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Forsthaus bei Hanau.

Sonntag den 86. Mai L8-Ä,

Grosses Concert

sowie

TanzbeluRigung im Tivoli.

Anfang Nachmittags 3 Uhr wozu ergcbenst einladet (284)

C. J^e Ffwmä.

! Inserate

für den „Kanauer Anzeiger" bittet man bis spätestens Morgens 9 Uhr im Geschäfts-Bureau ‘ des Waisenhauses aufgeben zu wollen, wenn solche noch am Tage der Aufgabe ausgenommen werden sol­len. ' Die Expedition.

Sethrangm.VSÄ

Handlung stets vorräthig.

SeHoofmsgcM.

Frankfurt, 24. Mai. Bei der heu­tigen fortgesetzten Ziehung 1. Klasse 162r. hiesiger Stadtlotterie fielen auf folgende Nummern die beigesetzten Hauptpreise: Nr. 12997 fl. 3000, Nr. 7833 fl. 2000, Nr. 5895 und Nr. 8372 je fl. 400.

Vermischtes.

— Berlin, 23. Mai. Die Etatsberathungen im Reichs­tage dürften, wie man hört, zu sehr eingehenden und umfang­reichen Debatten führen, und zwar auf Gebieten, in denen man es nach Lage der Dinge am wenigsten erwarten sollte. Es ver­lautet nämlich, daß die Ausführung derjenigen Pläne, welche die Landsvertheidigung als dringende, unaufschiebbare Bedürfnisse bezeichnet, nicht in dem eng begrenzten Rahmen zu ermöglichen ist, den das dreijährige Pauschquantum für den Militär-Etat festgestellt hat. Es wird sich nun zu zeigen haben, wie weit die sofortige Realisirung von Festungsbauten, namentlich im Elsaß, als nothwendig erkannt und ob es sich bestätigen wird, daß die Reichsregierung mit beträchtlichen Nachforderungen zum Militär- Etat hervortritt. (®6ln- 3>

— Nach der letzten Notiz über die Ausprägung von Reichs-Gold münzen waren bis zum 4. Mai d. I. in den Münzstätten des deutschen Reiches in Zwanzigmark-Stücken 118,467,720 Mark ausgeprägt worden. Jn^der Zeit vom 5. bis 11. Mai d. I. sind ferner in solchen Stücken geprägt in Berlin 4,022,380 Mark, in Hannover 1,067,920 Mark, in Frankfurt a. M. 1,750,500 Mark, in München 799,850 Mark, in Dresden 1,054,180 Mark, in Stuttgart 200,880 Mark, in Karlsruhe 252,000 Mark und in Darmstadt 299,400 Mark. Die Gesammtauöprägung stellt sich daher bis 11. Mai d. I. auf 127,914,560 Mark.

— Die Konferenz, welche von dem Minister der geistlichen rc. Angelegenheiten zur Berathung über wichtige Fragen des Volksschulwesens beabsichtigt ist, wird in der ersten Hälfte des Juni stattfinden. Außer den Schulräthen der verschiedenen Provinzen, Seminar-Direktoren u. s. w. sollen noch andere Per­sonen, insbesondere auch Abgeordnete der verschiedensten Richtun­gen, eingeladen werden. Die Konferenz wird freilich, damit die Verhandlungen nicht zu schwerfällig werden, die Zahl von ei­nigen zwanzig Personen nicht überschreiten können. Sie beschränkt sich selbstverständlich nicht auf eine Konfession, vielmehr werden auch katholische Mitglieder daran theilnehmen. Als Hauptfragen dürften besonders zwei auftreten: einmal die Untersuchung, inwie­weit die Grundsätze der sogenannten „Regulative" einer Abände­rung bedürfen, und dann die umfassendere Frage, wohin über­haupt die Anschauungen in Betreff des künftigen Volksunterrichts- , gesetzes gehen. Die Konferenz wird also ein orientirender Schritt für die Arbeiten zum Unterrichtsgesetz sein. ^ $

— Die Annahme, daß Fürst Bismark trotz des ihm ge­währten mehrmonatlichen Urlaubes doch noch an einzenen Arbeiten des Bundesrathes und Reichstages sich betheiligen würde, ist nunmehr öffieiös widerlegt worden, der Reichs-Kanzler wird fast ein halbes Jahr von den Geschäften fern bleiben. Dieser Um­stand hat einige professionirte Schwarzseher bereits, freilich vor­läufig in dem Gewände persönlicher Vermuthungen die Angabe verbreiten lassen, der lange Urlaub sei ein Vorgänger des wahr­scheinlichen Rücktritts des Reichs-Kanzlers. Derartige vage Ge­rüchte tragen so sehr den Stempel der Unwahrscheinlichkeit an fich, daß man ihnen sofort bei ihrem Entstehen mit dem Hin­weise auf die gegebenen Verhältnisse entgegentreten muß, um sie auf ihre Haltlosigkeit zurückzuführen. ,

