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Stuttgart entgegengenommen.
W 163 Montag, den 11 November. 1872.
Bekanntmaei)ungen Königlicken ^arddr rthSamts dahrer.
In Gcmäßheit des §. 26 u seq. des GewerbesteuergefetzeS vom 30. Mai 1820 soll die Wahl der EinschätzungS-Deputirten und die Veranlagung der Gewerbesteuer auf die Gewerbetreibenden der zur IV. Gewerbesteuerabtheilung gehörigen Stadt Windecken und der Landgemeinden für das Jahr 1878 und zwar Donnerstag den 31. November d. Js.
1) für die Klaffe C. (Wirthe) Morgens 8'/, Uhr, 8) „ „ „ D. (Bäckor) Nachmittags 8 Uhr; Freitag den 33. November d Js. für die Klaffe E. (Metzger) Morgns »V, Uhr im landräthlichen Büreau bierselbst vorgenommen werd.n, zu welchem Zwecke ich die Herren Bürgermeister deS Kreise« veranlasse, die in ihren Gemeinden befindlichen Wirthe und Bäcker aus den 21. d. Mt«. und die Metzger aus den 22. d. Mts. unter der Verwarnung vorzuladen, daß im Falle ihres Ausbleibens angenommen werden wird, sie verzichten auf daS Wahlrecht und daß demnächst die Deputirten ex officio ernannt werden würden.
Ueber die «folgte Vorladung obiger Gewerbetreibenden ist bei Vermeidung portopflichtiger Erinnerung bis spätesten« den 16. d. Mts. Anzeige zu erstatten.
Hanau am 5. November 1872.
Der Landrath: Schrütter.
Ackermann Johannes Eduard Ruth, Jakob Bernge«, Peter Bach und Wilhelm BerngeS zu Langendiebach, Förster Heinrich Siemon zu Großkrotzenburg, Waldsckütz und Jagdaufseher Johannes Seifert zu Langenselbold, Ackermann Konrad Neid- tz ardt zu Seckbach, Förster Pflüg er zu Rückingen, Förster Stecher zu Lamboibrücke, Förster Trapp zu Großauheim, Kaufmann Karl Philipp Brandt zu Hanau, Förster König zu Oberrodenbach, Wirth E. Schneider zu Kilianstädten, Ackermann Philipp Schmidt zu Mittelbuchen, Gemeinderathsmitglied Heck zu Rüdigheim und Dr. Karl Merz zu Offenbach, haben neue Jagdscheine empfangen.
Hanau am 7. November 1872.
(Zugelaufen.) Ein großer Neufundländer-Hund, weiß mit einigen großen schwarzen Flecken, nebst angelegtem Maulkorb. Der Eigenthümer kann denselben bei Ackermann Conrad Zeiß zu Seckbach in Empfang nehmen.
Hanau am 6. November 1872.
Bekanntmachung.
Die Stutenbefichtigung pro Deckung 1873 werde ich im hiesigen Kreise in den Monaten November und Dezember e. an nachgenannten Tagen und Orten vornehmen:
1) Auf den 18. November c. de« Morgens um VJ1 Uhr in Bockenheim vor dem Gasthause zum Deutschen Hof. Hierher kommen auch die Pferdebesitzer mit ihren Stuten aus Prauntzeim und Ginnheim
2) Auf den IS November c. des Morgens um 11 Uhr vor dem Gasthause auf dem Heiligenstock bei Seckbach. Hierher kommen auch die Pferdebesitzer mit ihren Stuten au« Seckbach, Escher«heim, Eckenheim, PreungeSheim, Berkersheim, Bergen und Enkheim.
3) Auf den 83. November c. bei Morgens um 9 Uhr in Mittelbuchen vor der Wohnung de« Bürgermeister« Heck.
Um 11 Uhr deS Morgens in Kilianstädten vor der Wohnung des Bürgermeister« Zeh. Hierher kommen auch die Pferde- besttzer mit ihren Stuten aus Nieder- und Ob er-Dorfe! den und Gronau.
4) Auf den 80. November c. bei Morgen« um 9 Uhr in W i nd ecken vor dem Zeh'schen Gasthause. Hierher kommen auch die Pferdebesitzer mit ihren Stuten aus Erbstadt, Eichen und Ost heim.
Um 11 Uhr des Morgens in Roßdorf vor der Wohnung des Bürgermeisters Goy.
5) Auf den 30. November c. des Morgens um 11 Uhr in Bruchköbel vor der Wohnung deS Bürgermeister« Baumann. Hierher kommen auch die Pferdebesitzer mit ihren Stuten aus Ober- und Niederissigheim, Rüdigheim und Marko bei.
6) Auf den S Dezember c. bei Morgen« um 9 Uhr in Wachenbuchen vor der Wohnung de« Bürgermeisters Puth.
Um 11 Uhr des Morgens in Hochstadt vor dem Weber'schen Gasthause. Hierher kommen auch die Pferdebesitzer mit hren Stuten au« B i s ch o s s h e i m.