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^Hamuer Anzeiger

Merteljährl.15 Sgr.

Für auswärtige Abouneutcn mit dem betreffende« Postausschlag.

Zugleich

Amtliches Organ für Rreis unö Staöt Hanau.

JusertiouspreiS:

Die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal %, die folgenden Mal»

V- Sgr.;

2sPalt.d.1.Mal1V die folgenden Male

1 Sgr.;

Die einzelne Nummer

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

1 Sgr.

Zspalt. d.1.Mal2V«, die folgenden Male

Mittwochs und Samstags mit b elletristisck er Beilage.

Wa Sgr.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'ichen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M bei den Annoncen-Expeditionen von G. L> Daube Lk Eo. und Haasenstein st Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Sf Co. in Kassel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Stratzburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 126. Freitags den 27. September. 1872

Deff entliche Bekanntma chnngen.

DaS Waschen und Bleichen der Bett­wäsche und Handtücher für die unterzeich­nete Verwaltung soll pro 1873 an den Mindestfordernden verdungen werden. Zu diesem Zweck ist auf:

Freitag den 4. Oktober er.,

Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale ein Submissions- Termin anberaumt worden.

Unternehmungslustige Bleicher werden er­sucht, ihre Offerten mit der Aufschrift:

Submission auf Wäschereinigung* versiegelt resp, portofrei vor dem Termin uns einreichen zu wollen.

Die bezüglichen Bedingungen sind in unserem GeschästSlokale zur Einsicht aus­gelegt.

Hanau am 26. September 1872.

(1513) Königliche Garnison-Verwaltung.

Bekanntmachung.

Bei der am gestrigen Tage stattgehabten Berloosung der für das laufende Jahr zur Rückzahlung zu bringenden Partial-Obliga- tionen des städtischen Anlehens vom 1. Mai 1867 (von 30000 Thlr) sind Don Lit. A die Nr. 1 und 170 a 100 Thlr. Don Lit. B die Nr. 42 und 159 ä 50 Thlr. gezogen worden, deren Rückzahlung

auf den 31. Dezember 19?® bestimmt worden ist.

Die Inhaber dieser Partial-Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kennt­niß gesetzt, daß die Verzinsung der verloosten Obligationen am 31. Dezember d. I. auf- hört und die Rückzahlung durch die hiesige Kämmerei-Kasse gegen Rückgabe der Obli­gationen und der dazu gehörigen Zinscou- ponS und Talon erfolgt.

Bockenheim am 19. Septbr. 1872.

Der Bürgermeister

(1514)__Temme.__

Bekanntmachung. Postanweisungsverkehr mit den Vereinigten Staaten Amerikas.

Vom 1. Oktober ab wird ein Postan­weisungsverkehr zwischen Deutschland

und den Vereinigten Staaten Amerikas durch die beiderseitigen Postanstalten ver­mittelt werden.

In Deutschland können Summen bis zu 50 Dollars Gold gleich prpr. 70 Thalern oder 122| Gulden auf Postanweisungen nach den Vereinigten Staaten Amerikas eingezahlt werden, und zwar aus Grund der gewöhnlichen Postanweisungs - Formulare. In denselben ist der einzuzahlende Betrag in Amerikanischer Goldwährung anzugeben. Die Reduction in die Thalerwäbrung findet bis auf Weiteres nach dem Verhältniß von 71 Cents Gold gleich 1 Thaler statt. Die thunlichst in Marken zu frankirende Ge­bühr beträgt:

für Summen bis 5 Dollars

4 Sgr. oder 14 Kr.,

für Summen über 510 Dollars

8 Sgr. oder 28 Kr.,

und so fort für je 10 Dollars weitere 8 Sgr. oder 28 Kr.

Der Coupon muß den Namen und die Adresse des Absenders enthalten. Schrift­liche Mittheilungen sind nicht zulässig.

Die Auszahlung der aus Deutschland herrührenden Postanweisungen erfolgt in den Vereinigten Staaten in amerikanischem Papiergelde nach Maßgabe des Tages­courses, welchen das Gold am Tage des Einganges der Anweisung in New-Aork hat. Beträge auf Postanweisungen nach Deutsch­land Werden in den Vereinigten Staaten in Papiergeld eingezahlt. Die Umwandlung in die Goldwährung erfolgt gleichfalls nach dem am Tage des Eingangs in New-Iork gültigen Course.

Berlin, den 19. Sept. 1872.

Kaiserliches General-Postamt. ____________Step han.__

Bekanntmachung.

Ich suche eine ständige Schreibhülfe gegen angemessene Vergütung zum alsbal- digen Eintritt.

Näheres zu erfragen in meinem Bureau, Langgasse Nr. 60.

Hanau am 27. Septbr. 1872.

Baring,

(1516) Steuer-Commissar.

Bekanntmachung.

Zum Verding des Bedarfs von circa 300 Centner Roggenstroh ist ein Submis- sions-Termin auf:

Freitag den 4. Oktober er.,

Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Ver­waltung anberaumt, wozu etwaige Unter­nehmer versiegelte portofreie Offerten mit der Aufschrift:

«ubmission auf Lieferung von Roggenstroh' vor dem Termin einreichen wollen.

Die bezüglichen Bedingungen sind in unse­rem Geschäftszimmer zur Einsicht aufgelegt. Hanau am 26. Septbr. 1872.

(1506) Königliche Garnison-Berwaltung-

--------------...,l.i,l., ..,»., iii... ^...B .........

privatverkäufe.

Weißer flüssiger Leim! von Ed. Gaudin in Paris.

Dieser Leim, welcher ohne Geruch ist, wird kalt angewendet bei Porzellan, Glas, Mar­mor, Holz, Kork, Pappendeckel, Papier rc.

Vorräthig in Flaschen ä 4 und 8 Sgr. bei (1357) Carl Mestermann,

C^er Rest meines Lagers wird bei Herrn

G. P. Weinranck am Paradeplatz unterm Fabrikpreis ausverkauft.

Meine frühere Ladeneinrichtung ist billig zu verkaufen und kann bei Herrn Schreiner­meister A Germershausen eingesehen werden.

(1354) Pierre Camy.

^^" Feinste ^>| Gothaer Cervelatwurst in kleinen Würstchen, empfiehlt

(1517) Carl Hebbel.

Vorzügliche Trauben, Frankfurterstraße Nr. 4 bei

(1518) Christian Schmidt.