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Für auswärtige Aboanenten «it dem betreffeude« Postaufschlag.

Die myelue Nummer i e,r

^Hanauer AnMger

»aldjShrlich 1 , C C

Zugleich

amtliches Organ für Kreis und Stahl Hanau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwochs ««d Samstags mit belletristischer Beilage.

JmsertwuStzreiSr

Die IWaUine Garmoudzrile etet deren Raum das erste Mal %, die folgenden Male ^2 Sgr.;

2spalt.d.l.Mal1V« die folgenden Male 1 Sgr.;

3spalt.d.1.Mal2Vv die folgenden Male

IV, Sgr.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blatte« auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Nxpeditionen von G. L- Daube 8 Co. und Haasenstein 8 Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Erpedirion für ZeitungS-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8 Co. in Easfel und Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Mrnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 74. Moutaji, den 29. Juli. 1872;

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen Königlichen Landrgthsamts dahier.

Der Schuhmacher Julius Gieger und Familie hier hat um Paß nach Amerika gebeten. Hanau am 24. Juli 1872.

Hanau- Offenbach

Oeffentliche Bekanntmachungen

Frankfurter Eisenbahn.

Die Lieferung von eichenen oder khanisirten resp. krecsotirten kiefernen Bahnschwellen (Mittel- und Weichenschw-llen) soll in dem auf:

Montag den 19. August c..

.^Vormittags 11 Uhr, _6bureau zu Frankfurt a. M., Windmühle Nr. 42, anberaumten Submis« fions-Te>mine vergeben werden.

Bezügliche Offerten sind versiegelt und portofrei und mit der Aufschrift: Submissions-Offerte auf Lieferung von Bahnschwellen* bis zur festgesetzten Terminsstunde an den Unterzeichneten einzureichen.

Die für die Lieferung maßgebenden Bedingungen sind in den Sektions-BureauS zu Hanau, Offenbach und Sachsenbausen zur Einsicht ausgelegt; auch können dieselben von mir g-gen Erstattung der Copialien bezogen werden.

im Abtheilungsbm

Die Offerten müssen sich auf eine Lieferung von mindestens 500 Stück Mittel, schwellen resp. 500 lsde. M. Weichenschwellen erstrecken.

Frankfurt a. M. am 25. Juli 1872.

Der Eisenbahn-Bau-Jnspector (890) u Lehwald.

Bekanntmachung.

Byp 1, August q, ab tritt ein neuer tsonen-Tarif für den Verkehr zwischen Stationen der Bebra-Hanauer- und der Hessischen-Nordbahn in Kraft, in welchem auch die Station Gewänden für den Verkehr mit den Stationen Warburg, Carlshafen, Gun- te.Shaujen, Melsungen, Rotenburg und Gerstuagen ausgenommen ist.

Der Tarif ist in unseren Billet Expeditionen einzusehen.

, am 26. Juli 1872. -J© mrchilnär "-So stiulsuv^moA

(8S2) Königliche Kisenölchn-DireKtion.

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(t hHVlPrfi* *n bem beliebten lI Format sind stets in der WaifenhauS-Bach druckerei auf Lager und werden in kürzester Frist mit Firma bc druckt geliefert.

Bekanntmachung.

Der seitherige Accis-Controleur Herr Appel wird an Stelle des pensionirten Inspektors Herrn Gelhaar vom 1. k. M. an die Geschäfte des städtischen Steuer­amts sowie des ersten Waagemeister« mit der Oberaufsicht über die gesammte städtische Oktroi versehen, was hiermit zur öffent­lichen Kenntniß gebracht wird.

Hanau am 23. Juli 1872.

Der Stadtralh.

(880) Cassian.

Bekannt«,ackttM.

Wie in den Jahren zuvor, so wird auch

in den nächsten Tagen wieder jedem Haus­eigenthümer oder dessen Stellvertreter in hiesiger Stadt eine Perssnenstandsliste, zur Benutzung bei der-Veranlagung derKlaffen- steuer für das Steuerjahr 1873, behändigt werden, welche nach Maßgabe des Vor­drucks, unter Hinzuziehung der sämmtlichen betreffenden Mffthsleute, Achläfer rc., voll-

ständig und genau ausz.ufüllen,,^ sowie auf der Rückseite zu, unterzeichnen ist.

Es findet.sich dem betreffenden F-rmu» lgre such zugleich die gesetzliche Bestimmung aufgedruckt, laut welcher jeder HauSeigen- thümer oder deffen Stellvertreter der Ver­anlagungsbehörde für richtige Angabe haft­bar ist und jede unterlassene Angabe einer steuerpflichtigen Person, außer der Nach­zahlung der rückständigen Steuer, mit ei­ner GdldbW bis zum vierfachen Jahres- beltatze derselben gerichtlich bestraft werden

Außerdem wird noch bsüierkt, daß in dem vorliegenden Falle nicht, wie bei der Auf­nahme von Seelenlisten zu sonstigen Zwecken, jedes Familienhaupt (Haushaltungs-