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MHMuer Anzeiger.

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Für anSwSrtire Abonnenten mit dem betreffende» Postausschlag.

Die einzelne Nummer 1 egr.

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Die Iwolttge «armoabzeile ekr deren Rau« das erste Mal */*, die salzenden Male V, 6gt.;

Amtliches Organ für Kreis und Staöt Hanau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwoch* «»d Samstag* mit belletristischer Beilage.

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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iäger'schcn Buch-, Papier- u. Landkartcn-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von ®. L Daube K Eo. und Haasenitein Si Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei ®. Schlotte, Expedition für ZeitungS-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich St Co. in Gaffel und Rudolf Stoffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., BreSlau. Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 192. Samstags den 14 Dezember. 1872.

Bekantttmsehungen Köuigliche»r Laudrt»tl)samts dahsee.

Am 10. Januar 1873 findet im Deutschen Reiche eine allgemeine Viehzählung statt. Dieselbe soll unter Zugrundelegung der bei der letzten Volkszählung als bewährt erprobten Zählkartenmethode erfolgen und es wird daher wiederum die Mitwirkung der selbstständigen OrlS-Einwohner bei der AuStheilung, Ausfüllung und Wi-dereinsammlung der Zählkarten in Anspruch genommen werden. Die große Wichtigkeit, welche die Viehzählung für die Interessen der Staate« und Gemeindeverwaltung und für die Förde­rung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke besitzt, sowie die bei der letzten Volkszählung gewonnene Erfahrung berechtigt zu der Ewartung, daß die Ausführung des Geschäftes allerwärts die bereitwillige Unterstützung sowohl der viehaltenden HaushaltungS- Vorstände, als auch der für das Zähleramt auserwählten Personen finden wird.

Cassel, den 16. November 1872.

Königliche Regierung, Abth. des Innern.

Der §. 1 des StaatSministerial-AuSschreiben« vom 30. Oktober 1822 (G. S. S. 46) ordnet an, daß ein Jeder, welcher ein nicht kraft eigener Jagdberechtigung erlegtes Wildpret transportirt, eine von dem betreffenden Forst - oder Jagdbeamten oder Iagd- berechtigten ausgestellte Bescheinigung bei sich führen soll, welche neben genauer Angabe seines Namens und Wohnortes die Gat­tung und Stückzahl des empfangenen WildpretS, sowie den Tag des Empfangs enthält, und, falls das Wildpret aus dem Auslande eingeführt ist, außerdem noch von der Obrigkeit des ersten diesseitigen Grenzoris visirt sein muß. Diese Bescheinigung ist den Forst- und Jagdbeamten, Gensdarmen und Polizeibeamten auf Verlangen vorzuzeigen. Das Wildpret, dessen rechtmäßiger Besitz auf die gedachte Weise nicht nachgewiesen werden kann, soll sofort constscirt werden vorbehaltlich der zu veranlassenden weiteren Untersuchung gegen den Träger oder Fuhrmann desselben. Nach §. 2 ist es Jedermann bei Strafe untersagt, Wildpret, dessen rechtmäßiger Be­sitz nicht dargethaa ist, zu kaufen oder anzunehmen.

Die Herren Bürgermeister wollen Vorstehendes publiziren.

Hanau am 11. Dezember 1872.

Die unter Polizeiaufsicht stehende Elisabeth Groß Hans von Eichen hat sich heimlich aus ihrer Heimath entfernt. Um Auskunft über deren Aufenthalt wird ersucht.

Hanau am 11. Dezember 1872.

In Gemäßheit testamentarischer Bestim- mungen der Demoiselle Marie Elisabeth Fass in werden im Anfang kommenden Jahres folgende Vermächtnisse den würdig­sten der alUlretenden Bewerber von der Diaconie der wallonischen Gemeinde zuer­kannt werden:

1) an ein unbemitteltes, in gutem Rufe stehendes, 20 bis 36 Jahre altes Mädchen, welches der wallonischen Gemeinde angehört oder wenigstens aus hiesiger Stadt gebürtig ist, fl. 50 zu seiner HeirathSausstat- tung;

2) an einen weiblichen oder in dessen Ermangelung an einen männlichen Dienstboten, der wenigstens 16 Jahre bei einer und derselben Herrschaft gedient hat, fl 50.

Alle Diejenigen, welche die vorerwähnten Vermächtnisse beanspruchen zu können glau- den, werden hierdurch aufgefordert, unter Vorlage der entsprechenden Zeugnisse, ihre Ansprüche

Samstag den 4. Januar 1878

Nachmittags 4 Uhr, bei den Unterzeichneten in dem wallonischen Waisenhause, in der Frankfurterstraße, gel­tend zu machen.

Hanau, im Dezbr. 1872. (2332)

Die Diaconie der Wallonischen Gemeinde: J. P. Thyriot. 0 Ganze. Guillaume Marin. J. P. Döring. Aug. Maret. Pierre Lamy.

Städtische Sparkasse.

Wegen des jährlichen Bücherabschlusses werden am 24/ und 31. d. M. Einlagen nicht angenommen und Rückzahlungen nicht geleistet; der letzte Dienstagstermin hierfür in diesem Jahre ist der 17. Dezember, der erste solche Termin im neuen Jahre der 7. Januar.

Hanau am 12. Dezember 1872.

Die Verwaltung der städtischen (2462) Sparkasse:

Saffian. Joh. H. Deib el.

W e i d e r t.

Das Gartenhäuschen am Turnplatz ne­ben der Kaserne soll

Donnerstag den 19. d. M.,

Vormittags von 10 Uhr ab, auf den Abbruch öffentlich meistbietend ver­kauft werden.

Kaufliebhaber werden eingeladen.

Hanau am 10. Dezember 1872.

(2441) Königliche Garnisonverwaltung.

Bekan atmacb ring

Vom 1. Januar 1873 ab werden bei sämmtlichen Reichs-Postanstalten Postkarten zum Verkauf gestellt, welche gleich mit dem Frankostempel von ^ Groschen bzw. 2 Kreu­zern bedruckt sind.

Diese gestempelten Postkarten werden zum Nennwerthe an das Publikum abgelassen. Daneben wird der Verkauf der Postkarten der jetzt gebräuchlichen A't, welche nicht ge- stempeit und auch nickt mit Freimaiken be­klebt sind, ferner der Postkarten mit bezahl­ter Rückantwort unter den bisherigen Be­dingungen fortgesetzt.