— In der allgemeinen deutschen Lehrerversammlung zu Hamburg wurde folgende Resolution beschlossen: Die Schule zerfällt naturgemäß in die Elementar- und in die höhere Schule, letztere in die deutsche, die Realschule und das Gymnasium. — Der Ueber tritt eines Elementarschülers in eine Kategorie der höheren Schulen und sein Aussteigen in derselben wird einzig und allein abhängig gemacht von seiner Begabung, nicht aber von den Standes- und Vermögensverhältnissen seiner Eltern. — Gymnasien und Realschulen sind völlig zu koordinirende wissen­

schaftliche Anstalten. — In der deutschen Schule werden nur diejenigen Gegenstände gelehrt, welche am vorzüglichsten im Stande sind, Vaterlandsliebe zu erwecken und zu beleben, die Wehrkraft des Volkes zu erhöhen und für die Ausbildung der bürgerlichen Berufsarten geschickt zu machen. — Sodann wurden nach längerer Debatte folgende Anträge in Betreff der Schul- aufsicht mit großer Majorität genehmigt: Die lokale Schul- aussicht muß prinzipiell genommen wegfallen. Soll sie aber fort­bestehen, so hat die politische Gemeinde die Organe der Schul- aufsicht zu wählen. Die Schulinspektoren sind au« der Zahl der Volksschullehrer zu wählen.

— Das Musikfest, welches der Allgemeine deutsche Musik- verein in diesem Sommer in Kassel abzuhalten gedachte, wird, nachdem der König die Benutzung des Theaterraumes zu Con­certaufführungen genehmigt und eine Unterstützuug von 1000 Thalern verwilligt hat, in den letzten Tagen des Juni, wahr­scheinlich am 26. und den zwei darauf folgenden Tagen statt­finden. Am ersten Tage wird Dr. Franz Liszt's Oratorium, „Die heilige Elisabeth" aufgeführt werden. Liszt wird erwartet.

— Von der Nahe, 17. Mai. Der katholische Pfarrer L. von Heddesheim, Kreis Kreuznach, ist seines Amtes als Local- Sckulinspektor entsetzt. An seine Stelle wird voraussichtlich ein protestantischer Bürgermeister treten, weil kein katholischer Pfarrer gewillt sein soll, dieselbe anzunehmen, während sie erst einem an­getragen worden ist.

— Wiesbaden, 21. Mai. Für den am 2. Juli im Saalbau Schirmer stattfindenden Mittelrheinischen Schuhmacher­tag stehen folgende Gegenstände auf der Tagesordnung: 1) Grün­dung von Schuhmachervereinen; 2) Aufschlag der Rohmateria­lien und Preiserhöhung der Arbeit; 3) Beschränkung der Borg­frist ; (sehr gut.) 4) Schutz gegen schlechte Kunden und Schwind­ler; 5) Arbeiterfrage und deren Lohnverhältnisse; 6) Sonntags­arb ejt und ihre Nachtheile; 7) Einführung des Centimetermaßes als einheitliches Maß für Schuhmacher-Gewerbe.

— Paris, 22. Mai. Dem „Journal offiziel" zufolge hat die Untersuchungskommission bezüglich der Straßburger Ka­pitulation beschlossen, über General Uhr ich ein Tadelsvotum zu verhängen, weil die Munition und die Fahnen nicht vernichtet wurden, weil ferner beim Abzug der Garnison die kriegerischen Ehren nicht ausbedungen wurden und weil den Offizieren frei­gestellt war, sich zu verpflichten, nicht weiter gegen den Feind zu dienen. (Neueste Nachr.)

— Paris, 22. Mai. Die Prinzen von OrleanS haben bekanntlich von Thiers die Ermächtigung erhalten, die sterblichen Ueberreste der Königs Ludwig Philipp nach Frankreich bringen zu können. Sie werven in Dreux, wo sich die Familiengruft be­findet, beigesetzt werden. Die Legitimisten habeu nun die Absicht, sich ermächtigen zu lassen, die Leiche Karl'S des X. nach Frank­reich überzusiedeln und sie in die Kirche von St. DeniS, wo die übrigen Könige vou Fraukreich begraben liegen, zu bringen.

— Die amerikanischen Postnachrichten führen die nach der „Cöln. Ztg." durch den Telegraphen bereits bekannte Nachricht weiter aus, daß der Senatsausschuß, vor welchem die Verhöre wegen der Waffenverkäufe an Frankreich Statt fanden, seinen Bericht abgefaßt hat. Der Ausschuß meint, daß die Regierung sich durchaus im Rechte befunden, daß sie den gesetzlichen Be­stimmungen pünktlich nachgekommen, daß sie keine völkerrechtliche Verpflichtung unterlassen, daß wissentlich keine Waffen an die Agenten einer kriegführenden Macht verkauft wurden, obgleich man auch dazu das Recht gehabt hätte, daß keine Unterschleife Statt gesunden, kurz, daß Alles sich in der schönsten Ordnung befinde. Die Newyorker Handelszeitung glaubt indessen, daß der Senatsausschuß die Sache doch vielleicht etwas anders auf- fassen würde, wenn die deutsche Regierung sich auf die nämliche