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(tad. Stempel) JMich - 2Thlr. Halbjährlich» , Bitrid^rUSGer.

Hanauer Anzeiger.

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Amtliches Organ für Kreis unö Stahl fjanaa.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mtttt»»ch* ««i» Samstags mit belletristischer Beilage.

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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses BlatteS auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annonccn-Expeditionen von G. L. Daube S Co. und Haasenstein & Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedirion für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Ä Eo. in Cassel und Rudolf Masse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 90. Freitag, den 16. August. 1872.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahter. Polizeiliche Vorschrift.

Auf Grund des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867, die Polizei-Verwaltung betreffend, wird nach Berathung mit dem Stadtrathe zur Vermeidung von Unglücksfällen und Straßenversperrungen das Anhängen eines unbespannten Wagens an einen bespannten, gleichviel ob beide oder einer von beiden beladen oder unbeladen sind, während des FahrenS in hiesiger Stadt und deren Gemarkung bei Meldung einer Strafe bis zu 2 Thalern in jedem Betretungsfalle hiermit Untersagt.

Hanau am 3. August 1872.

Der Königl. Landrath: Schrötter.

Bekanntmachung.

Die Anfertigung der in duplo aufzustellenden Klassensteuer-Rollen für da« Jahr 1873 hat von den Ortsvorständen nunmehr ungesäumt zu geschehen.

Die Veranlagungsarbeiten haben damit zu beginnen, daß die Herren Bürgermeister den Personenstand der Gemeinde in die für die Veranlagung bestimmten Formulare, welche vom hiesigen evangelischen Waisenhause zu beziehen sind, genau und gewissenhaft eintragen, zuvor aber in ortsüblicher Weise die Bekanntmachung an alle Hauseigenthümer, HaushaltungSvorstände und deren Stell­vertreter wegen der richtigen Angabe der in dem Haushalte befindlichen steuerpflichtigen Personen erlassen. Die Aufnahme des Personenstandes erfolgt im ganzen Kreise in ein und derselben Zeit und zwar sogleich nach Publikation d'eser Bekanntmachung.

Zunächst sind die sämmtlichen Einwohner der Gemeinde in die Spalten bis incl. 7 der Klassensteuer-Formulare einzutragen. Die Eintragung des Personenstandes soll nach der Reihenfolge der Haus- resp. Straßennummern in fortlaufender Nummerfolge geschehen. Die Eintragung wird der Regel nach, wo nicht bedeutende Veränderungen im Personenstände in der Gemeinde statt» gesunden haben und dieselben nicht eine örtliche Zählung zu diesem Zwecke erfordern, im Anschluß und unter Benutzung, resp, auf Erund der Rollen pro 1872 unter Beachtung der eingetretenen Veränderungen, resp. Zu- und Abgänge, bewirkt werden können. Sofern aber wegen de r eingetretenen Veränderungen im Personenstände die Klassensteuerrollen und Zu- und Abgangslisten pro 1872 nicht ausführlich st als Grundlage dienen können, hat der Herr Bürgermeister eine örtliche Zählung vorzunehmen, und hier­nach erst in obengedachter Reihenfolge die nach den gesetzlichen Vorschriften zu berechnenden Haushaltungen in die Klassensteuerrolle einzutragen.

Zur Aufnahme des Personenstandes kann folgendes Formular benutzt werden:

Personen Standeslifte

der

Gemeinde N. N.

Behufs Veranlagung der Klassensteuer pro 1873.

2 E S 9

JO 5

3 Q

S e

G

Vor- und Zunamen aller Personen.

Stand

derselben.

Alter

Summa her Haus­haltung.

In die Klaffensteuerrolle pro 1873 übertragen unter Nummer.

Bemerkungen.

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Q 69

CD

1

1

Peter Schulz

Ackersmann

40

2

Margaretha

Ehefrau

41

^Nr. 1 der Rolle.

3

Jakob

Sohn ohneselbstständ.Gewerb

20

4

Elise

Tochter do.

25

ÄL"

1

0

Margaretha

do.

4

4

1