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Hailauer Anzeiger
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Amtliches Organ für Kreis unö Stahl Hanna.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Exveditton dieses Blatte» und der Annoncen-Exvedition von E. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäaer'jchen Buch-, Papwr- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. 8. Daube St Eo. und Haasenstein « Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedirion für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoucen-Zureau von Th. Dietrich St Co. in Cassel und Rudolf Moffe in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.
W 47. Donnerstag, den 27. Juni. 1872.
Amtlicher Theil.
Bekanutmachungen Königliche» Landrathsaints fragtet.
Die Gemeinde Groß auheim hat für die Abgebrannten in Niederbrechen 28 fl. gesammelt, welche dorthin zur Ablieferung gekommen sind.
Hanau am 26. Juni 1872.
Susanne Margaretha Maisch aus Mittelbuchen hat um Reisepaß nach Amerika gebeten, was hiermit veröffentlicht wird. Hanau am 25. Juni 1872.
Für die diesjährige Badezeit werden, zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung des nöthigen AnstandeS beim Baden die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in. t er Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.
2) Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
4) Uebertretnngen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeilen gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 22. Juni 1872.
Oenentlrche Bekanntmachungen.
Nach Verfügung des Herrn Landes-Di- rektors werden vom 1. k. M. die Verpflegungskosten für im hiesigen Landkrankenhaus behandelte Personen, sofern dieselben bemittelt sind, von ihnen selbst mit täglich 7{ Sgr. bis 1 Thlr., andernfalls von demjenigen Ortsarmenverband erhoben werden, aus dessen Bezirk die Zuführung des Kranken stattgefunden hat und der zur Gewährung der Krankenpflege verpflichtet ist.
Die bisher verschiedenen Krankenkassen
und besonderen Berufsklassen gewährte Vergünstigung geringerer Verpflegungssätze hört daher von jenem Tage an auf, sofern nicht etwa deßhalbigc anderweite Verträge mit Genehmigung des Herrn Landes-Direktors zu Stande kommen. Es wird dies den Be- theiligten hiermit zur Kenntniß gebracht.
Hanau am 18. Juni 1872.
Die Direktion des Landkrankenhauses. (533) Schrötter.
Bekanntmachung.
Die Gebühr für das Ausschellen in hiesiger Stadt ist in Folge Beschlusses der städtischen Behörden von 40 kr. auf 1 fl. erhöht worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 25. Juni 1872.
Der Oberbürgermeister
(556) Cassian.
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