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Vermischtes.
— Berlin, 15. Juni. Ein Allerhöchster Erlaß vom 22. v. M. genehmigt aus den Bericht der Minister des Innern und der Justiz die Bildung eines „Verbandes öffentlicher Feuerver- sicherungs-Anftalten in Deutschland" so wie der Rückverncherungs- Abtheilungen desselben. Dieser „Verband" hat den Zweck, die Inte, essen des öffentlichen Versicherungswesens zu fördern und zu diesem Zwecke das öffentliche Versicherungswesen überhaupt zu beleben, weiter zu entwickeln und zu vertreten, ferner in seinen Abtheilungen gewisse Geschäftszweige, wie namentlich Kriegsschäden Versicherung, Rückversicherung, Borschußgewährung und dergleichen, ins Leben zu rufen und durch seine Organe zu verwalten. Der Verband hat die Rechte einer juristischen Person, seinen Wohnsitz und Gerichtsstand in Berlin. — Nach dem Con- sulatsberichte des deutschen Consuls in der Ecuador Republik bleibt dort, namentlich in Guayaquil, „die deutsche Flagge immer die beliebteste und unsere deutschen Schiffe finden immer den Vorzug bei Befrachtungen". Das deutsche Consulat in Mon- ; tevideo weist derauf hin, daß bei Besichtigungen von Havarieschäden es im Jntresse deutscher Versicherungs-Gesellschaften liegen Würde, sich dahin zu einigen, daß in allen Havarieplätzen, wie z. B. Montevideo, ein Agent sür sie alle ernannt, „namentlich aber ein zuverlässiger, unabhängig gestellter und nicht zu beeinflussender Besichtiger". Das Londoner Lloyd-Jnstitut vereinige in angegebener Weise die äußere Vertretung aller englischen Versicherer, und durch diese Concentrirung würde es in Deutschland möglich werden, auf die Gesammtvertretung bisher zersplitterter Interessen größere Kosten und Aufmerksamkeit zu verwenden, namentlich aber überall zuverlässige Besichtiger zu haben. „Im Interesse der Versicherungs-Gesellschesten wäre ferner sehr zu wünschen, daß ihre ausländischen Agenten die weitesten Vollmachten besäßen, um mit der Gegenpartei, den Schiffsführern, Verträge zu schließen und Abmachungen auch rechtsgültig zu! treffen, wie sie oft zur Vermeidung großer Unkosten rathsam erscheinen könne«. (Köln. 3.)
— Der „Reichs- und Staatsanzeiger" vom 17. Juni enthält die der Stadtgemeinde Schmalkalden ertheilte landesherrliche Konzession zum Baue und Betriebe einer Eisenbahn von Schmal- kalden nach Wernshausen.
— Die schon erwähnte amerikanische Gegenantwort wegen der St. Juan-Affaire, die dem Kaiser am 11. Juni Morgens überreicht wurde, unternimmt nach der „Cöln. Ztg." im ersten Abschnitt eine Widerlegung der in der englischen Denkschrift enthaltenen Argumente und kritisirt die beigegebenen Beweisstücke als unerheblich und mißverständlich. Der zweite Abschnitt prüft die gegentheiligen Behauptungen und gelangt zu dem Schluß, daß der Vertrag nach seinem klaren Sinne, der für Amerika spreche, angenommen werden müsse, und wenn der Sinn nicht klar sei, müsse die Partei, welche den Vertrag entworfen, d. h. England, die Folgen der Zweideutigkeit tragen. Der dritte Abschnitt ruft u. A. die Zeugnisse früherer englischer Minister, Staatsmänner und bei den Verhandlungen betheiligter Commissare zu Gunsten des amerikanischen Standpunktes an. Der vierte Abschnitt endlich führt Regeln des Völkerrechts an, und schließt mit folgenden Worten : „Alles ist jetzt einer friedlichen Beilegung günstig. Die einflußreiche Hudsons-Bay-Company hat aufgehört zu bestehen. Die Vereinigten Staaten haben sie und alle andern britischen Gesellschaften für ihre Besitzrechte mit großen Geldzahlungen abgefunden, welche sie selbst und die britische Regierung als äußerst reichliche anerkennen. Die Generation von Briten, welche widerstrebend die unliebsame Aufgabe übernommen hatte, das fruchtbare Gebiet von Nordwest-Amerika in einem verwilderten Zustande zu erhalten, ist ausgestorben. Unter dem schöpferischen Einflüsse der Vereinigten Staaten erheben sich Städte an Stelle der Stationen der Pelzhändler, und der Ackerbau verdrängt die Jagd und den Thierfang. Die Lage des Landes ' erleichtert die endliche Anerkennung der Rechte der Vereinigten Staaten und ermuthigt zu der Erwartung, daß ein ihnen günstiger Schiedsspruch angenommen werden wird, ohne eine Regung von Ueberraschung oder Verdruß." So die deutsch gefaßte Gegenschrift Amerika's, die aufrecht hält, daß die im Artikel 1 des Washingtoner Vertrages vom 15. Juni 1846 bestimmte Grenzlinie durch den Canal von Haro laufe und nicht durch eine Durchfahrt, welche die Engländer als Meerenge von Rosario bezeichnen. Die Schrift umfaßt außer dem Anhang und den beigegebenen Karlen etwa 50 Seiten und zeigt auf dem Titel an,
daß sie am 12. Juni dem Kaiser überreicht worden. Dieß war bekanntlich die Absicht, während die Ueberreichung schon am Tage vorher, 11. Juni, erfolgt ist.
