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(incl. Stempel)

JUrlich... .2 Thlr.

Halbjährlich 1 , Merteljährl.15 Sgr.

Hailauer AWger.

Für auswärtige ALounenten mit dem betresfeuderr

Postausschlag.

Die eiiyelue Nummer 1 Sgr-

Zugleich

JuserttonstzkrUr

Die lf»aUine Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal */*, die folgenden Male % Sgr.;

Amtliches Organ für Kreis unö Stahl ^anau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mitwochs und Samstags mit belletristischer Beilage.

2spalt.d.1.Mal1V die folgenden Male 1 Sgr.;

3spalt.d.1.M-l2V die folgenden Malt W, Sgr.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, und in Darmstadt, Louisenstr. 18, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expe- ditionen von G. L. Daube 8 Eo. und Haasenstetn 8 Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedirion für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8 Co. in Cassel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 66.

Freitag, den 19. Juli.

1872.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahrer.

Vom heutigen Tage an dürfen nur solche Gewichte geeicht und gestempelt werden, welche rücksichtlich der Bezeichnung, Form und sonstigen Beschaffenheit den Vorschriften der Eich-Ordnung vom 16. Juli 1869, §§ 22 bis incl. 27 entsprechen. Die Stücke des bisherigen Landesgewichts (sogenannte Zollgewichte), welche vor dem heutigen Tage bei einem Eichungsamte revidirt und mit dem neuen Stempelzeichen beglaubigt sind, dürfen bis auf Weiteres unbeschränkt fortbenutzt werden.

Diejenigen zulässig bleibenden bisherigen Landesgewichte, welche noch den früheren Landesstempel tragen, müssen dagegen bei der nächsten Veranlassung, bei welcher ihre Berichtigung und Beglaubigung erforderlich würde, außer Verkehr gesetzt werden.

Cassel am 1. Juli 1872.

Königliche Eichungs-Jnspektion.

Wird veröffentlicht.

Hanau, am 14. Juli 1872.

Der Landrath.

In neuester Zeit sind schwach eingesalzene Speckseiten aus Amerika über Bremen importirt und nach einer nachträglichen Räuche- rung in den Handel gebracht worden. Durch die mikroskopische Untersuchung ist in denselben eine große Anzahl von Trichinen, welche theilweise noch in lebendem Zustande waren, nachgewiesen worden.

Wir verwarnen das Publikum vor dem Ankauf und Genuß solcher Speckseiten und machen die Verkäufer derselben darauf auf­merksam, daß nach § 367 pos. 7 des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich, das Feilhalten oder Verkaufen von trichinenhaltigem Fleisch mit Geldbuße bis zu Fünfzig Thalern oder mit Haft bestraft wird.

Cassel am 3. Juli 1872.

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 15. Juli 1872.

Der Landrath.

Verpflichtet sind Ackermann Heinrich Becker II. und Ackermann Ludwig Becker aus Bergen als Flurhüter. Hanau am 15. Juli 1872.

Oeffentliche BekanntMachung^n.

Wuszügs aus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Königl. Regierung zu Eaffel.

Salmünster. Zum zwangsweisen Verkäufe "der auf den Namen des Clemens Freund zu Salmünster katastrirten, in Salmünster und dastger Gemarkung gelegenen Immobilien ist erster Termin auf den 29. August d. I., event, zweiter Termin auf den 26. September d. I. und dritter Termin auf den 31. Oktober d. I., jedes­mal Vormittags 10 Uhr, an Königl. Amtsgericht Salmünster anberaumt worden.

Dörnigheim. Da sich bei staftgehabter Ermittelung eine Ueberschuldung deS Peter Seng 3r zu Törnigheim herausgestellt hat, so wird zur Abwendung des förm­lichen Concurses Termin auf den 6. August d. I., Morgens 9 bis 10 Uhr, an Kgl. Amtsgericht, Abthl. 3 zu Hanau, anberaumt.

Langenselbold. Auf Antrag eines Pfandgläubiger« ist der Zwangsverkauf der auf den Namen des Schreiners Heinrich Greb e zu Langenselbold katastrirten, in Lan- genselbolder Gemarkung gelegenen Immobilien erkannt und zu deffen Vollziehung Ver­kaufstermine, und zwar erster zum 29. August, event, zweiter zum 26. Septem­ber und dritter zum 24. Oktober d. I., jedesmal Vormittags 11 bis 12 Uhr, an das Königl. Amtsgericht zu Langenselbold bestimmt worden.

Gekanntmttehrmg.

Sonnabend den SO. d. M.,

Vormittags 11 Uhr,

soll in der Caserne dahier, Stube Nr. 124, der Spülich und die sonstigen Abfälle von Gemüsen aus der Menage-Anstalt des hie­sigen Bataillons vom 1. August d. I. ab anderweit vergeben werden, wozu Kauflustige eingeladen werden. Die Bedingungen werden im Termin bekannt gemacht, können aber auch vorher beim Zahlmeister des Ba­taillons eingesehen werden. (752)

Hanau am 16. Juli 1872.

Königliches Commando des 2. Bataillons Hessischen Füsilier-Regiment Nr. 80.