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Daiiaucr Anzeiger.

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Die ispaltige Garmondzeile oder deren Raum das erste Mal %, die salzender! Male ' s Sgr.;

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Die ei«relne Nummer 1 Sgr.

Malt. d.1.Mal D/r,

Amtliches £)rflan für Areis unh Stabs Hanau. * ^

Erscheint täglich, mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Mittwochs und Samstags mit belletristischer Beilage.

3sPalt.d.1.Mal2V die folgenden Male u/r Sgr.

Inserate für dieses Blatt werden außer bei der Expedition dieses Blattes und der Annoncen-Expedition von C. Fritz in Hauau, Herrnstraße 21, Darmstadt, Louisenstr. 18 und Frankfurt a. M , große Bockenheimerstr. 29, auch bei der Jager'schen Buch-, Papier- u. Landkarten-Handlung zu Frankfurt a. M., bei den Annoncen-Expeditionen von G. L Daube S Co. und Haasenftein & Bogler daselbst, sowie deren Repräsentanten in allen größeren Städten; ferner bei E- Schlotte, Expedition für Zeitungs-Annoncen in Bremen, dem Annoncen-Bureau von Th. Dietrich Lt Eo. in Cassel und Rudolf Mosse in Berlin, Leipzig, Hamburg, Frankfurt a. M., Breslau, Halle, Prag, Wien, München, Nürnberg, Straßburg, Zürich und Stuttgart entgegengenommen.

M 26. > Samstag, den 1 Juni. 1872.

Amtlicher ThetL

Bekanntmachungen Königliche» Landrathsamts Kahler.

Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäkt für den Kreis Hanau wird am 1S, 13. und 14. Juni er. im Lokale des Gastwirihs Müller (zur Mainlust) in Kesselstadt abgehalten werden und an jedem Tage Morgens präcis 8 Uhr beginnen.

Hierzu haben sich alle in dem Zeitraume vom Jahre 1850 bis incl. Ultimo Dezember 1852 geborenen Militairpflichtigen, welche hier gestellungspflichtig und von der Kreis-Ersatz-Commission

1) als dauernd unbrauchbar bezeichnet,

2s im dritten Konkurrenz-Jahre zur Ersatz-Reserve in Vorschlag gebracht.

3) für. brauchbar und einstellungsfähig erachtet, und

4) alle diejenigen Soldaten, welche vor beendeter D'enstzeit von den Truppentheilen entlassen worden sind, einzufinden.

Die Eltern oder sonstigen Angehörigen, zu deren Gunsten wegen Arbeitsunfähigkeit Ansprüche auf Zurückstellung begründet werden sollen, f?uben bei Meidung der Nichtberücksichtigung ihrer Ansprüche im Termine persönlich zu erscheinen, damit durch den anwesenden Arzt die Untersuchung ihrer Körpergebrechen vorgenommen werden kann.

Militairpflichtige, welche ohne aenügenben Entschuldigungsgrund der Vorladung zum Termine keine Folge leisten, oder welche bei Ausrufung ihres Namens im Termine nicht anwesend sind, werden mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thalern oder entsprechender Gefängnisstrafe belegt und verlieren zugleich im ersteren Falle den aus etwaigen Reklamationsgründen erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militairdicnst.

Jede Störung der Ordnung während des Geschäfts wird mit einer Geldstrafe bis zu 5 Thalern oder mit einer entsprechenden Gefängnihftrase geahndet. Eine gleiche Strafe trifft die Militairpflichtigen, welche im Termine ohne Erlaubniß der Ersatz-Com­mission sich von dem Sammelplatz entfernen. Die Militairpflichtigen müssen vor der rc. Commission sauber gewaschen und in reinlicher Kleidung erscheinen.

Die Herren Bürgermeister des Kreises haben diese Bekanntmachung in ihren Gemeinden zu veröffentlichen, die speziellen Ladungen weiche ihnen zugehen werden, den betreffenden Personen sofort zu behändigen und sobald einer oder der andere von denselben abgereist sein sollte, die Vorladung demselben nachzusenden und daß es geschehen spätestens bis zum 1O. Juni C. hierher anzuzeigen, auch dem Geschäft an allen drei Tagen persönlich beizuwohnen.

Hanau am 21. Mai 1872.

Der Civil-Borsitzendc der Kreis-Ersatz-Commission des Kreises Hanau.

Gchrötter, Landrath.

Wird veröffentlicht.

Hanau am 27. Mal 1872.

Der Oberbürgermeister. Saffian.

Unter Bezugnahme auf meine Bekanntmachung vom 29. April er, in Nr. 1 desHanauer Anzeigers" vom 1. d. M. ersuche ich die Herrn Bürgermeister um sofortige Einreichung der Nachweisungen über die an bedürftige Familien der Reserve und Land­wehr in den Monaten März, April und Mai b. J. etwa noch gezahlten Unterstützungsbeträge.

Hanau am 30. Mai 1872.

(Gefundene Gegenstände.) Ein Lesebuch. Eiu silberner Manschettenknopf. Ein seidenes HalStüchelchen. Ein Porte­monnaie. Ein do. mit 30} kr. Ein do. m't 1 st. 2} kr. Ein do. mit 24 kr. Ein wollenes Shwälchen. Drei Kappen. Eine blauseidene Halsbinde. Ein Paar Glacehandschuhe. Ein buntes Taschentuch. Fünf weiße Taschentücher. Ein weiß-baumwollener Kinderftrumps. Ein wollener Kinderstrumpf. Eine schwarze Schürze. Eine goidne Broche. Ein Filethandschuh. Ein schwarzer Schleier. Eine Schlundröhre.

(Zugelaufen.) Ein junger Jagdhund. Ein schwarzer Spitz. Ein junger schwarzer Pudel. Eine türkische Ente. Ein Hähnchen.

(Verlorene Gegenstände.) Eine goldene Uhr. Ein goldnes Halskreuz.

Die gefundenen Gegenstände können im Polizei-Büreau in Empfang genommen werden, die Finder der verlorenen Gegenstände, vor deren Ankauf gewarnt wird, werden zur Ablieferung aufgefordert.

Hanau am 31. Mai 1872.