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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube äs Go. und Haasenstein S Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei G. Schlotte, Expedirion für ZeitungS-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich St Co. in Cassel und Rudolf Mofse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und
Stuttgart entgegengenommen.
W 108. Freitags den 6. September. 1872.
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahrer.
Behufs Veranlagung der Gewerbesteuer für das Jahr 1873 veranlasse ich die Herren Bürgermeister der Stadt Win decken und der Landgemeinden unter Anwendung nachstehenden Schemas die sämmtlichen in ihren Gemeinden befindlichen Gewerbetreibenden nach den verschiedenen Gewerbeklassen geordnet, resp, getrennt, namhaft zu machen, und dieses Verzeichniß mir bis spätestens den i. Oktober d. J. einzureichen.
Verzeichniß der in der Gemeinde IV. M. befindlichen Gewerbetreibenden.
3«- und Bornamen
der
Gewerbetreibenden.
A r t
des Gewerbes.
Bemerkungen, namentlich bei Handwerkern über die Zahl der Gesellen und Lehrlinge, bei Webern die Zahl der Stühle, bei Fuhrleuten die Zahl der Pferde rc.
In das Verzeichniß sind aufzunehmen sämmtliche am Orte befindlichen:
1) Kaufleute, Fabrikanten, Krämer, Agenten der verschiedenen näher anzugebenden Versicherungsanstalten, Kleinhändler rc., wobei die Gattungen der Handelsartikel, welche Kaufleute und Krämer führen, anzugeben sind, unter einem Abschnitte in die Handelsklasse A. und B.;
2) Gast-, Speise- und Schenkwirthe unter einem Abschnitte in Klasse C.;
Bäcker in Klasse D.; <
4) Metzger in Klasse E.;
5) Handwerker in Klasse H., als Schuhmacher, Schneider, Zimmerleute, Maurer, Schreiner, Schmiede, Schlosser, Wagner, Glaser, Blechschmiede u. A. in., und ist bei diesen die Zahl der Gesellen und Lehrlinge in Rubrik „Bemerkungen" anzugeben; weiter Weber, wobei die Zahl der in Betrieb befindlichen Webstühle ebenfalls in der letzten Rubrik zu vermerken ist. Wenn von den Schneidern oder Schuhmachern, oder einem anderen Handwerker, ein offener Laden gehalten wird, ist dieses besonders anzugeben;
6) Lohn- und Frachtfuhrleute, sowie Schiffer in Klasse K., bei welchen Ersteren die Zahl der Pferde, bei Letzteren die Tragfähigkeit der Schiffe, welche vorher festzustellen ist, zu vermerken sind.
Die Bierbrauer (Kl. F.) und Müller können von der Aufnahme ausgeschloffen werden, da hierüber genügende Nachricht vorhanden ist.
Bei Aufstellung dieses Verzeichnisses wollen die Herren Bürgermeister die in den Klassen A., B., C., D., E., H. und K. zur Besteuerung gelangenden Gewerbetreibenden innerhalb der erwähnten Klassen ihrem Familiennamen nach alphabetisch aufführen. Betreibt eine Person mehrere Gewerbe, so ist in der letzten Rubrik solches anzugeben.
Diejenigen Gewerbetreibenden, welche ihr Geschäft im nächsten Jahre nicht fortzubetreiben beabsichtigen, solches aber noch bis zum Schlüsse dieses Jahres betreiben, sind in dem vorgeschriebenen Verzeichnisse nicht fortzulassen, wohingegen die Hausirgewerbetreibenden, welche ihr Gewerbe nur auf Grund eines Legitimationsgewerbescheins zu betreiben befugt sind, von der Aufnahme aus- zuschließen sind. (Siehe die heutige Bekanntmachung.)
Hanau am 4. September 1872. <
Diejenigen Gewerbetreibenden des Kreises, welche im nächsten Jahre ein Gewerbe zu betreiben beabsichtigen, haben bis spätestens den 10. O ktober c. den Legitimationsgewerbeschein unter Vorzeigung des rc. Scheins pro 1872 und eines Leumunds- zeugnisses ihrer Ortsbehörde dahier zu beantragen. Alle, welche diesen Termin zur Erneuerung der rc. Scheine nicht inne halten, haben sich die durch die verspätete Beantragung der Scheine entstehenden Nachtheilen Folgen lediglich selbst zuzuschreiben.
Die Herren Bürgermeister ersuche ich, dieses in ortsüblicher Weise mehrfach zur allgemeinen Kenntniß der Einwohner zu bringen. Hanau am 4. September 1872.
Die in der Schaafheerde und bei dem Rindvieh zu Eichen bestandene Klauenseuche ist erloschen.
Hanau am 1. September 1872.