^Hamuer Anzeiger
Merteljährl.15 Sgr.
Für auswärtige Abouneutcn mit dem betreffende« Postausschlag.
Zugleich
Amtliches Organ für Rreis unö Staöt Hanau.
JusertiouspreiS:
Die ispaltige Garmondzeile oder ♦ deren Raum das erste Mal %, die folgenden Mal»
V- Sgr.;
2sPalt.d.1.Mal1V„ die folgenden Male
1 Sgr.;
Die einzelne Nummer
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
1 Sgr.
Zspalt. d.1.Mal2V«, die folgenden Male
Mittwochs und Samstags mit b elletristisck er Beilage.
Wa Sgr.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'ichen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M„ bei den Annoncen-Expeditionen von G. L> Daube Lk Eo. und Haasenstein st Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Sf Co. in Kassel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Stratzburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.
M 126. Freitags den 27. September. 1872
Deff entliche Bekanntma chnngen.
DaS Waschen und Bleichen der Bettwäsche und Handtücher für die unterzeichnete Verwaltung soll pro 1873 an den Mindestfordernden verdungen werden. Zu diesem Zweck ist auf:
Freitag den 4. Oktober er.,
Vormittags 10 Uhr, in unserem Geschäftslokale ein Submissions- Termin anberaumt worden.
Unternehmungslustige Bleicher werden ersucht, ihre Offerten mit der Aufschrift:
„Submission auf Wäschereinigung* versiegelt resp, portofrei vor dem Termin uns einreichen zu wollen.
Die bezüglichen Bedingungen sind in unserem GeschästSlokale zur Einsicht ausgelegt.
Hanau am 26. September 1872.
(1513) Königliche Garnison-Verwaltung.
Bekanntmachung.
Bei der am gestrigen Tage stattgehabten Berloosung der für das laufende Jahr zur Rückzahlung zu bringenden Partial-Obliga- tionen des städtischen Anlehens vom 1. Mai 1867 (von 30000 Thlr) sind Don Lit. A die Nr. 1 und 170 a 100 Thlr. Don Lit. B die Nr. 42 und 159 ä 50 Thlr. gezogen worden, deren Rückzahlung
auf den 31. Dezember 19?® bestimmt worden ist.
Die Inhaber dieser Partial-Obligationen werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß die Verzinsung der verloosten Obligationen am 31. Dezember d. I. auf- hört und die Rückzahlung durch die hiesige Kämmerei-Kasse gegen Rückgabe der Obligationen und der dazu gehörigen Zinscou- ponS und Talon erfolgt.
Bockenheim am 19. Septbr. 1872. •
Der Bürgermeister
(1514)__Temme.__
Bekanntmachung. Postanweisungsverkehr mit den Vereinigten Staaten Amerikas.
Vom 1. Oktober ab wird ein Postanweisungsverkehr zwischen Deutschland
und den Vereinigten Staaten Amerikas durch die beiderseitigen Postanstalten vermittelt werden.
In Deutschland können Summen bis zu 50 Dollars Gold gleich prpr. 70 Thalern oder 122| Gulden auf Postanweisungen nach den Vereinigten Staaten Amerikas eingezahlt werden, und zwar aus Grund der gewöhnlichen Postanweisungs - Formulare. In denselben ist der einzuzahlende Betrag in Amerikanischer Goldwährung anzugeben. Die Reduction in die Thalerwäbrung findet bis auf Weiteres nach dem Verhältniß von 71 Cents Gold gleich 1 Thaler statt. Die thunlichst in Marken zu frankirende Gebühr beträgt:
für Summen bis 5 Dollars
4 Sgr. oder 14 Kr.,
für Summen über 5—10 Dollars
8 Sgr. oder 28 Kr.,
und so fort für je 10 Dollars weitere 8 Sgr. oder 28 Kr.
Der Coupon muß den Namen und die Adresse des Absenders enthalten. Schriftliche Mittheilungen sind nicht zulässig.
Die Auszahlung der aus Deutschland herrührenden Postanweisungen erfolgt in den Vereinigten Staaten in amerikanischem Papiergelde nach Maßgabe des Tagescourses, welchen das Gold am Tage des Einganges der Anweisung in New-Aork hat. Beträge auf Postanweisungen nach Deutschland Werden in den Vereinigten Staaten in Papiergeld eingezahlt. Die Umwandlung in die Goldwährung erfolgt gleichfalls nach dem am Tage des Eingangs in New-Iork gültigen Course.
Berlin, den 19. Sept. 1872.
Kaiserliches General-Postamt. ____________Step han.__
Bekanntmachung.
Ich suche eine ständige Schreibhülfe gegen angemessene Vergütung zum alsbal- digen Eintritt.
Näheres zu erfragen in meinem Bureau, Langgasse Nr. 60.
Hanau am 27. Septbr. 1872.
Baring,
(1516) Steuer-Commissar.
Bekanntmachung.
Zum Verding des Bedarfs von circa 300 Centner Roggenstroh ist ein Submis- sions-Termin auf:
Freitag den 4. Oktober er.,
Vormittags 11 Uhr, im Geschäftslokale der unterzeichneten Verwaltung anberaumt, wozu etwaige Unternehmer versiegelte portofreie Offerten mit der Aufschrift:
„«ubmission auf Lieferung von Roggenstroh' vor dem Termin einreichen wollen.
Die bezüglichen Bedingungen sind in unserem Geschäftszimmer zur Einsicht aufgelegt. Hanau am 26. Septbr. 1872.
(1506) Königliche Garnison-Berwaltung-
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privatverkäufe.
Weißer flüssiger Leim! von Ed. Gaudin in Paris.
Dieser Leim, welcher ohne Geruch ist, wird kalt angewendet bei Porzellan, Glas, Marmor, Holz, Kork, Pappendeckel, Papier rc.
Vorräthig in Flaschen ä 4 und 8 Sgr. bei (1357) Carl Mestermann,
C^er Rest meines Lagers wird bei Herrn
G. P. Weinranck am Paradeplatz unterm Fabrikpreis ausverkauft.
Meine frühere Ladeneinrichtung ist billig zu verkaufen und kann bei Herrn Schreinermeister A Germershausen eingesehen werden.
(1354) Pierre Camy.
^^" Feinste ^>| Gothaer Cervelatwurst in kleinen Würstchen, empfiehlt
(1517) Carl Hebbel.
Vorzügliche Trauben, Frankfurterstraße Nr. 4 bei
(1518) Christian Schmidt.