^Hanauer Aiyeiger
DierteljShrl.15 Sgr-
Für auswärtige Monarnten mit dem betreffende« Postanffchlag.
Die einzewe Nummer 1 Sgr.
Zugleich
Amtliches Organ für Kreis unö Statt Hanau.
Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.
Mittwochs unh SamstagS mit belletristischer Beilage.
Jnsertionsprei-:
Die IspaMge
Garmondzeile oder ♦ deren Raum das erste Mal V», die folgenden Male % Sgr.;
2sPalt.d.1.Mal1V», die folgenden Male 1 Sgr.;
3spalt.d.1.Mal2V„ die folgenden Male IVz Sgr.
Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von C. Fritz in Hanau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M, große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jäger'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G L- Daube & Co. und Hausenstein « Vogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoucen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich 8 Co. in Cassel und Rudolf Masse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.
W 32.
Samstags den 8. Juni.
1872.
Abonnements-Einladung.
Mit Bezug auf unsere frühere Bekanntmachung bringen wir hiermit wiederholt in Erinnerung, daß wir es von denjenigen verehrl. Abonnenten des vorhinnigen Kreisblattes, welche das Abonnement nicht bis zum 15. Juni d. I. kündigen, als eine stillschweigendeAbonnements-Erneuerung betrachten und denselben auch vom 1. Juli l. J. ab das Blatt nach wie vor zu dem auf 15 Sgr. pro Quartal festgesetzten Abonnementspreise zustellen lassen werden.
Weiter neuzugehende Abonnenten bitten wir, den „Anzeiger" rechtzeitig zu bestellen, weil schon am 19. Auni die ausgezeichnet geschriebene Original-Novelle
„Nur ein Diener" von Ariedrich Ariedrich beginnt, damit wir in Stand gesetzt find, denselben diese spannende Novelle von Anfang an liefern zu können.
Die Expedition des „Kanauer Anzeigers" nebst „Mnterhattungsötait".
Amtlicher Theil.
Bekanntmachungen Königlichen Landrathsamts dahier.
Der Schulamtskandidat August Steube aus Trubenhausen ist durch Beschluß Königlicher Regierung, Abtheilung für Kirchen- und Sckulsachen zu Gaffel, vom 31. Mai d. I., mit der Versetzung der erledigten 2. Schulstelle zu Bischofsheim, vom 16. Juni d. J. ab, beauftragt worden.
Hanau am 4. Juni 1872.
Die Offiziere zur Disposition, die Offiziere der Reserve und der Landwehr, die mit Rücksicht auf Wiederanstellung im Mili- tairdienst aus dem aktiven Dienste geschiedenen Offiziere und Beamten, welche im diesseitigen Bezirk wohnen und gesonnen sind der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine beizutreten, können von dem Statut derselben auf dem Büreau des Bataillons (Kastenhospitalgasse Nr. 9) Einsicht nehmen.
Frankfurt a. M., den 3. Juni 1872.
Königliches Commando des Reserve-Landwehr-Bataillons (Frankfurt a. M. Nr. 80.
Oeffentliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung.
Der Viehhändler Daniel Friedrich Heilmann von Gelnhausen hat bei dem Königlichen Amtsgericht daselbst die Anzeige gemacht und eidlick erhärtet, daß ihm die beiden, auf den Inhaber lautenden Obligationen hiesiger Königlichen Leihbank:
Nr. 2640 vom 2.Febr. 1871 über 100 fl.
„ 2655 „ 4. ^____„ „ 100 „
Zusammen über 200 fl. welche er eigenthümlich besessen, abhanden gekommen, beziehungsweise entwendet worden,
ohne daß bis jetzt der Thäter oder auch der Besitzer ermittelt worden, dieser ihm auch gänzlich unbekannt sei.
. Nach Vorschrift des §. 6 der Kurhes- sischen Verordnung vom 18. Dezember 1823 werden die gegenwärtigen Inhaber gedachter Obligationen hiermit aufgefordert, sich unter deren Vorlegung, vor dem Abläufe von drei Monaten, nach demnächstiger zweiten öffentlichen Aufforderung, welche in Jahresfrist erfolgen wird, bei untezeichneter Behörde zu melden, widrigenfalls, nach den weiteren Bestimmungen jener Verordnung
über gedachte Beträge Duplicatscheine ertheilt und an deren Besitzer die Zahlungen, sowohl der Zinsen als auch der Kapitale, stets zwei Jahre nach eiugetretener Fälligkeit, insofern nicht inzwischen die Orginal- Obligationen dahier zur Zahlung eingereicht sein werden, geleistet werden sollen.
Hanau, den 22. Mai 1872.
Königliche Leihbank-Direction.
S ch r ö t t e r.
(277) vt. Groß.