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^Hanauer Anseiger.

Haldjährlich I . £ / C

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Amtliches ßrgan für Kreis und Stahl Hanau.

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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von @. L. Daube St Wo. und Haasenstetn St Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen ärmeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich St Co. in Dassel' und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

W 179. Freitags den 29 November. 1872.

DefferrtliLe BekEKKtMKÄung^U.

Auszüge aus dem Deffentlichen Anzeiger zum Amtshtatt der Königl. Regiernng zu CaffeL.

Langenfelbold. Auf Antrag eines Psandgläubigers ist bet Zwangsverkauf der auf den Namen des Konrad Mohn 4r (Konrads Sohn) und dritten Ehefrau, Anna Margaretha, geb. Döll, hier katastrirten, in hiesiger Gemarkung gelegenen Immobilien erkannt und zu dessen Vollziehung Verkaufstermine, und zwar: erster zum 9. Januar, eventuell zweiter zum 6. Februar und dritter zum 6. März k. I., jedesmal Vor­mittags 11 bis 12 Uhr, an Königl. Amtsgericht Langenfelbold anberaumt worden.

Kilianstädten. Auf den Antrag eines Pfandgläubigers ist der Zwangsverkauf der auf den Namen des Heinrich Bröll (Wilhelms Sohn) und dessen Ehefrau, Elisa­beth, geb. Zeh, katastrirten Immobilien der Kilianstädter Gemarkung erkannt und zu dessen Vollziehung erster Termin auf den 7. Januar k. I., Vormittags 9 bis 10 Uhr, an Königl. Amtsgericht, Abthl. II. zu Hanau, event, zweiter auf den 4. Februar k. J. und dritter auf den 4. März k. I., Nachmittags 2 Uhr, in das Gemeindehaus zu Kilianstädten anberaumt worden.

Hanau. GdictaLien in Sachen des Handelsmanns Aron Viktor Wolf von Schlüchtern, Klägers

gegen den Bauer Melchior Cr et uxor, Ger- trude, geborne Creß, von Hintersteinau, Verklagte

wegen Hypothekenschuld.

Laut gerichtlicher Schuld- und Pfandver- schreibung vom 3. Mai 1865 hat Meier Viktor Wolf von Schlüchtern den Ver­klagten ein Darlehen von 265 Thlr. 21 Sgr. 5 Hlr. gegeben und haben Letztere sich unter Solidarhaft verpflichtet, dasselbe mit 5£ zu verzinsen und nach vierteljähriger Kündigung zurückzuzahlen, auch dem Dar­leiher wegen dieser Forderung ihr sämmt­liches gegenwärtiges und zukünftiges Ver­mögen und speciell das ihnen eigenthümlich zustehende Grundeigenthum verpfändet. Meier Viktor Wolf hat diese Forderung durch seinen Generalbevollmächtigten Jakob Wolf am 10. Oktober 1867 dem Kläger cedirt und dieser hat mit der Behauptung, daß er den Verklagten das Darlehen vor länger als einem Vierteljahr gekündigt habe und unter Beweikantritt mit der Original- Obligation und Cesston und mit Eidesde- lation Klage erhoben und gebeten, die Ver­klagten zur Zahlung der 265 Thlr. 21 Sgr. 3 Hlr. nebst rückständigen Zinsen zu 5g seit 3. Mai 1870 zu verurtheilen und demnächst

den Pfandverkauf der verpfändeten Grund­stücke zu erkennen. Da die Verklagten nach beigebrachter Bescheinigung unbekannt, wo? abwesend find, so wird denselben die erho­bene Klage durch öffentliche Blätter mit der Aufforderung mitgetheilt, dieselben im Termin

den 6. Dezember d. I., Morgens 10 Uhr, (Contumacirzeit) bei den in den §§ 5 ff. der Verordnung vom 24. Juni 1867 ange­gebenen Rechtsnachtheilen zu beantworten. Zugleich wird denselben eröffnet, daß ihnen Einsicht der Akten gestattet sei, daß sie be­fugt seien, schon vor oder in dem Termine eine von einem zuständigen Rechtsanwalte unterschriebene schriftliche Klagebeantwor­tung einzureichen und daß alle in dieser Sache weiter ergehenden Verfügungen ihnen nur durch Anschlag am Gerichtsbrett wer­den bekannt gemacht werden.

Hanau am 12. Septbr. 1872.

Königliche preußisches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

SchmedeS.

(1639) vt Nikolaus.

Für daS hiesige Landkrankenhaus wird ein Krankenwärter gegen guten Lohn zu sofortigem Eintritt gesucht. Hanau am 27. Novbr. 1872.

Der Dirigent des Landkrankenhauses.

(2216) Dr. Noll.

Edietallsdnng.

Hanau Dem bescheinigter Maßen in unbekannter Ferne abwesenden Ackermann Philipp Mankel III. von Wachenbuchen wird die von seiner Ehefrau, Maria, geb. Emmel, daselbst gegen ihn erhobene Klage, worin dieselbe vorgestellt hat, daß ihr ge­nannter mit ihr seit dem 14. März 1858 verheiratheter Ehemann seit 5 Jahren sie böslich verlassen und seit dieser Zeit keine Nachricht von seinem Aufenthaltsorte gege­ben habe und worin dieselbe bittet, die zwischen ihr und dem Verklagten bestehende Ehe wegen böslicher Verlassung dem Bande nach zu trennen, durch öffentliche Blätter mit der Auflage mitgetheilt, dieselbe bei dem Rechtsnachtheile der Ausschließung im Termine

den 6. Dezember d. I.,

Vormittags 10 Uhr, (Contumacirzeit) vollständig zu beantwor­ten.

Zugleich wird dem Verklagten Einsicht der Akten im Bureau I des Kreisgerichtes gestattet und eröffnet, daß er statt im Ter­mine zu erscheinen, schon vor oder in dem­selben eine schriftliche von einem Rechts­anwalte unterzeichnete Klagbeantwortung einzureichen befugt ist, sowie daß ihm alle weiteren in dieser Sache ergehenden Ver­fügungen und Erkenntnisse nur durch An­schlag an Gerichtsstelle werden bekannt ge­macht werden.

Hanau am 25. Sept. 1872.

Königl. Kreisgericht, Erste Abtheilung.

Sch mede s.

(1640) vt. Nikolaus.

Privatverkäufe.

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(2228) bei Ch. J. Lossow.

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