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^Hanauer Ammer

Halbjährlich. 1 , C X C y7

Vierteljährl.15 Sgr.

Für auswärtige Abomlcntcn mit dem betreffende« Postausschlag.

Zugleich

Amtliches Drgan für Zireis unö Staöt Zauau.

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Die ispaltige

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2ss>alt.d.1.Mal1V-, die folgenden Male

1 Sgr.;

Die einzelne Nummer

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Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwochs ««d Samstags mit belletristischer Beilage.

Zspalt.d.I.MalLV^ die folgenden Male 17z Sgr.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M bei den Annoncen-Expeditionen von G. L Daube 8 Eo. und Haasenstein S> Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedinon für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Ä Co. in Cassel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und

Stuttgart entgegengenommen.

W 109. Samstag, den 7. September. 1872.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahrer.

Behufs Veranlagung der Gewerbesteuer für das Jahr 1873 veranlasse ich die Herren Bürgermeister der Stadt Win decken und der Landgemeinden unter Anwendung nachstehenden Schemas die sämmtlichen in ihren Gemeinden befindlichen Gewerbe­treibenden nach den verschiedenen Gewerbeklassen geordnet, resp, getrennt, namhaft zu machen, und dieses Berzeichniß mir bis spätestens den 1. Oktober d. J. einzureichen.

Berzeichniß ______________der in der Gemeinde M. M. befindlichen Gewerbetreibenden.__

Zu und Bornamen

A r t

Bemerkungen, namentlich bei Handwerkern

der

des

über die Zahl der Gesellen und Lehrlinge, bei Webern die Zahl der Stühle, bei Fuhrleuten

Gewerbetreibenden.

Gewerbes.

die Zahl der Pferde rc.

In das Berzeichniß sind aufzunehmen sämmtliche am Orte befindlichen:

1) Kaufleute, Fabrikanten, Krämer, Agenten der verschiedenen näher anzugebenden Versicherungsanstalten, Kleinhändler rc., wobei die Gattungen der Handelsartikel, welche Kaufleute und Krämer führen, anzugeben sind, unter einem Abschnitte in die Handelsklasse A. und B.;

2) Gast-, Speise- und Schenkwirthe unter einem Abschnitte In Klasse C,;

Bäcker in Klasse D.;

4) Metzger in Klasse E.;

5) Handwerker in Klasse H., als Schuhmacher, Schneider, Zimmerleute, Maurer, Schreiner, Schmiede, Schlaffer, Wagner, Glaser, Blechschmiede u. A. m., und ist bei diesen die Zahl der Gesellen und Lehrlinge in RubrikBemerkungen" anzugeben; weiter Weber, wobei die Zahl der in Betrieb befindlichen Webstühle ebenfalls in der letzten Rubrik zu vermerken ist. Wenn von den Schneidern oder Schuhmachern, oder einem anderen Handwerker, ein offener Laden gehalten wird, ist dieses besonders anzugeben;

6) Lohn- und Frachtfuhrleute, sowie Schiffer jn Klaffe K., bei welchen Ersteren die Zahl der Pferde, bei Letzteren die Tragfähigkeit der Schiffe, welche vorher festzustellen ist, zu vermerken sind.

Die Bierbrauer (Kl. F.) und Müller können von der Aufnahme ausgeschlossen werden, da hierüber genügende Nachricht vor­handen ist.

Bei Aufstellung dieses Verzeichnisses wollen die Herren Bürgermeister die in den Klassen A., B., C., D., E., H. und li.Hzur Besteuerung gelangenden Gewerbetreibenden innerhalb der erwähnten Klaffen ihrem Familiennamen nach alphabetisch aufführen. Betreibt eine Person mehrere Gewerbe, so ist in der letzten Rubrik solches anzugeben.

Diejenigen Gewerbetreibenden, welche ihr Geschäft im nächsten Jahre nicht fortzubetreiben beabsichtigen, solches aber noch bis zum Schlüsse dieses Jahres betreiben, sind in dem vorgeschriebenen Verzeichnisse nicht fortzulaffen, wohingegen die Hausirgewerbe­treibenden, welche ihr Gewerbe nur auf Grund eines Legitimationsgewerbescheins zu betreiben befugt sind, von der Aufnahme aus- zuschließen sind. (Siehe die heutige Bekanntmachung.)

Hanau am 4. September 1872.

Diejenigen Gewerbetreibenden des Kreises, welche im nächsten Jahre bin Gewerbe zu betreiben beabsichtigen, haben bis spä­testens den 10. Oktober c. den Legitimationsgewerbeschein unter Vorzeigung des rc. Scheins pro 1872 und eines Leumunds­zeugnisses ihrer Ortsbehörde dahier zu beantragen. Alle, welche diesen Termin zur Erneuerung der rc. Scheine nicht inne halten, haben sich die durch die verspätete Beantragung der Scheine entstehenden nachtheiligen Folgen lediglich selbst zuzuschreiben.

Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dieses in ortsüblicher Weise mehrfach zur allgemeinen Kenntniß der Einwohner zu bringen. Hanau zim 4. September 1872.

, Die Herren Bürgermeister der Landgemeinden, welche mit Einreichung der Gemeinde-Rechnungen vom Jahr 1871 zur Prüfung noch jm Rückstand sind, haben dieselben bei Meidung einer Ordnungsstrafe von 15 Sgr. bis zum 1. Oktober anyer einzusenden.

Hanau am 3. September 1872,