtsgültig nur an den vorläufig bestellten Curator, Büreaugehülfen Kämpf dahier, geleistet werden können.
Hanau am 4. Januar 1872.
Königl. Amtsgericht, Abth. III.
(66) Malkmus.
Bekanntmachung.
Nach § 59 der Militär-Srsatz-Jnstruktion vom 26. März 1868 haben alle Mili- t ärp s i ch ti ge
a) welche im Jahre 1853 geboren sind, b) welche dieses Alter zwar überschritten, aber sto) zur Erfüllung der Militärpflicht noch nicht gestellt haben, c) welche sich zwar schon gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine feste Bestimmung erhalten haben,
innerhalb der Zeit vom IS Januar bis zum t. Februar l. J. behufs Eintragung ihrer Namen in die Stammrolle, sich dahier unter Vorzeigung ihre» Geburtsscheines zu melden.
Diese Verpflichtung haben nicht allein die dahier geborenen bezw. domizilberech- tigten Militärpflichtigen, sondern auch die aus anderen Orten deS Deutschen Reiches zu erfüllen, welche in irgend welcher Eigenschaft zeitweilig ihren Aufenthalt dahier haben.
Für solche, welche durch Krankheit oder vorübergehende Abwesenheit verhindert sind, die vorgeschriebene Anmeldung persönlich zu bewirken, muß dieselbe Seitens der Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- oder Fabrikheeren geschehen.
Die Unterlassung der Anmeldung ist nach
§ 176 der angezogenen Ersatz-Instruktion mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern, eventuell entsprechender Gefängnißstrafe, bedroht und können die betreffenden Militär- Pflichtigen (§ 177) weiter «och, je nach dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichl- lichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, von den Ersatzbehörden, unter Verlust der Berechtigung an der tzoo- sung Theil zu nehmen, sowie deS aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst, vorzugsweise zu dem letzteren herangezogen werden.
Hanau am 4. Januar 1872.
Der Oberbürgermeister
(67) Cassiau.
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Geschäfts Empfehlung.
Ich erlaube mir den geehrten Herrschaften hiermit die ergebene Anzeige zu machen, daß ich vom 3. Januar d. I. an ein Geschäft als
Wagen-Lacktrer
gegründet habe und habe mich sowohl in diesem Fache als auch im Schild-Schreiben, Lackiren von Möbeln re. angelegentlichst empfohlen. Hochachtungsvoll
Georg Hrieger^
(71) seither im F. Hochreilther’fcben Wagengcschäft.
NB. Bestellungen beliebe man Kleine-Gasse Nr. 4 gefälligst abzugeben.
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Fässer
eine größere Parthie, meist f und J Ohm, find abzugeben. DaS Nähere in der Expedition dss. Bl. (61)
Küfer - Geschirr wenig gebrauchtes, ist zu verkaufen. Wo ? sagt die Expedition dss. Bl. (62)
Der amtlicheSalender für die Grafschaft Hanau; sowie der Comptoir- (WanO - Kaiender) und der
Casseler Sdjmö^ünanadj (TerminSkalenber), sämmtlich auf das Jahr 1873, sind erschienen und in der Will; senhaus-Buchhandlung zu Hanau zu den bisherigen Preisen zu haben.