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V- Sgr.;

Für auswärtige Abounenten mit dem betreffende» Postaufschlag.

Die einzelne Nummer 1 Sgr.

Amtliches Ürgan für Zireis unö Stahl Hanau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwochs «ad Samstags mit belletristischer Beilage.

2fV°lt.d.l.Mal1> 's. die folgenden M-pe 1 Sgr.;

Zspalt. d. 1.Mal, ... die folgenden M.

IV» Sgr.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Iager'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M„ bei den Annoncen-Expeditionen von G L. Daube 8? Eo. und Haasenstein S Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Sf Co. in Cassel" und Rudolf Mofse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und

Stuttgart entgegengenommen.

M 188. Dienstag, den 10. Dezember. 1872.

Bekanntmachungen. Königlichen LandrathsanltÄ -ahler.

Zu Schwanheim ist im Main am 1. d. M. ein Fichtenstamm von 9,6 Meter (32') Länge und 1' Durchmesser gelandet worden. Der Eigenthümer hat sich binnen 3 Wochen hier zu melden.

Höchst am 4. Dezember 1872.

Königliches Amt. Gez.: Schellenberg.

Wird veröffentlicht.

Hqnau am 5. Dezember 1872.

Der Schreiner Ludwig Loßberger von hier, Wittwer, hat sich vor einiger Zeit heimlich entfernt und der Pflege seiner zwei zurückgelassenen Kinder im Alter von 3 und 10 labten entzogen.

Um Auskunft über den gegenwärtigen Aufenthaltsort desselben wird ersucht.

Hanau am 5. Dezember 1872.

Der Herr Oberpräsident hat durch Rescript vom 16. v. M. genehmigt, daß auch im Jahre 1873 zu Gunsten der Jdioten-Anstalt bei Nassau eine Hauscollekte in der Provinz Hessen-Nassau abgehalten werden soll. Die fragliche Anstalt ist zur Aufnahme von Zöglingen aus den Regierungsbezirken Wiesbaden und Cassel bestimmt.

Hanau am 3. Dezember 1872.

Bekanntmachung.

Wegen baulicher Vornahme an der Lamboibrücke (Leipziger Straße) über die'Kinzig bei Hanau, wird die Passage über dieselbe vom Mittwoch den 11. Dezember, Morgens 7 Uhr an, bis zum 13. d. M., Abends 6 Uhr, für alles Fuhrwerk und Thiere unter­sagt und nur Personen zu Fuß gestattet.

Hanau am 6. Dezember 1872.

(Gefundene Gegenstände.) Eine lederne Pferdedecke. Ein goldnes Medaillon. Ein wollenes Halstuch. Ein schwarzer Halbschleier. Ein Portemonnaie mit 43 kr. Ein schwarz-seidener Schleier. Ein wollener Handschuh. Eine Kappe. Ein Paar Kinderhandschuhe. Eine Brille. Ein roth-wollenes Shawlchen. Ein Paar gelbe Glacehandschuhe. Ein Gummischuh. Ein Messer. Ein Kirchen-Gesangbuch. Ein Fünffrankenstück. Eine Brille. Eine Portemonnaie. Ein rother Frauengürtel. Ein Atlas. Ein Stützbrett. Eine Pferdedecke. Ein wollenes Jäckchen. Ein Paar Frauenstiefel und ein silberner Löffel. 1 Thlr. 5 Sgr.

(Zugelaufen.) Ein schwarz-weißer Hund. Ein brauner Jagdhund. Ein schwarzer Hund mit braunen Pfoten.

(Verlorene Gegenstände.) Ein Portemonnaie mit ca. 30 fl. Ein desgl. mit 6 fl. 2 kr. Ein Paar alte Zeugstiesel. Ein goldnes Medaillon.

^Entlaufen:) Ein kleiner silbergrauer Pinscher.

Die gefundenen Gegenstände können im Polizei-Büreau in Empfang genommen werden, die Finder der verlorenen Gegenstände, vor deren Ankauf gewarnt wird, werden zur Ablieferung ausgefordert.

Hanau am 8. Dezember 1872.

B. satt: tGaMNNt-

Die Weihnachtssendungen betreffend.

Die Weihnachtszeit führt der Post be­kanntlich in jedem Jahre bedeutende Massen Von Packeten zu. Wenn sich diese Massen in den letzten Tagen vor Weihnachten zu- fammeadrängen und, wie dies oft der Fall ist, noch schwierige Witterungs- und Wege- Verhältnisse hinzutreten, so kann auch bei den umfassendsten Vorbereitungen nicht jede einzelne Sendung mit der sonstigen Pünkt­

lichkeit eintreffen. Eine versvätete Ankunft ist aber gerade bei diesen Sendungen be­dauerlich. Das Publikum wird daher im eigenen Interesse ersucht, mit den Weih­nachtssendungen bald zu beginnen, damit die Massen sich mehr zertheil-n. Zugleich wird ersucht, die Packete dauerhaft zu ver­packen, namentlich dünne Cartons, schwache Schachteln und Zigarrenkisten zu vermeiden , und die Signaturen deutlich unb vollstan- I dig entweder auf die Packele selb)! nieder- I zuschreiben oder wenn dies nicht thunlich,

an denselben so haltbar zu befestigen, daß sie während der Beförderung nicht abfallen oder abgeftreift werden können.

Berlin am 1. Dezember 1872. Kaiserliches General-Postamt.

Stephan.

i^r Die nach Erlaß des Herrn Ober- Staatsanwalts zu Cassel vom 29. Juni d. J. vorgeschriebenen Formulare für die Herren Polizei-Anwälte sind in der Waisen­haus-Buchhandlung zu Hanau vorräthig.