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W 134. Montag, den 7. Oktober* 1872.

Hanau. Edictalien

in Sachen des Handelsmanns Aron Viktor Wolf von Schlüchtern, Klägers

gegen

den Bauer Melchior C r et uxor, Ger­truds, geborne Creß, von Hintersteinau, Verklagte

wegen Hypothekenschuld.

Laut gerichtlicher Schuld- und Pfandver- schreibung vom 3. Mai 1865 hat Meier Viktor Wolf von Schlüchtern den Ver­klagten ein Darlehen von 265 Thlr. 21 Sgr. 5 Hlr. gegeben und haben Letztere sich unter Solidarhaft verpflichtet, dasselbe mit 5§ zu verzinsen und nach vierteljähriger Kündigung zurückzuzahlen, auch dem Dar­leiher wegen dieser Forderung ihr sämmt­liches gegenwärtiges und zukünftiges Ver­mögen und speciell das ihnen eigenthümlich zustehende Grundeigenthum verpfändet. Meier Viktor Wolf hat diese Forderung durch seinen Generalbevollmächtigten Jakob Wolf am 10. Oktober 1867 dem Kläger cedirt und dieser hat mit der Behauptung, daß er den Verklagten das Darlehen vor länger als einem Vierteljahr gekündigt habe und unter Beweieantritt mit der Original- Obligation und Session und mit Eidesde- lation Klage erhoben und gebeten, die Ver­klagten zur Zahlung der 265 Thlr. 21 Sgr. 3 Hlr. nebst rückständigen Zinsen zu 5g seit 3. Mai 1870 zu verurtheilen und demnächst den Pfandverkauf der verpfändeten Grund­stücke zu erkennen. Da die Verklagten nach beigebrachter Bescheinigung unbekannt, wo? abwesend find, so wird denselben die erho­bene Klage durch öffentliche Blätter mit der Aufforderung mitgetheilt, dieselben im Termin

den 6. Dezember d.

Morgens 10 Uhr, (Contumacirzeit) bei den in den §§ 5 ff. der Verordnung vom 24. Juni 1867 ange­gebenen Rechtsnachtheilen zu beantworten. Zugleich wird denselben eröffnet, daß ihnen Einsicht der Akten gestattet sei, daß sie be­fugt seien, schon vor oder in dem Termine eine von einem zuständigen Rechtsanwalte unterschriebene schriftliche Klagebeantwor­tung einzureichen und daß alle in dieser Sache weiter ergehenden Verfügungen ihnen

nur durch Anschlag am Gerichtsbrett wer­den bekannt gemacht werden.

Hanau am 12. Septbr. 1872.

Königliche preußisches Kreisgericht, Erste Abtheilung.

SchmedeS.

(1639) vt Nikolaus.

Bekanntmachung.

Vom 1 November d. I. ab werden Post­freimarken zu 2g Groschen für die in der Thalerwährung rechnenden Gebietstheile, und Postfreimarken zu 9 Kreuzer für die in der Süddeutschen Guldenwährung rech­nenden Gebietstheile eingesührt.

Diese Marken werden auf weißem Pa­pier in braunem Druck hergestellt.

Das Publikum wird hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die neuen Marken vom gedachten Termine ab bei sämmtlichen ReichS-Postanstalten käuflich zu haben sein werden, und daß bezüglich des Verkaufs und der Anwendung derselben die hinsichtlich der bereits vorhandenen Sorten getroffenen Bestimmungen Anwendung fin­den.

Berlin, den 12. Sept. 1872.

Kaiserliches General-Postamt.

__________Stephan.________

Edictalladuug.

Hanau. Dem bescheinigter Maßen in unbekannter Ferne abwesenden Ackermann Philipp Mankel III. von Wachenbuchen wird die von seiner Ehefrau, Maria, geb. Emmel, daselbst gegen ihn erhobene Klage, worin dieselbe vorgestellt hat, daß ihr ge­nannter mit ihr seit dem 14. März 1858 verheiratheter Ehemann seit 5 Jahren sie böslich verlassen und seit dieser Zeit keine Nachricht von seinem Aufenthaltsorte gege­ben habe und worin dieselbe bittet, die zwischen ihr und dem Verklagten bestehende Ehe wegen böslicher Verlaffung dem Bande nach zu trennen, durch öffentliche Blätter mit der Auflage mitgetheilt, dieselbe bei dem Recht-nachtheile der Ausschließung im Termine _ , _ _ den « Dezember d. I.,

Vormittags 10 Uhr, (Contumacirzeit) vollständig zu beantwor­ten.

Zugleich wird dem Verklagten Einsicht der Akten im Bureau I des KreisgerichteS gestattet und eröffnet, daß er statt im Ter­mine zu erscheinen, schon vor oder in dem­selben eine schriftliche von einem Rechts­anwalte unterzeichnete Klagbeantwortung einzureichen befugt ist, sowie daß ihm alle weiteren in dieser Sache ergehenden Ver­fügungen und Erkenntnisse nur durch An­schlag an Gerichtsstelle werden bekannt ge­macht werden.

Hanau am 25. Sept. 1872.

Königl. Kreisgericht, Erste Abtheilung.

S ch m edes.

(1640) vt. Nikolaus

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