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Zugleich

Für »»»würtige

Mit ha# betreffe»-« Amtliches Argon für Kreis unö Stadt ^anau.

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Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Die einzelne Nummer

l Sgr- Mittwochs »ek Samstag« mit b«H« tristtscher Beilage.

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Inserate für dieser Blatt werden außer bei der Expedition diese» Blatte» auch bei der Iäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von 6. L Daube * Eo. und Haasenftein * Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in «lllm größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungr-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich X Eo. in Caffel und Rudolf Moste in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., BreSlau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich unk Stuttgart entgegengenommen.

W 200. Dienstag, den 24 Dezember. 1872.

M Abonnements - Einladung W

Mit dem 1. Januar k. I. beginnt ein neues Abonnement auf den L 4 « 4 « st X« M i ^ < r".

Derselbe wird wie bisher täglich, mit Ausnahme der Sonn, und Feiertage, erscheinen und außer den amtlichen Be­kanntmachungen, Privat- und kirchlichen Anzeigen, Lokal-Nachrichten, sowie sonstiges Wissenswerthe, namentlich die Coursberichte rc., auch ein ausgedehntesUnterhaltungsblatt* mit vortrefflichen Original-Erzählungen der beliebtesten Schriftsteller Deutschland« enthalten. Auf vielseitigen Wunsch werden wir dieses Unterhaltungsblatt statt wie bisher Mittwochs «nd Samstags vom 1. k. M. ab täglich dem Anzeiger beigeben, in dasselbe auch noch gemeinnützige Mittheilungen ausnehmen und wie seither dem Samstagsblatte die BerlinerProvinzial-Correspondenz* beifügen.

Mit Rücksicht auf diese Erweiterung, welche selbstredend mit nicht unbedeutenden Kosten verknüpft ist, ist der vierteljährige Abonnementspreis, incl. Zeitungs-Stempel-Steuer für hier auf 22'/, Sgr per Exemplar festgesetzt worden, für auswärtige Abon­nenten, welche das Blatt durch die Post zu beziehen wünschen, kommt noch der betreffende Postausschlag hinzu.

Abonnements nehmen alle Reichs-Postanstalten, für hier die Expedition, entgegen und wolle man die Bestellungen möglichst früh­zeitig aufgeben, damit da» Blatt gleich von Beginn beS neuen Quartals den Abonnenten pünktlich zugestellt werden kann. Bereit« bestehende Abonnements werden, wenn solche nicht noch im Laufe dieses Monats gekündigt werden, als stillschweigend erneuert an­gesehen.

Anzeigen aller Art finden bei der großen Auflage deSHanauer Anzeigers* hier und auswärts die weiteste Berbeitung.

Die Expedition (Hammergaffe Nr. 9 im Waisenhaus).

Bekanntmachungen Königlichen Landrathöamts dahrer.

Unter Bezugnahme auf den § 11 der Verordnung vom 20. Sept. 1867, die Polizeiverwaltung betreffend, ertasten wir hierdurch für den Umfang des Regierungsbezirks Caffel folgende polizeiliche Vorschrift:

Die Nichtbeachtung derjenigen polizeilichen Verfügungen, durch welche bei eintretender Gefahr des Ausbruchs oder der Verbrei­tung der Hundswuth besondere Vorsichtsmaßregeln (Einsperren bezw. Anlegen der Hunde u. s. w.) angeordnet werden, wird mit einer Geldstrafe von 5 bis 10 Thalern bezw. im Unvermögensfalle mit entsprechender Haft bestraft.

Caffel am 6. Dezbr. 1872.

Königliche Regierung, Abth. deS Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 16. Dezember 1872.

Die Herren Bürgermeister werden daran erinnert, daß die Rückzahlung der UnterstützungSgelder für die Familien der Reservisten«, bis zum 1. Januar k. I. zur Kreis-Kommunal-Kaffe erfolgen muß.

Hanau am 10. Dezbr. 1872.

Für den HandlungSbefliffenen Wilhelm Andrea« Vogt von hier ist um Entlastung au« dem Preußischen Unterthanenverbande, behufs Auswanderung nach Amerika nachgesucht worden.

Hanau am 14. Dezbr. 1872.

Für den Ackermann Loren; Krouenberger nebst Familie zu Großkrotzenburg ist um Entlastung aus dem Preußischen Unter­thanenverbande, behufs Niederlassung in der Großherzoglich hessischen Gemeinde Kleinkrotzenburg, nachgesucht worden.

Hanau am 16. Dezbr. 1872.

In Veranlassung der in letzter Zeit gemachten Wahrnehmungen über vorgekommene KrankheitSerscheinungen in einzelnen Dör- feru ersuche ich dir Herren Ortsvorstände des Kreises darauf zu halten, daß alle Trinkbrunnen deS Ortes alljährlich einmal ausge­pumpt und von dem auf dem Boden sitzenden Schlamme rc. gesäubert werden.

Ebenso muß daraus gesehen werden, daß die Brunnen gegen daS Hineinsallen von Ungeziefer geschützt sind.

Zu geeigneten Anordnungen dieserhalb sind die Ortspolizelbehörden nach §. 6, pos. f. u. i. der Verordnung vom 20. Septbr. 1867 (Amtsblatt Seile 811) berechtigt und können nöthigenfalls zu deren Durchjührung Zwangsmittel anwenven.

Hanau am 19. Dezbr. 1872.