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Die ispaltige Garmoudzeile oder deren Raum Las erste Mal •/♦, die folgenden Male
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Amtliches Organ für Areis und Stadt Hanau.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
Mittwochs und Samstags mit belletristischer Beilage.
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Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von E. Fritz in Hanau, Herrnstraße 2P Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a M, große Bockenhei-nerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung ;u Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expedidoncn von ®. L Daube Ä Eo. und Haasenstein St Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E Schlotte, Expedition für Feitungs-Annoncen in Bremen, oem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Lt Co. in Cassel und Rudolf Masse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.
M 44. Montag ben 24 Juni. 1872.
(L)u dem mit dem 1. Juli d. I. beginnenden neuen Abonnement auf den täglich erscheinenden „H an au er d| Anzeiger", welchem Mittwochs und Samstags ein mit vorzüglichen Novellen und Atannigsaltigem ver- 0.^0 Hene§ //Unterhaltungsblatt", sowie jeden Samstag die sehr beliebte „Berliner Provinzial-Correspondenz" 3 V beigefügt wird, erlauben wir uns mit dem Bemerken freundlichst einzuladen, daß der Abonnementspreis für hier nur 15 Sgr. pro Quartal beträgt.
Um den neu zugehenden Abonnenten die am 19. d. M. begonnene neue Erzählung
„Nur mi Birner" von Friedrich Friedrich zustellen zu können beliebe man die Bestellungen für hier bei der Expedition und für Auswärts bei den betreffenden Postanstalten alsbald bewirken zu wollen.
Inserate werden billigst berechnet und finden bei dem immer umfangreicher werdenden Leserkreife eine weite Verbreitung.
Are Spedition des „Kanauer Anzeigers" neöst „Anterhattungsölatt".
Amtlicher ZbeiL
RörnMeheZt 8a»r-rtrthsAnts dahrer.
In neuerer Zeit sind mehrfach Pflichtwidrigkeiten zur Anzeige gebracht worden, welche sich Ortsvorstände bei Aufstellung der Holzoerzeichnisse (cf. § 6 deS Gesetzes vom 28. Juni 1865, betreffend die Verwerthung der Forsinutzungen aus den Staatswal- dungen; Kurh. Ges. von 1^865 S. 423 u. f. f.) haben zu Schulden kommen lassen. Diese Pflichlwidrigkeiten haben namentlich darin bestanden, daß im Widersprüche mit der Bestimmung im §. 2 pos. 1 des angezogenen Gesetzes, wonach nur an einen jeden, einen eigenen Haushalt führenden Staatsangehörigen ein Holzquantum bis zu 2 Klaftern oder Schock gegen die Lokaltaxe abgegeben werden soll, Seitens der Ortsvorstände auch solche Personen als zu dem vollen Quantum berechtigt bezeichnet worden, bei denen jene gesetzliche Voraussetzung nicht zutrifft, welche vielmehr mit Anderen zusammen einen gemeinschaftlichen Haushalt führen, also auch nur zusammen mit letzteren ein solches Quantum erhalten können.
^Sie wollen sämmtliche Ortsvorstänve Ihres Dienstbezirks, welche in Beziehung auf das Holzverwerthungsgesetz vom 28. Juni 1865 thätig werden, auf die sorgfältige Beobachtung der für dieselben maßgebenden Bestimmungen des allegirten Gesetzes gemessenst Hinweisen und solche namentlich darauf aufmerksam machen, daß sie durch den § 6 des fraglichen Gesetzes für die Richtigkeit ihrer Angaben ausdrücklich verantwortlich gemacht sind, sowie daß falsche deßhalbige Beurkundungen auf Grund des § 348 und 349 des Strafgesetzbuchs für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871 (cf. Reichsgesetzblatt von 1871 S. 128 und f. f.) geahndet werden.
Cassel am 10. Juni 1872.
Königliche Regierung, Abtheilung des Innern,
gez.: Kühne.
Wird veröffentlicht und den Herrn Ortsvorständen gewissenhafte Beobachtung der angezogenen Bestimmungen empfohlen.
Hanau am 20. Juni 1872.
Am 23. April d. I. wurden auf dem Wege von der Credit-Bank nach dem Akademie-Gebäude zwei Obligationen und zwar Lit. B. Nr. 3189 und Lit. B. Nr. 3395 des Hochfürstlich Csterhazhschen Anlehens vom 11. Januar 1844 von je 500 fl. Nominal- werth, nebst Zmscvupons vom 30. Dezember 1871,-fällig 30. Juni b. I., verloren, vor deren Ankauf gewarnt wird. Dem, welcher die Ermittelung der bezeichneten Obligationen zu Stande bringt, sind 20 Thaler Belohnung versprochen.
Hanau am 19. Juni 1872.
Dem Bahnwärter Gottfried Gietz in Niederrodenbach an der Hanau-Bebraer Eisenbahn ist ein kleines Hündchen, männlichen Geschlrchis, von brauner Farbe mit schmaler Bleße, weißer Brust und weißen Pfoten entlaufen.
Hanau am 20. Juni 1872.