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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G L. Daube St Co. und Haasenstein St Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich St Co. in Eassel und Rudolf Masse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 146. Montag, den 21. Oktober. 1872.

SefanntmadnmßeH KöuiglieKeZl LEd^Äthsamts dahee^.

1OO Thaler Belohnung Der Tagelöhner Heinrich Völker von Bockenheim, wegen Mordes durch Erkenntniß des Kö­niglichen Schwurgerichtshofes hierselbst vom 27. April d. I. zum Tode verurtheilt, durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 26. Juli d. I. zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt, ist am 16. August d. I. aus hiesigem Gerichtsgefängniß entsprungen. Es wird demjenigen, welcher die Wiederergreifung desselben bewirkt (den Polizeiorganen und Gensdarmen unter dem in der Ministerialver- fügung vom 4. September 1853 Ministerial-Blatt der Verwaltung S. 263 ausgesprochenen Vorbehalt)eine Belohnung von hundert Thalern" hiermit zugesichert.

Völcker ist 32 Jahre alt, 5 Fuß 2 Zoll 1 Strich groß, hat schwarzbraune Haare und Augenbraunen, braune Augen, gewöhn­liche Nase, hervorstehenden Mund, unvollständige Zähne, längliches Gesicht, hervorstehende Backenknochen, dunkelbraunen Schnurr­und Kinnbart jetzt muthmaßlich rasirt, bleiche Gesichtsfarbe und ist von mittelerer Statur.

Besondere Kennzeichen sind: verkrüppelter kleiner Finger der linken Hand, etwa zehn Blutegelnarben am Unterleib, auffallend scheuer, unsteter Blick.

Letzte Bekleidung: Grüne Schützenjoppe mit grünem Kragen, grünem Besatz und grün eingeingefaßtem Riegel, schwarze Zeug­weste, braune weite Zeughose mit dunkeln Streifen, auf dem linken Knie mit einem blauen Lappen geflickt, Lederschuhe.

Frankfurt a. M. am 3. Oktober 1872.

Der Königliche Staatsauwalt: Kunitz.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 13. Oktober 1872.

Der Landrath.

Ackermann Heinrich Sepp zu Seckbach, Konrad Gimbel zu Niederrodenbach, Johannes Heerb zu Rüdigheim, Oberförster Meng er zu ForsthauS Neuhof, Rentner Sann er, Kreisrichter Friedrich Helwig, Postdirektor Lins und Amtsrichter W- OsiuS zu Hanau, Ackermann Friedrich Läpp zu Dörnigheim, Buchhalter Karl Pfadt zu Langendiebach, Ackermann Johannes Rausch zu Erbstadt, Waldschütz Johannes Hartenseller zu Ostheim, Oberförster Richter zu Wolfgang, Feldschütz Konrad Kester zu Bergen, Fabrikant Anton Pfalz zu Offenbach, Christian Grebe zu Langenselbold, Oekonom Ronrab Schmidt und Bürgermeister Puth zu Wachenbuchen, Ackermann Friedrich Fischer und Beigeordneter G ärtner zu Marköbel, Ackermann Philipp Schmidt II. und.Johannes Müller zu Mittelbuchen, haben neue Jagdscheine empfangen.

Hanau am 17. Oktober 1872.

Auf der Rückinger Straße ist eine Peitsche aufgefunden und an den Bürgermeister zu Rückingen abgeliefert worden. Hanau am 17. Oktober 1872.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Vergebung der Unterhal- tungsarbeiten der Pumpen zu Groß-Steinheim.

Vom 1. November d- I. an soll die Unterhaltung der gemeinheitlichen Pumpen hier unter den auf hiesiger Bürgerweiß^x^i zur Einsicht aufgelegten Sebingungen ver- gshey Wexpen. Lusttragende wollen sich allda

Groß-Steinheim am 19. Okt. 1872. Großh. Bürgermeisterei Groß-Steinheim.

Spielmann. (1771)

Bekanntmachung.

Ausfüllung der Postanweisungen von Seiten der Absender.

Aus den Kreisen des KaufmannsstandeS ist darüber geklagt worden, daß auf den Postanweisungen häufig die Angabe des Namens und Wohnorts des Absenders un­terlassen und dadurch Anlaß zu Weiterungen gegeben werde. Das General-Postamt macht darauf aufmerksam, daß die Nennung des Absenders auf den Coupons der Post­anweisungen zwar im postdienstlichen In­

teresse nicht erforderlich, für den geschäft­lichen Verkehr zwischen Absender und Em­pfänger aber vielfach wichtig ist, um vie Contoberichtigung zu ermöglichen und daß au« diesem Grunde die Benutzung der Cou­pons im eigenen Interesse der Betheiligten fich empfiehlt.

Berlin am 16. Oktober 1872.

Kaiserliches General-Postamt.

Stephan.

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AEtNMNAM, der Waisenhaus-Buch­handlung stets vorräthig.