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Die einzelue Nummer 1 66*-

Amtliches Drgan für -Kreis unö Staöt Hanau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwoch- und Samstags mit belletristischer Beilage.

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3spalt.d.1.M°l2»/«, die folgenden Male V/z Sgr-

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Exvedttion dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von E. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, und in Darmstadt, Louisenstr. 18, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expe- ditionen von ®. L Daube Ä Eo. und Haasenstein Sf 4!ogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedinon für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Sf Co. in Casfel und Rudolf Masse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 57. Dienstag, den 9 Juli. 1872.

Amtlicher Theil.

Bekanntmachungen Königlichen Bandrathsaults dahrer.

Die unterm 19. Juni d. I. als verloren bezeichneten zwei Obligationen des Hochfürstlich Esterhazh'schen Anlehens haben sich wieder gefunden.

Hanau am 4. Juli 1872.

Die Gemeinde Mittelbuchen hat für die Abgebrannten in Niederbrechen 11 fl. 35 kr. gesammelt und an das Landrathsamt zu Dietz abgesendet.

Hanau am 5. Juli 1872.

Oeffentliche Bekanntmachungen.

Auszüge aus dem Oeffentlichen Anzeiger zum Amtsblatt der Künigl. Regierung zu Casfel.

Oberreichenbach. Zur Zwangsversteigerung der auf den Namen des Peter Möser und dessen Ehefrau, Elisabeth, geb. Herchenröder, zu Oberreichenbach ka- tastrirten, in dasiger Gemarkung gelegenen Grundstücke, sind folgende Termine, erster Berkaufstermin auf den 9. August d. J., eventuell zweiter Verkaufstermin auf den 6. September d. I., eventuell dritter Verkaufstermin auf den 8. Oktober d. I., jedesmal Morgens von 11 bis 12 Uhr, an Königliches Amtsgericht Birstein anberaumt worden.

In Gemäßheit testamentarischer Bestim­mung des Herrn Jean Dangers sollen einer einer in gutem Rufe stehenden Toch­ter achtbarer, unbemittelter Eltern, welche der Wallonischen Gemeinde angehört, Fünf­zig Gulden zu ihrer Heirathsausstattung zuerkannt werden. Diejenigen, welche die­ses Vermächtniß beanspruchen wollen, be­lieben sich bei dem Unterzeichneten anzu- melden.

Hanau am 3. Juli 1872.

Namens des Wallonischen Consistoriums. (637)______Leclercq, Pfarrer.__

Dolizer Verordnung

Auf Grund der Bestimmung des §. 5

der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verordnung in den neu erworbenen Landestheilen wird nach Be­rathung mit der Gemeindebehörde Folgen­des festgesetzt:

1) der Beginn der Heu- resp, Grum- met-Erndte in der Ober- und Unter­wiese hiesiger Gemarkung wird auf Johanni und Bartholomäi jedes Jahres dergestalt festgesetzt, daß zu­erst in der Unterwiese, zwei Tage später in der Oberwiese gemäht werden muß,

2) die Ortspolizeibehörde ist berechtigt, durch öffentlichen Ausruf im Ort

den Beginn des Mähens zu einer früheren Zeit anzuordnen.

3) die Uebertretung dieser Anordnung auch Seitens der Besitzer von Wie­sen an Wegen wird von 10 Sgr. bis 3 Thlr. Strafe geahndet.

Diese Polizei-Verordnung tritt alsbald in Kraft.

Preungesheim am 8. Juli 1872.

Die Ortspolizei-Behörde (681) Weilbrunn.

Bekanntmachung.

Vom 12. d. Mts. an wird wegen eini­ger nothwendig gewordener baulicher Her­stellungen die Faßeichungsstelle für einige Tage geschloffen sein. Das betheiligte Publikum wolle danach seine Maßnahmen treffen.

Hanau am 8. Juli 1872.

Der Oberbürgermeister (675)____Cassian. __ ^erhrangtnA^ Handlung stets vorräthig.

Privat-ÄttzeigLn.

Grummet- Gras-Verpachtung.

Wiese am Tiebacher Pfad (mittlere Bruch) circa 11 Morgen.

hinter der Herrnmühle..... w 2|

Der obere Theil der s. g. Häuser's Wiese 12

Näheres auf der Sandelmühle

(6«)

privatverkällfe.

Kornbrod eingetroffen (677) Hahnengasse Nr. 10.