(tnd. Stempel) Syrlich. . . 2THK. Hslbjiihrlich 1 . MertelWrl.15 Sgr.
Hanauer Ameiger
Zugleich
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Die ifpaltige
Tarmondzeile oder
♦ deren Raum
das erste Mal 8/t, die folgenden Male
% Sgr.;
Für anSwürtige Abounenten mit dem betreffende« Postaufschlag.
Die tinzelne Nummer 1 e,r.
Ämllicheg Organ für Kreis unö Stobt Hanau.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
Mittwochs ««d Samstags mit belletristischer Beilage.
2spalt.d.1.MallV„ die folgenden Male 1 Sgr.;
3spalt.d.1.Mal2V" die folgenden Male IV- Sgr.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'ichcnBuch-, Papwr- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L. Daube S Co. und Haasenstein s Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E. Schlotte, Expedirion für ZeitungS-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich &' Co. in Cassel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Stratzburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.
W 45. Dienstags den 25. Juni. 1872.
Aörtlicher TheiL
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.
Für die diesjäbrige Badezeit werden, zur Verhütung von Unglücksfällen und zur Wahrung deS nöthigen Anstandes beim Baden, die nachstehenden Vorschriften in Erinnerung gebracht:
1) das Baden in der Kinzig und in den Stadtgräben ist gänzlich verboten.
2) Außerhalb der öffentlichen Bade- und Schwimmanstalten darf im Main nur an denjenigen Plätzen gebadet werden, welche durch am Ufer stehende Pfähle als ungefährlich und erlaubt bezeichnet sind.
3) Kindern unter 14 Jahren ist das Baden nur unter Aufsicht erwachsener Personen gestattet.
4) Ueberlretungen dieser Vorschriften oder Ungebührlichkeiten gegen den mit Handhabung der ersteren beauftragten Badeaufseher werden mit Geldstrafen oder bei Unvermögen mit Haft geahndet.
Hanau am 22. Juni 1872.
Die Gemeinde Dörnigheim hat für die Abgebrannten in Niederbrechen 20 Thlr. 13 Sgr. gesammelt, welche an den Herrn Landrath in Dich abgeliefert sind.
Hanau am 22. Juni 1872.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Elm-Gemündener Eisenbahn.
Die Lieferung von circa 2000 sUFuß kiefernen Rüstbrettern, „ 5400 fMuß kiefernen oder tannenen Dachschaalbrettern,
„ 2000 lUFuß eichenen Fußbodenbrettern,
„ 2300 Muß kiefernen oder tannenen desgl.,
„ 2700 Muß desgl.
für den Bau des Empfanzsgebäudes auf Bahnhof Jossa soll in Submission vergeben werden.
Zur Ermittelung des Mindestfordernden ist Termin im Bürean des Unterzeichneten auf den 1. Juli d. I., Volmittags 11 Uhr, anberaumt.
Die^Bedingungen können vorher auf portofreies Ansuchen und gegen Einsendung von 6| Bgr. (24 kr.) für Eopialien rc. von mir bezogen werden.
Jossa am 17. Juni 1872.
Der com. Sektions-Baumeister
(511) Ganzel.
HolMersteigerung
in der Königl Qberförsterei Wolfgang.
Donnerstag den 4. Juli d. I., von Vormittags 9 Uhr ab, sollen beim Gast- wirth Haupt zu Niederrodenbach folgende Hölzer öffentlich verkauft werden: 1) Distrikt 3 a Langerhorst:
7 Hundert Eichen-Reis,
40 Raummeter K-efern-Scheit u. Prügel,
60 Hundert Kiefern Reis;
2) Distrikt 19 c Steinflußgraben:
79 RaummeterEichen Scheit u. Anbruch,
150 „ Eichen-Prügel,
20 Hundert „ -Reis,
3 „ Buchen-Reis,
90 Raummeter Kiefern-Scheit u. Prügel,
10 Hundert Kiefern-Reis;
3) Distrikt 23 b Torfhaus:
7 Raummeter Kiefern-Prügel,
45 Hundert „ -Reis;
4) Distrikt Ribbes u. Distr. Lehr:
17 Raummeter Eichen- Scheit und Prügel und
3 Raummeter Buchen-Prügel;
5) Distr. Kirchberg und Distr. Heiser- Heide: 2 Raummeter Buchen-Prügel und 3 Hundert Kiefern-Reis.
Wolsgang am 18. Juni 1872.
Der Oberförster
(545) I. V. Heß.
Bekanntmachung.
Der Cigarrenmacher Heinrich B erg er von hier ist zum Kohlenmesser bestellt und als solcher heute verpflichtet worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Hanau am 22. Juni 1872.
Der Oberbürgermeister (548) Cassian.
NW^Die neuen Fahrpläne der Kanau-Meöraer-, KLm-Kemünde- ner- und IranKfnrt-Kanauer-Ki- senöahtt vom 1. Juni d. I. an gültig, sind bei der Expedition dieses Blattes (im Waisenhauses zu haben.