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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von S. L. Daube St G». und Haasenftein Ä Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei G. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8 Co. in Cassel und Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 174.

Samstag, den 23. November.

1872.

BekernZstMLick-ssug.

Einführung neuer Telegraphen-Freimarken.

Mit dem Schlüsse des Monats Oktober d. I. werden die bisherigen, mit der BezeichnungNorddeutsche Bundes-Telegraphie" versehenen Telegraphen-Freimarken außer Gebrauch gesetzt. An ihre Stelle treten vom 1. November d. J. ab neue Telegraphen- Freimarken, welche im Wesentlichen die Form und Zeichnung der bisherigen Freimarken haben, aber mit der UmschriftTelegraphie deS Deutschen Reichs" versehen sind und die WerthbezeichnungGroschen" in schwarzem, statt bisher in weißemUeberdruck erhalten.

Die neuen Telegraphen-Freimarken werden von den Telegraphen-Stationen zu dem Nennwerthe des Stempels vom 24. Oktober c. ab an das Publikum abgelassen.

Verwendbar werden die neuen Marken überall erst vom 1. November d. I. ab.

Die am 1. November d. I. in den Händen des Publikums verbleibenden alten Freimarken können bis zum Schlüsse dieses Jah­re» bei den Telegraphen-Stationen gegen neue Marken gleichen Werthes umgetauscht werden.

Vom 1. Januar 1873 ab werden die bisherigen Telegraphen-Freimarken zum Umtausch nicht mehr angenommen und verlieren ihren Werth.

Berlin am 18. Oktober 1872.

Kaiserliche General-Direktion der Telegraphen.

.Mmwstund?dmAn' Köuigirchken LLtrrdrcsthsamis ^bter.

Der Eintrag der in den Schätzungen von Gebäuden Zwecks ihrer Versicherung angegebenen Nummern resp. Buchstaben in das Brandsteuer-Kataster setzt voraus, daß diese Bezeichnungen auch in Wirklichkeit den Gebäuden angeschrieben sind, und zur Vollständigkeit einer solchen Schätzung gehört daher unter Anderen eine Bescheinigung des Ortsvorstandes über ersichtliche Anschrift der Nummern und der Buchstaben.

Nach Mittheilung der Königlichen General-Brand-Versicherungs-Commission zu Cassel werden nun diese Bescheinigungen von den Ortsvorständen nicht selten ausgestellt, ohne daß sich dieselben zuvor an Ort und Stelle durch Augenscheinseinnahme von der Anschrift der Nummern und der Buchstaben Ueberzeugung verschafft haben, bezw. ohne daß die Anschrift in Wirklichkeit besteht.

Ich sehe mich daher veranlaßt, die Ortsvorstände des Kreises auf die Nothwendigkeit der fraglichen Nachweisungen aufmerksam zu machen und dieselben auszufordern, einer jeden Ertheilung einer solchen Bescheinigung eine Besichtigung der Nummern- und Buch- staben-Anschrift vorausgehen zu lassen.

Hanau am 20. November 1872.

Der Landrath.

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titelst und Bheumai Ismen

find heilbar. Das bewährteste, wahrscheinlich einzige Mittel hierfür ist die

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Theil von

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Hute und Wüstes, die Landwehr genannt, Wiese im Venussee, Wiese links der Windecker Straße,

Abth. 3 und 4 des klei neu Rohr's

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Nachmittags 2 Uhr, im Kämmereilokal nach dem Meistgebot unter Genehmigungsvorbehalt auf 6 bezw. 2 Jahre öffentlich verpachtet.

Hanau am 20. November 1872.

Der Siadtkämmerer

Weiderl. (2159)