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^ Hanauer AMiner.

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«erteljS-rl.15 Sgr.

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Die Isvallige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal/♦, die folgenden Male 1/a Sgr.;

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Für auswärtige Abonnenten »tt dem betreffenden Postaufschlag.

Die einzelne Nummer 1 61t.

Amtliches Organ für Mreis unö Stahl Hanau.

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- .und Feiertage.

Mittwochs ««d Samstags mit belletristischer Beilage.

2sPalt.d.I.Mal1V» die folgenden Male 1 Sgr.;

Zspalt.d.1.Mal2V«, die folgenden Male W» Sgr.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Exvedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenhei-nerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L Daube ök Eo. und Haasenstein « Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich St Co. in Cassel und Rudolf Mofse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 42.

Freitag, den 21. Juni.

1872.

AMtlicher TheiL

Beknnntmaehungen Königlichen Landrathsamts dahier.

In der Königlichen Central-Turnanstalt zu Berlin wird zu Anfang Oktober d. J. wiederum ein sechsmonatlicher CursuS für Wil-Eleven beginnen, und sind die Anmeldungen spätestens bis zum 25. Juli d. I. durch Vermittelung der zuständigen Kreisland­räthe, Schulvorstände oder Schuldeputationen bei ui.S einzureichen.

Zufolge der von dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten diesfalls ertheilten Bestim­mungen ist bezüglich der Aufnahme der Eleven Folgendes zu brachten:

1) Zur Aufnahme in die Anstalt geeignet sind zunächst solche Lehrer, deney der Turn-Unterricht an Gymnasien und Real- und höheren Bürgerschulen, sowie an Schullehrer-Seminarien übertragen werden soll oder welche, bereits als Turnlehrer fungirend, sich weiter vervollkommnen wollen; ferner auch Elemetstarlehrer, welche geeignet erscheinen, neben Erlangung der Befähigung zur Ertheilung des Turnunterrichts an ihrer Schule zugleich für die Ausbreitung diese» Unterrichts in weiteren Kreisen des ElementarschulwesenS thätig zu sein.

2) Nur Lehrern in noch nicht vorgerücktem Lebensalter vorzugsweise unverheiratheten, ist die Meldung zu empfehlen. Der- heiratheten Lehrern ist jedenfalls ernstlich abzurathen, während ihres Aufenthaltes in Berlin, ihre Familien mitzubringen.

3) Mit der Anmeldung ist ein gehörig motivirtes ärztliches Zeugniß darüber vorzulegen, daß der Körperzustand und die Ge­sundheit des Bewerbers die mit großer Anstrengung verbundene Ausbildung zum Turnlehrer gestatten.

Der Eintritt in die Anstalt bleibt jedoch von dem Ausfall der durch den Anstaltsarzt über den Gesundheitszustand der Eleven vorzunehm-nden Superrevision abhängig.

4) Die durch die Theilnahme am Unterricht entstehenden Kosten sind zunächst von den Lehrern selbst oder von den betreffen­den Anstalten und den zu deren Unterhaltung Verpflichteten auszubringen. In dazu geeigneten Fällen können jedoch den Eleven Unterstützungen aus CentralfondS gewährt werden, indeß lediglich für den Unterhalt in Berlin, während Bei­hülfen zu den Kosten der Her- und Rückreise, der Vertretung im Amt, für den Unterhalt der zurückbleibenden Familien u. s. w. nicht bewilligt werden.

5) Für den Unterhalt eines Eleven in Berlin sind mindestens 35 Thaler monatlich als erforderlich anzusehen. Vielfach hoffen Bewerber mit geringeren Mitteln auSreichen zu können. Diese Hoffnung beruht auf einer irrigen Beurtheilung der in Berlin bestehenden Preise für Wohnung und Kost, sowie auf einer den Erfolg des Unterrichts beeinträchtigenden Unterschätzung des durch die Anstrengungen beim Turnen gesteigerten Bedürfnisses einer kräftigen Nahrung und hat sich in der Regel als trügerisch erwiesen.

Um sogleich bet der Entschließung über die Aufnahme einen zuverlässigen Ueberblick über die aus CentralfondS zu gewährenden Unterstützungen gewinnen zu können, muß jeder Bewerber bei der Anmeldung nach sorgfältiger Prüfung seiner Verhältnisse bestimmt Nachweisen, daß ihm für seinen Unterhalt in Berlin der erwähnte Betrag zur Verfügung steht, oder welcher Beihülfe er dazu be­darf. Jeder Bewerber hat demnach anzugeben, wie viel ihm während seines dortigen Aufenthalts vom Einkommen feiner Stelle verbleibt, ob und welche Unterstützungen ihm aus der Schulkasse oder seitens der zur Unterhaltung der Schule Verpflichteten oder sonst gewährt werden, und wie viel er aus eigenen Mitteln ausbringen kann. Wenn ein verheiratheter Lehrer die Aufnahme nach- sucht, sind die Unterhaltungskosten für seine Familie in Anrechnung zu bringen, und wenn einem Bewerber nachweisbar die Unter­stützung naher Verwandten obliegt und solche bisher von ihm gewährt worden ist, so kann auch dieser Umstand bei Feststellung sei­ner Unterstützungsbedürftigkeit nicht außer Acht bleiben.

Cassel am 10. Juni 1872.

Königliche Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Schulsachen.

Mittler.

Diejenigen Lehrer, welche die Aufnahme in die Königliche Central-Turnanstalt in Berlin wünschen, wollen die Anmeldungen bis zum 15. Juli d. I. hier einreichen, auch gleichzeitig ihre persönlichen und dienstlichen Verhältnisse angeben und den Betrag der etwa in Anspruch zu nehmenden monatlichen Unterstützung bestimmt bezeicynen.

Hanau am 18. Juni 1872.

Der Laudrath.

Die polizeiliche Anordnung vom 7. Juli 1819, nach welcher^ an heißen Tagen im Sommer die Straßen der Stadt täglich mit frischem Ziffer begossen bczw. die Flösser von Unreinlichkeit gesäubert werden sollen, wird zur pünktlichen Befolgung durch die zur Straßenreinigung Verpflichteten in Erinnerung gebracht.

Hanau am 19. Juni 1872.