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Amtliches Argan für Kreis und Staht Hanau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von @. L. Daube 8 Eo. und Haasenstein « Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei G. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich St Eo. in Kassel und Rudolf Mofse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslan, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

W 193. Montag, den 16. Dezember. 1872.

Bekanntmachungen Königlichen Landratbsamts dahlcr.

Der §. 1 des Staatsministerial-AuSschreibens vom 30. Oktober 1822 (G. S. S. 46) ordnet an, daß ein Jeder, welcher ein nicht kraft eigener Jagdberechtigung erlegtes Wildpret transportirt, eine von dem betreffenden Forst - oder Jagdbeamten oder Jagd- berechtigten ausgestellte Bescheinigung bei sich führen soll, welche neben genauer Angabe seines Namens unv Wohnortes die Gat­tung und Stückzahl des empfangenen Wildprets, sowie den Tag des Empfangs enthält, und, falls das Wildpret aus dem Auslande eingeführt ist, außerdem noch von der Obrigkeit des ersten diesseitigen GrenzortS vistrt sein muß. Diese Bescheinigung ist den Forst- und Jagdbeamten, Gensdarmen und Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen. Das Wildpret, dessen rechtmäßiger Besitz auf die gedachte Weise nicht nachgewiesen werden kann, soll sofort confiScirt werden vorbehaltlich der zu veranlassenden weiteren Untersuchung gegen den Träger oder Fuhrmann desselben. Nach §. 2 ist es Jedermann bei Strafe untersagt, Wildpret, dessen rechtmäßiger Be­sitz nicht dargelhan ist, zu kaufen oder anzunehmen.

Die Herren Bürgermeister wollen Vorstehende« publiziren.

Hanau am 11. Dezember 1872.

Die unter Polizeiaufsicht stehende Elisabeth Großh ans von Eichen hat sich heimlich aus ihrer Heimath entfernt. Um Auskunft über deren Aufenthalt wird ersucht.

Hanau am 11. Dezember 1872.

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Verkauf resp, anderweite Ver­pachtung einer Hofraithe mit Gebäuden.

Die zum Domainen Vorwerke Hirzbacher- Hof gehörige Hofraithe;

Nr. Ar. Rih.

1) Karte Lit. K. 278 | 20 Hofraum mit darauf stehendem zweistöckigen Wohnhaus von Holzfachwerk und Brennerei- und Stallge­bäude mit gewölbtem Keller, massiv erbaut, Nr. Ar. Rtb.

2) Karte Lit. K. 277 | 19 Garten und 3) K. 275 26 Land dabei,

sodann

4) das jenseits der Straße gelegene, theils massiv, theils in Holzsachwerk erbaute Backhaus, dieses letz­tere jedoch auf Abbruch und ohne Grund und Boden, soll nochmals öffentlich zum Verkauf ausge-- boten werden, wozu Termin auf

Donnerstag den 19. d. M., Mittags 12 Uhr, in das oben zu 1 erwähnte Wohnhaus an- beraumt worden ist. Falls die abgegeben werdenden Kaufgebote unzureichend sind, soll alsbald in demselben Termin zur Ver­pachtung der fraglichen Realitäten auf 8 Jahre geschritten werden.

Hanau am 14. Dezember 1872.

Königliches Domainen-Rentamt. (2479) Baur.