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3^ Mauer AnMger

Halbjährlich 1 . C X V

Für auswärtige ünt Sem betreffenden Amtliches Argan für Zireis unö Staöt Hanau.

Postaufschlag.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Die einzclneNummer

l Sgr. Mittwoch« »«d Saurstag« mit beHetrifttscher Beilage.

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Inserate für dieser Blatt werden außer bei der Expedition diese« Blattes auch bei der Iager'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube S Eo. und Haasenstein Ä Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei G. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Lt Co. in Eaffel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., BreSlau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und

Stuttgart entgegengenommen.

W 182. Dienstags den 3. Dezember. 1872.

Die Herrn Vorsteher der Ortsvereine wollen die Sammlung pro 1872 für unseren Verein gefälligst veranlassen und die einge- gangenen Gaben an den Schatzmeister Herrn Otto Lindenbauer zu Hanau übersenden. Für die Stadt Hanau wird Herr Jakob Nohl die Beiträge Grund der Liste oes Vereins erheben. Unsere geehrten Mitbürger bitten wir ergebenst, unsere wohlthätige Zwecke gefälligst zu fördern.

Hanau am 27. Novbr. 1872.

Der Vorstand des Kreisvereins zur Pflege im Felde verwundeter und ertränkter Krieger.

Borries. Cassian. L. v. Deines. II Deines. Heraeus Herwig. Hess. Leister. Lindenbauer. Noll. v. Boeder.

Frhr. v. Schnitter. Sopp. H. Weisaaupt A. Waltz. H. F. Ziegler.

Wegen außergewöhnlichen Verkehrs find die Lieferfristen für Transporte nach Sta­tionen der Magdeburg-Leipziger Bahn bis aus Weitere« um 4 Tage erhöht.

Cass el am 28. November 1872.

(2289) Königliche Kisenbahn-DireKtion.

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Bekanntmachung.

Vom 1. Januar 1873 ab werden bei sämmtlichen Reichs-Poftanstalten Postkarten zum Verkauf gestellt, welche gleich mit dem Francostempel von | Groschen bz. 2 Kreu­zern bedruckt sind, so daß es des Ausklebens der Freimarke nicht erst bedarf.

Diese gestempelten Postkarten werden ohne Aufschlag zum Nennwerthe an das Publikum abgelassen. Daneben wird der Verkauf von Postkarten der jetzt gebräuch­lichen Art, welche nicht gestempelt und auch nicht mit Freimarken beklebt sind, ferner der Postkarten mit bezahlter Rückantwort unter den bisherigen Bedingungen fortge­setzt werden.

Berlin, den 27. Novbr. 1872.

Kaiserliches General-Postamt.

Stephan.

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Die nach Erlaß des Herrn Minister des Innern vom 26. Februar d. J. vorgeschrie­benen

Gesinde - Dienstbücher sind in der Waisenhaus-Buchhand- lunq in Hanau zu haben.___ Kerknimgril, der Waisenhaus-Buch­handlung stets vorräthig.