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Bon Frankfurt nach Hanau: Vorm. 5 U. SO M., *6 U. 15 M., 7 U. 30 M., *8 U. 18 M. (mit 3. Cl), 9 U. 20 M., *11 U., *12 U. 42 M. (mit 3. Cl.), Nackm. *1 U. 30 M., 2 U. 40 M., 5 U. 30 M., *7 U. 28 M., 8 U. 40 M., *10 U. 15 M. (mit 3. Cl.)

Bon Hanau nach Aschaffenburg: Vorm. *6 U. 37 M., 8 U. 20 M., *11 U. 22 M.; Nachm. *1 U 52 M., 3 U. 15 M., 6 U. 10 M., 9 U. 25 M., *10 U. 37 M.

Don Aschaffenburg nach Hanau: Vorm. *4 U. 20 M., 8 U., 10 U. 45 M.; Nachm. *12 U. 40 M., *3 U. 50 M., 5 U., *7 U. 25 M., 8 U. 40 M.

Ankunft und Abgang der Allsten.

Botenpost zwischen Hanau und Groß-Steinheim. Hanau ab 12 U. 45 M. Nchm.

Groß Steinheim an 1 45

Groß-Steinheim ab 1 50 ,

Hanau an 2 50

I. Botenpost zwischen Hanau und Großanheim.

Hanau Groß-Auheim Groß-Auheim Hanau

ab 7 U. 30 M. Vorm. an 8 30 ab 9 30 an 10 30

II. Botenpost zwischenHanau und Groß-Auheim. Hanau ab 6 U. 30 M. Nachm.

Groß-Auheim an 7 30

Groß Auheim ab 8 U. 30 M. Nachm.

Hanau an 9 30

Personenpost zwischenHanau und Niederwöllstavt.

Hanau ab 7 U. M. Borm.

Windecken an 8 25 ,

Heldenbergen 8 45

Niederm öllstadt 9 55

Vermischtes.

Niederwöllstadt

ab 6 ,

- M.

Nachm.

Heldenbergen

an 7

5

Windecken

7

25

Hanau

8

55

Personenpost zwischenHanau und Marköbel.

Hanau ab 6 U. 30 M. Nachm.

Marköbel an 8 15

Marlöbel ab 5 45 , früh

Hanau an 7 30 ,

Personenpost zwischenHanau und Heldenbergen.

Hanau

ab 6 11. 45

M. Nachm'

Windecken

an 8 10

Heldenbergen

8 30

Heldenbergen

ab 6

früh

Windecken

an 6 20

Hanau

7 45

DerReichsanzeiger" Nr. 177 enthält folgende Gesetze: 1) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrages zum Üan: deshaushalt von Elsaß Lolhringen für das Jahr 1872, vom 15. Juli 1872; 2) Gesetz wegen Einführung des Reichsgesetzes vom 10. Dezember 1871, betreffend die Ergänzung des Straf­gesetzbuchs für das Deutsche Reich, vom 15. Juli 1872; 3) Gesetz, betreffend die Erfordernisse zur Anstellung als Gerichts­schreiber und Gerichtsvollzieher in Elsaß Lothringen, vom 10. Juli 1872; 4) Gesetz, betreffend die Einführung des §. 29 der Gewerbeordnung in Elsaß Lothringen, vom 15. Juli 1872 ; 5) Bekanntmachung, betreffend die Approbationen für Aerzte, Zahnärzte, Thierärzte und Apotheker, vom 19. Juli 1872; 6) Gesetz, betreffend die Steuerfreiheit des verzollten ausländi­schen Weins und Obstweins in Elsaß-Lothringen, vom 15. Juli 1872; 7) Verordnungen zur Ausführung des § 34 des Ge­setzes vom 19. Juni 1872, betreffend die Einführung der allge­meinen Deutschen Wechselordnung und des allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuchs in Elsaß-Lothringen, vom 12. Juli 1872.

Die Ansprüche deutscher Eisenbahnverwaltungen für die Verwendung ihres Betriebsmaterials während des letzten Krieges in den Jahren 1870 und 1871 sind auf 1 Mill. 850,000 Thaler bis jetzt ermittelt.

Frankfurt a.M., Dienstag, 30. Juli. Bei der offiziellen Zeichnungsstelle (Jakob S. £). Stern hier) sind nahe an 4 Mil­liarden auf die neue französische Anleihe gezeichnet worden. Un­ter den Zeichnern befinden sich viele kleine Kapitalisten aus dem südlichen Deutschland.: Paris, Dienstag, 30. Juli. Die bis Mitternacht bekannt gewordenen Zeichnungen auf die neue An­leihe belaufen sich für Paris allein auf 12 Milliarden, für die Departements auf 2; die Zeichnungen im Auslande beziffern sich auf über 12 Milliarden. <R. u. st A)

Berlin, 27. Juli. Die Frage, welche Richtung der Hiord-Ostsee-Kanal nehmen wird, ist neuerdings, wenigstens im negativen Sinne, der Entscheidung näher gerückt. Der Handels­minister hat nämlich durch den Ober-Bauinspector H agen aus Cöslin die von den Städten Husum und Flensburg in Vorschlag gebrachten nördlichen Kanal-Linien Eckernsörde-Schleswig-Husum und Flensburg-Hoher, jene in die Jewer, diese in die Visier Tiefe ausgehend, einer sorgfältigen Prüfung unterziehen lassen, welche jedoch die völlige Unausführbarkeit beider Linien ergeben hat. Es ist jetzt zu hoffen, daß die definitive Entscheidung in dieser Angelegenheit, welche nicht nur für die Provinz Schleswig-Hol­stein eine ganz außergewöhnliche Bedeutung hat, sondern in erster Linie das Interesse der deutschen Kriegsmarine berührt, nicht lange mehr auf sich warten lassen wird. lH-g. M Ng.)

