Wo««emrntsprtis: (inrl. Stempel)
Jährlich -2 Thlr.
Halbjährlich 1 ,
Bierteljährl.15 Sgr.
Hamuer Alyeiger.
Zugleich
IssertionSpreis:
Dir Ispaltigc Garmosdzrile oder beten Sannt das erste Mal %, dir solzenSen Maie Va Sgr.;
Für auswärtige
mit dem betreffende« Ämtsiches ßrgan für «Kreis und Stabs Hanau.
Postaufschlag.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
Die einzelne Nummer n
i Sgr. Mittwochs «ud SamstagS mit belletristischer Beilage.
2spatt.d.1.Mal1V?. die folgende« M > iSgr.;
SspM.b.1.Mal2- „ die felgenben Man- IV» Sgr.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von @. L Daube S Eo. und Haasenstein K Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich & Eo. in Cassel und Rudolf Mofse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.
W 148. Mittwoch, den 23. Moder. 1872.
Kaiser - Wilhelms - Stiftung.
Der Festesjubel, welcher in den ersten Tagen des laufenden Monates unser Vaterland durchzog, hat aus's Neue das Gedächtniß an die mächtigen Errungenschaften belebt, die der Krieg mit Frankreich für uns im Gefolge gehabt hat.
Wenn wir bei dieser Gelegenheit wiederholt aller derjenigen mit dankerfülltem Herzen gedenken, welche, mit Leib und Leben einstehend, diese Erfolge uns auf blutigem Schlachtfeld errungen, was liegt näher, als daß unser regestes Mitgefühl, unsere innigste Theilnahme sich stets wieder den Kämpfern zuwendet, welche in heiliger Pflichterfüllung ihre Gesundheit, oder den Gebrauch ihrer Glieder zum Opfer brachten, und den hülfebedürftigen Hinterbliebenen Derjenigen, denen es nicht vergönnt war, sich mit Jenen des Sieges zu freuen!
Zwar hat das Reich-gesetz vom 27. Juni 1871 die Verpflichtung des Staates anerkannt, diesen Unglücklichen Unterstützung zu gewähren. Daß dies aber nicht auSreicht, daß es das deutsche Volk namentlich nickt der Pflicyt überhebt, selbstthätig die Linderung der Noth mit in die Hand zu nehmen, bedarf keines umständlichen Nachweises. Denn die Anwendbarkeit des Gesetzes vom 27. Juni 1871 ist, wie das bei jedem Gesetze sein muß, an das Vorhandensein bestimmter genau bezeichneter Thatsachen geknüpft; das Herz darf hierbei nicht mitsprechen, und die Beamten deS Staates, welchen die Handhabung dieses Gesetzes anvertraut ist, find nicht in der Lage, dem Zuge der Mildthätigkeit zu folgen.
Niemand möge sich daher einreden, daß der Staat überall da helfend eintreten müsse, wo es erforderlich ist.
Diese berechtigte Betrachtung hat die Gründung der Ka iser-Wilh el mS -St iftu ng veranlaßt, welche unter demProtectorate unseres allergnädigsten Kaisers, Königs und Herrn eS sich zur Aufgabe stellte:
1) den im Kampfe gegen Frankreich oder in Folge desselben durch Verwundung oder Krankheit ganz oder theilweise erwerbsunfähig gewordenen Kriegern der deutschen Land- und Seemacht,
2) den Angehörigen der in diesem Kampfe gefallenen, oder in Folge desselben gestorbenen, oder ganz oder theilweise erwerbsunfähig gewordenen Krieger,
namentlich in solchen Fällen nach Bedürfniß Hülfe und Unterstützung zu gewähren, in welchen die StaatShülfe gesetzlich ausgeschlossen oder beschränkt ist, wie insbesondere z. B. bei AuShülsen zu Bade- und sonstigen Kuren, bei Unterstützungen zur Gründung eines neuen LebenSberufeS, bei Beihülfen für Personen, deren Ernährer erst nach erfolgter Demobil- machung gestorben ist rc.
Der unterzeichnete Vorstand des Provinzial-VereinS der Kaiser-Wilhelms-Stiftung für die Provinz Hessen-Nassau tritt durch Gegenwärtiges an seine Mitbürger mit der Bitte heran, die Erreichung dieses Zweckes durch freiwillige Beiträge zu fördern. Noch ist manche Wunde zu heilen, manche Thräne zu trocknen, möge daher Jeder, welcher die Früchte der Aufopferungen unserer Tapferen in den Segnungen eines hoffentlich auf lange Zeit gegründeten Friedens genießt, die Gelegenheit ergreifen, eine Pflicht der Dankbarkeit zu erfüllen. Auch die geringste Gabe soll willkommen sein.
Die Sammlungen der freiwilligen Beiträge wird von uns und den Zweigvereinen unverzüglich mittels circulirender Sammellisten ins Werk gefetzt werden. Außerdem ist der Schatzmeister des Provinzial-VereinS, Herr Banquier DammS dahier, sowie Jeder der Unterzeichneten zur Annahme von Gaben bereit, deren Eingang in öffentlichen Blättern nachgewiesen wird.
Cassel, im September 1872.
Der Vorstand des Provinzial-VereinS der Kaiser-Wilhelms-Stiftung: von Selchow, Bode, Dirkfen,
Generallieutenant. HauptstaatSkaffen-Director.
Damms, Engelhardt, RothfelS,
Banquier. Hauptmann a. D. Sladtrath.
') Die Expedition des „Hanauer Anzeigers' ist bereit die eingehenden (Baten in Empfang zu nehmen.
Regierungsrath.
Schellender«,
Ober-Regierungsrath.
Derhandlunaen des Gemeinde-Aus- schuffes am 18. Oktober 1872.
Vorlagen:
1) Der Stadtrath übersendet zur diesseitigen gesetzlichen Prüfung die von ihm revidirten Rechnungen der Stadtkasse sowie achtzehn der unter seiner Verwaltung stehenden Stiftungen und Anstalten, vom Jahre 1871, bezw. vom 1. März 1871 bis dahin 1872.
2) Ersuchen dc» Stadtraths um Zustimmung zur Annahme des Heinrich Eberdt aus Nürnberg als Ingenieur und Techniker des hiesigen Gaswerks.
Beschlüsse:
Zu 1) Sollen die zu den betreffenden Rechnungen gemachten Bemerkungen verehrlichem Stadtrath zur Erwägung mitgetheilt, sodann sämmtliche Rechnungen mit ihren Beilagen nach § 90 der Gemeindeord-
nung im Stadthaus 8 Tage lang zur Einsicht der Gemeindeglieder nach vorgängiger deShalbiger Bekanntmachung im „Hanauer Anzeiger' offen gelegt und sofern dabei keine Bemerkungen erfolgen, an verehrlichen Stadtrath zur Be- wirkung der Abhör zurückgesandt werden.
Zu 2) die Zustimmung wird ertheilt.