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^Hanauer AMaer

Halbjährlich. 1 , . Q C 3^

Biertckjiihrl-15 Sgr-

Für auswärtige Movnentcn mit dem delresfendeu Postaufschlag.

Die einzelne Nummer

1 Sgr.

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Die Isvaltige Garmondzeile oder $ deren Raum das erste Mal 3A, die folgenden Male ' e Sgr.;

2fbaU.Ü.I.MallVsi die folgenden Male 1 Sgr.;

3spalt.d.1.Mal2V., die folgenden Male 1% Sgr.

Zugleich

Amtliches Argan für Kreis und Stähl Hanau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwochs unh Samstags init belletristischer Beilage.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Anuoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M , große Bockenheimerstr. 29, auch bei ser Iäger'schcn Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annonceu-Expeditionen von G L. Daube S> Eo. mtb Haasenstein Ä Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei ®. Schlotte, Expedirion für Zeitungs-Annoncen in Bremen, oem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich §k Eo. in Cassel und Rudolf Mofse in Berlin, Leipzig, Hamburg/ Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 43. Samstag, den 22 Juni. 1872

Amtlicher Theil.

BekanntmachungeM Körnglicherr LtS§hdrsthssrmts Labtet»

Der Fabrikant G. A. Korff dahier beabsichtigt bei seiner in Langendiebach an der Hanauer Straße neu erbauten Bijoute­riefabrik' eine Gasbereitungs-Anlage zum Selbstgebrauche zu errichten und hat um die nach § 16 der Gewerbe-Ordnung erforder­liche Genehmigung nachgesucht.

Alle, welche Einwendungen hiergegen zu haben glauben, wollen solche bet Meldung der Ausschließung binnen 14 Tagen vom Tage desHanauer Anzeigers", in welchem diese Bekanntmachung publizirt ist, an gerechnet, schriftlich anher einreichen.

Beschreibung, Situationsplan und Zeichnung liegen während jener Zeit zu Jedermanns Einsicht hier offen.

Hanau am 19. Juni 1872.

Auf dem Wege zwischen Nieder- und Oberrodenbach ist eine Wagenkette aufgesunden worden und an den Ortsvorstand zu Oberrodenbach abgeliefert worden.

Hanau am 19. Juni 1872.

(Gefundene Gegenstände.) Ein goldnes Uhrschüsselchen. Eine Geldrolle, 4 Thlr. enthaltend. Ein Alpacca-Sonnen- schirm. Ein grauer Sonnenschirm. Zwei grüne Mützen. Fünf leinene Taschentücher. Eine Serviette. Ein Portemonnaie mit 1 fl. 13 kr. Ein Portemonnaie. Zwei goldne Broche». Ein Notizbuch. Ein Paar baumwollene Handschuhe. Ein Stahlfeder- halter. Ein goldner Zahnstocher. Ein Schleier. Ein Zollstock. Eine unächte Broche. Eine Borstecknadel. Eine silberne Broche. Ein baumwollenes Strickzeug. Ein schwarzer Gürtel. Eine Haarnadel. Ein Petschaft von Glas. Ein Elementar-Atlas. Ein Griffelkasten. Ein Kinderschuh. Ein Beutel mit Kartoffeln. Eine Spindeluhr mit silberner Kette. Ein goldner Ring. Ein Taschenmesser. Ein brauner Alpacca-Sonnenschirm. Ein Spazierstöckchen.

(Zugelaufen.) Ein Huhn. Ein kleiner junger Doggenhund. Ein gelber Hund. Ein kleiner gelber Pinscher. Ein brauner Spitz.

(Bexlorene Gegenstände.) Eine Brille. Ein braunes Etuis. Ein Notizbuch. Ein Cigarrenetuis. Ein rothes Kin­derjäckchen. Ein Paar rothbraune Glacehandschuhe.

(Entlaufen ) Ein junger Pinscher.

Die gefundenen Gegenstände können im Polizei-Büreau in Empfang genommen werden, die Finder der verlorenen Gegenstände, vor deren Ankauf gewarnt wird, werden zur Ablieferung aufgefordert.

Hanau am 11. Juni 1872. '

Oeffentliche BekanntmachÄNgen.

Polizei-Verordnung.

Auf Grund der Bestimmung des §. 5 der Verordnung vom 20. September 1867 über die Polizei-Verwaltung in den neu erworbenen Landestheilen wird im Anschluß an §. 2 der von Königlicher Regierung erlassenen Polizei-Verordnung vom 27. Au­gust 1868 (Amtsblatt Seite 519) nach Be­rathung mit der Gemeindebehörde das Be­treten des Gemeinde-Steinbruchs bei Wil- helmsbav ohne vorherige Erlaubniß der Ortspolizeibehörde oder des verpflichteten Steinbrechers, sowie die Beschädigung der Steilibruchs-EinfriMigung oder der ausge­stellten Warnungstafeln mit 1 Thlr. 15 Sgr. Geldstrafe resp, entsprechender Gc-

fängnißstrafe verboten. Diese Polizei- ordnung tritt am 1. Juli d. I. in K Wachenbuchen am 14. Juni 1872.

Die Ortspolizei-Behörde

(454) Puth, Bürgermeister.

Nach Verfügung des Herrn Landes-Di- rektors werden vom 1. k. M. die Verpfle­gungskosten für im hiesigen Landkrankenhaus behandelte Personen, sofern dieselben be­mittelt sind, von ihnen selbst mit täglich 71 Sgr. bis 1 Thlr., andernfalls von dem­jenigen Ortsarmenverband erhoben werden, aus dessen Bezirk die Zuführung des Kran­ken stattgefunden hat und der zur Gewäh­rung der Krankenpflege verpflichtet ist.

Die bisher verschiedenen Krankenkassen

.. und besonderen Berussklassen gewährte Ver- t i günstiaung geringerer Verpflegungssätze hört ' : daher von jenem Tage an auf, sofern nicht etwa deßhalbige anberweite Verträge mit Genehmigung des Herrn LandeS-Direktors zu j Stande kommen. Es wird dies den Be- ! theiligten hiermit zur Kenntniß gebracht. ' Hanau am 18. Juni 1872.

Die Direktion des Landkrankenhauses. (533) S ch r ö t t e r.

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sind in der Waisenhaus-Buchhandlung zu Hanau stets vorräthig.

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