Bisher wurde bei der Aufgabe telegraphischer Depe­schen die Angabe des Correspondenten über den von ihm ge­wünschten Beförderungsweg,falls derselbe nicht der gebräuchlichste und billigste war, in den Text der Depesche mit ausgenommen und der Wortzahl zugefügt. Nach den Bestimmungen der Tele- graphen-Ordnung vom 21. Juni ist dies nicht mehr erforderlich; die Worte via Amsterdam, wenn eine Depesche nach Paris, Frankreich, überhaupt über die holländischen Linien, via Sout- Hampton, wenn eine Depesche nach Gibraltar, Spanien über die englischen. Kabellinien besördert werden soll rc,, werden bei Zäh-

lung der Textworte nicht mehr mitgerechnet. Die Angaben des Absenders über den Beförderungsweg sind nur nachrichtlich am Rande der Depesche niederzuschreiben.

Ein netter Wirth. Ein Dresdner Hausbesitzer hatte einen seiner Miether von 135 Thaler auf 250 Thlr. gesteigert und folgende neue Paragraphen dem Mietyscontracte anzufügen beschlossen: § x. Coaks, Kohlen oder Braunkohlen dürfen weder im Hause zur Lagerung, noch zur Heizung verwendet werden. § y. Der jetzt seiende Personenbestand des MiethersMann, Frau, zween Kinder und zween Gesellen" darf nur mit besonders einzuholender Erlaubniß des Vermiethers vermehrt werden. § z. Lautes Sprechen, scharfes Gehen, nach 10 Uhr Thürenöffnen gelten als Kündigung. Obgleich der Miether die Steigerung ertragen hätte, waren ihm die neu zugefügten Paragraphen doch rein unacceptabel.

Die Jesuiten haben nun das Gebiet des deutschen Reiches zu räumen und dasselbe auch schon vielfach verlassen. Merkwürdig ist es übrigens, daß, wenn sie sich Abzugspässe er­theilen lassen, sie das Gesuch stellen, die Bezeichnung Jesuit oder Mitglied der Gesellschaft Jesu in das Reisedokument nicht auf- zunhmen. Auf ein solches Gesuch kann aber, da es lediglich zur Verdunklung der Verhältnisse führt, nicht eingegangen wer­den.

Am 28. d. M., früh 4 Uhr, ist die Ankunftsseite des Stationsgebäudes zu Metz mit sämmtlichen darin befindlichen Bureaux nebst Wohnungen des Stations-Vorstehers und Assisten­ten vollständig, die Halle theilweise niedergebrannt. Die Billet- und Stationskasse sind gerettet, die Eilgutkasse ist verbrannt. Die Ursache des Brandes noch unbekannt; der Betrieb ist ohne weitere Stellung aufrecht erhalten.

Oesterreich. Die Furcht vor dem Kometen, welcher sich im nächsten Monat der Erde nähern soll, greift unter der abergläubischen Bevölkerung Prags derart um sich, daß viele Fa­milien bereits Anstalten treffen, um auf einen Zusammenstoß die­ses Gestirnes mit der Erde gefaßt zu sein. Einige glauben an eine allgemeine U-berschwemmung, Andere an eine Berstung der Erde und die Vernichtung der Erde durch Feuer. Wir könnten hier Beispiele anführen, wie weit diese Furcht im Familien- und selbst im öffentlichen Leben schon hemmend gewirkt hat. Bei der letzten Prozession nach St. Margareth glaubte ein großer Theil der Theilnehmer, daß es sich um einen Bittgang wegen Abwen­dung der Kometengefahr handle. Ein Marienbild in Cilli in Steiermark vergießt nunmehr Thränen über den Untergang der Welt am 12. August 1872, angeblich deshalb, weil Christus sich bis jetzt noch nicht gegen den drohenden Kometen in's Mittel ge­legt hat. Die Gläubigen ziehen schaarenweife zum Madonnen- bilde, dessen Thränen unversiechbar zu fein scheinen. Daß Opfer zur Erweichung unseres Herrn reichlich gespendet werden, ist selbst­verständlich. Geht nun die Welt am 12. August nicht zu Grunde, so haben dies die reichlichen Opfer bewirkt. Dieses Mittel ist sehr geeignet, die Opferspeuden. wieder gehörig in Schwung z» bringen. Unsere Schwindelbanken könnten sich an diesem lucra- tiven Unternehmen ein Muster nehmen. (Dreron. Rache.)

Angesichts der vielfachen Betrachtungen in der Presse über den Conflict des deutschen Geschwaders mit der Regierung