— Die Gesammtausgabe des Deutschen Reichs für 1873 beträgt nach dem Etat 118,834,377 Thlr., wozu nach den Beschlüssen des Reichstags 8000 Thlr. für das germanische Museum und 2720 Thlr. für den Reichstag treten, wogegen 608 Thlr. Rationsgelder für Marineoffiziere und 4000 Thlr. für den Reichstag abgehen. Die Summe der Ausgabe stellt sich daher auf 118,840,489 Thlr.
Hierunter sind 15,123,077 Thlr. enthalten, welche durch besondere extraordinäre Einnahmen von demselben Betrage gedeckt werden und 840,686 Thlr., an denen Bayern, Württemberg, Baden und Elsaß-Lothringen nicht Theil nehmen. Es verbleiben daher sür die Gesammtheit 102,876,726 Thlr. Ausgaben, wovon 56,395,105 Thlr. aus eigenen Einnahmen bestritten werden und 46,519,924 Thlr. (einschließlich 38,303 Thlr. Nachlässe an den Ausgaben für dieBundesgesavdtschasten) anderweitig aufzubringen sind.
Von dieser Summe berechnet sich der Antheil Bayerns auf 5,561,149 Thlr., derjenige Württembergs auf 2,074,605 Thlr., Badens aus 1,563,331 Thlr., Elsaß-Lothringens auf 1,148,698 Thlr., Südhessens auf 405,381 Thlr., der Staaten des vormaligen Norddeutschen Bundes (nach Abzug von 4,001,702 Thlr. Ueberschüsse des Haushalts 1871) auf 18,104,623 Thlr. 14,149,470 Thlr. werden durch die Steuer auf Bier und Branntwein gedeckt. <”• » St. A
— Die New-Aork Times entwirft ein schreckliches Bild von der dort herrschenden öffentlichen Unsicherheit, wie sie an die ersten Gerstäcker'schen Romane erinnert. In der mit dem 26. vorigen Monats zu Ende gebenden Woche — so schreibt das genannte Blatt — wurden acht Leichen in der Nähe unserer Stadtdocks ausgefischt, eine unbekannte Frauensperson wurde auf der Straße gesunden und ein angesehener deutscher Bürger ist auf geheimnißvolle Weise verschwunden. Fast in allen diesen Fällen wurden diese Personen aus das Schändlichste gemordet; ihre Leichen würden sonst nicht die Abzeichen von Knittel, Messer oder Pistole gezeigt haben. Wenn wir noch zwei Mordfälle hinzurechnen, in denen die vor dem Tode abgegebenen Aussagen der Opfer die Schuld der Mörder bereits bewiesen haben, so wie ferner die zahlreichen während der Woche gemachten Mordan- sälle, von denen einige noch immer tödtlich endigen können, so haben wir eine Chronik von Verbrechen und Gewaltthätigkeit, wie wohl kaum eine andere Großstadt der Christenheit sie auf- zuweisen vermag. Man braucht nur Abends nach Dunkel an der Flußseite unserer Stadt entlang zu gehen, um zu begre-fen, woher es kommt, daß stets so viele Leichen aus dem Wasser gezogen werden. Die Umgebung des Flusses wird von der Polizei bei Nacht gemieden, während die Banden von Hallunken, welche sich um die ordinären Schnapsschenken herum ansammeln oder um die Lagerhäuser umherlungern, Raub- und Mordthaten ausführen können mit -wenig Furcht, entdeckt zu werden. Ihre Opfer sind meist Seeleute, und das Motiv zur That ist fast in jedem Falle die Geldgier. Das Verschwinden des freundlosen Matrosen oder des Capitäns eines kleinen Küstenfahrers, der Wochen lang von Hause abwesend sein kann, ohne daß seine Familie sich darüber beunruhigte, erregt wenig oder gar kein Aussehen. Tagelang nach Vorübung des Mordes gibt der Fluß seine Todten heraus, aber die Leiche wird selten identificirt und kein Schlüssel zum Verbrechen ist zu finden. Würden die Flußbezirke Nachts gründlich patrouillirk, dann würden die unentdeck- ten Mordthaten sich jedenfalls bedeutend vermindern.
— Zur Stati stik der Heirathen. Ein Londoner Statistiker hat folgende Heirathsdalen ausfindig gemacht: Shakespeare heirathete mit 18 Jahren, Dante, Franklin und Bulwer mit 24 Jahren, Kepler, Mozart, Burke und Walter Scott mit 26 Jahren, Tycho, de Brahe, Washington, Napoleon I. und Lord Byron mit 27 Jahren, Rossini zum ersten Male mit 30, zum zweiten Male mit 54 Jahren, Schiller und Karl Maria von Weber mit 31, Chaucer, Hogarth, Peel und Wieland mit 32, Wodsworth, de Davi mit 34, Aristophanes mit 36, Wellingten mit 37, Jean mit 44, $oung mit 47, Swift mit 49, Buffan mit 55 und Goethe mit 57 Jahren. ES fragt sich sehr, ob Shakespeare oder Goethe der Gescheidere war in diesem Punkte? Ruhiger gelebt hat der Verfasser des „Faust" jedenfalls, während Shakespeare seiner Frau — durchging!